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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

6. Mai 1999

Diskussion über die Aufnahme weiterer Kosovo-Flüchtlinge

Bundesregierung kann Aufnahme im Rahmen
des Kontingentflüchtlingsgesetzes beschließen
PRO ASYL: Blockadehaltung der unionsregierten
Bundesländer trägt zu Katastrophe bei

Anläßlich einer für heute geplanten „Schaltkonferenz“ des Bundesinnenministers und der Ministerpräsidenten der Bundesländer appelliert die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL an die unionsregierten Bundesländer, ihre Blockadehaltung gegen die Aufnahme weiterer Flüchtlinge in Deutschland aufzugeben. Wer anders handele, trage zur Verschärfung der in vollem Gang befindlichen Katastrophe in den Erstaufnahmeländern bei.

Falls die unionsregierten Bundesländer ihr Einvernehmen verweigerten, solle die Bundesregierung weitere Flüchtlinge im Rahmen des Kontingentflüchtlingsgesetzes (Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge) aufnehmen.

PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann: „Mit dem Kontingentflüchtlingsgesetz steht bereits seit 1980 das adäquate Instrument für die Aufnahme von Menschen zur Verfügung, die im Rahmen einer Nothilfeaktion kurzfristig evakuiert werden müssen. Da die Kosovo-Albanerinnen und -Albaner ohne Zweifel Opfer von Gruppenverfolgung sind, wäre es recht und billig, sie nach dem Kontingentflüchtlingsgesetz weitgehend Asylberechtigten gleichzustellen.“

Eine Aufnahme nach dem Kontingentflüchtlingsgesetz erfordert rechtlich nicht die Zustimmung der Bundesländer. Der Status der Aufgenommenen ist widerrufbar, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Kauffmann: „Wenn Menschen in Flüchtlingslagern unter unzureichenden Bedingungen Krankheit und Tod drohen, ist nicht die Zeit der Debatte um Zuständigkeiten. Wenn Bundesinnenminister Schily heute erneut blockiert wird, hat er Moral und Recht auf seiner Seite, wenn er die Aufnahme über das Kontingentflüchtlingsgesetz vorantreibt.“

gez. Heiko Kauffmann

Sprecher von PRO ASYL


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