DIE EINHEIT IN DER VIELFALT
DIE ESCHATOLOGISCHE HERAUSFORDERUNG
FÜR DIE KIRCHE IN DER BUNDESREPUBLIK
Referat auf der 28. Nationaltagung der Italienischen Seelsorge
in Vierzehnheiligen vom 18.-22. April 1983
- Kirche und Zuwanderung in den USA
- Kirche und Einwanderung in der Bundesrepublik
- Hugenottengemeinden als Beispiel?
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2.1. Die Zukunft der Missionen aus der Sicht der kirchlichen Dokumente
2.2. Die Zukunft der Missionen aus der Sicht der Ortskirche
2.3. Die Einheit der Kirche und die „Nützlichkeit“ der Missionen
2.4. Der Brief Casarolis und seine Perspektiven
1. Kirche und Zuwanderung in den USA
Im Kontext dieser Gedächtnisfeiern verdient – wenigstens in unserem Kreis – ein Jubiläum Erwähnung, das auch mit der Geschichte des Auswanderungslandes Deutschland zu tun hat und sich auf die Gründung eines amerikanischen St. Raphael-Vereins bezieht. 1883 war der Limburger Kaufmann Peter Paul Cahensly unter falschem Namen nach Amerika gereist, um die Ankunft der Emigranten aus Deutschland und ihre Abfertigung im Hafen von New York unerkannt beobachten zu können. Er wollte auch in Nordamerika ein Einwanderungshilfswerk ins Leben rufen, wie es ihm nach einem ungewöhnlichen Engagement in Deutschland gelungen war. Papst Pius XII. erwähnt den Raphaels-Verein ausdrücklich („Exsul Familia“), wenn er daran erinnert, daß Papst Leo XIII. im ersten Jahre seines Pontifikates, also 1878, diesen Verein, der von den deutschen Bischöfen zum wirksamen Schutz der auswandernden Landsleute gegründet worden war, anerkannte. Dieser Verein sei in den Ausgangs- und Zielhäfen später auch für andere Nationen, nämlich für die Belgier, Österreicher und Italiener, als sehr zweckdienlich eingerichtet worden. Der italienische Zweigverein wurde 1889 gegründet (vgl. Doerries, S. 4-15). Seine Ursprünge werden zurückgeführt auf Kontakte Cahenslys mit dem heiligen Don Bosco. 1887 lernte Cahensly Bischof Johannes Baptist Scalabrini kennen. Es entstand ein gegenseitiges Vertrauen und eine Freundschaft, die sich auch in einer späteren Zusammenarbeit äußerte. Im gleichen Jahre anerkannte Leo XIII. nach „Exsul Familia“ den Plan von Bischof Scalabrini, ein Institut für die Auswandererseelsorge zu gründen.
Mit dem Namen Cahensly ist eine schwere Auseinandersetzung der Kirche in den Vereinigten Staaten um ihre Identität verknüpft, die als Auseinandersetzung um den „Cahenslyism“ in die Kirchengeschichte eingegangen ist und ihre grundsätzliche Bedeutung für unsere pastoralen Überlegungen wohl noch nicht ganz verloren hat. Unmittelbar ausgelöst wurde sie durch das sog. Luzerner Memorial von 1890 (Biehlmeyer III, S. 428), das Cahensly im Auftrag der europäischen St. Raphael-Vereine Papst Leo XIII. ein Jahr danach überreichte. Es trug die Unterschriften von Vertretern aus Deutschland, Italien, der Schweiz, Belgiens und Frankreich und enthielt als eine der zentralen Forderungen die nach einer eigenen ethnischen Hierarchie für die Einwanderer.
Gerade aber die Vorstellung von einer hierarchischen Ethnisierung der Kirche mußte aus damaliger amerikanischer, und ich meine heute auch aus ekklesiologischer Sicht heraus, zu einem Eklat führen. Der entscheidende Widerstand kam damals von den sog. Americanists, d.h. Bischöfen, die sich für eine Amerikanisierung der Kirche einsetzten, um ihr das Odium einer unnationalen Fremdlingskirche zu nehmen. Opponenten mußten aber auch alle sein, die ekklesiologisch eine Schwächung der kirchlichen Einheit oder sogar eine Spaltung in verschiedene Kirchen befürchteten. Nachhaltig unterstützt wurden die Forderungen Cahenslys von den deutsch/amerikanischen Katholiken der „old emigration“, die durch Eingaben bei der Propaganda Fide (Rom), die bis Anfang des 20. Jahrhunderts für die amerikanische Kirche zuständig war, bereits auf das gleiche Ziel hinarbeiteten. Auf sie wohl bezog sich dann auch das Wort von Kardinal James Gibbons von Baltimore: „Wenn die Deutschen bekommen, was sie wollen, werden andere Nationalitäten ähnliche Privilegien fordern, und wir werden vor einem Krieg der Volksgruppen stehen“. Der Kardinal sähe dann die Behauptung der Feinde der Kirche bestätigt, daß es sich um eine Religion der Ausländer handele.
Es ist sicher schwierig, sich in die damalige Zeit zu versetzen, um den geistigen wie politischen Hintergrund zu verstehen, auf dem dieser Streit ausgetragen wurde. Immerhin dürfte uns durchaus verständlich sein, daß die nach der vom bisherigen Codex zugestandenen und auch von Rom errichteten Nationalpfarreien mit entsprechenden Priestern, Schwestern, Schulen und sonstigen Einrichtungen mit einer gewissen Folgerichtigkeit auch auf nationalethnische Bischöfe hindrängten und erst in ihrer Existenz ein letztes Ernstnehmen von Sprache und Kultur als wichtigem Element kirchlicher Gemeinschaft und Identität gesehen werden konnte. Sicher hat auch die Erfahrung eine Rolle gespielt, daß die amerikanische Kirche, so wie sie sich damals präsentierte, von einer irisch geprägten Hierarchie geleitet wurde, wodurch eine ethnische Einseitigkeit gegeben war, die fast gebieterisch nach einer Kompensation verlangte.
Dennoch ist die Kirche – sicher letztlich aus ekklesiologischen Gründen – den Vorstellungen des Luzerner Memorial nicht gefolgt und hat es mit der Einrichtung von nationalen Pfarreien sein Bewenden sein lassen. Trotz aller Diskussion, die um die Legitimität solcher Art Pfarreien geführt wurde und noch geführt wird, ist ihr letztlich positiver Beitrag zum Ausbau einer amerikanischen Kirche, die ethnischer Pluralität in beachtlichem Maß entgegenkam, unbestreitbar. Aus deutscher Sicht wird geurteilt, daß mit Unterstützung von Cahensly und Scalabrini die Italiener versuchten, ein erhebliches Maß eigener ethnischer Identität in der Kirche zu bewahren. Aber sowohl die Deutschen wie die Italiener hätten auf Dauer den Weg in die pluralistische, amerikanische katholische Kirche gefunden. Erwähnenswert ist vielleicht, daß nur ein Teil der polnischen Nationalgruppe 1896 eine eigene Polish National Catholic Church gegründet hat. Hierbei mußte wieder Cahenslys Name herhalten, insofern man von sogenannten „Polish-American Cahenslyism“ sprach. Theologische Experten aus Italien gehen davon aus, daß durch die Nationalpfarreien der Glaube der Hunderttausende von Migranten in Nordamerika intakt geblieben sei, ja, wo sie nicht errichtet worden seien, habe es keinen blühenden Glauben gegeben (Velasio de Paolis S. 66). Es ist von der heute vorherrschenden Auffassung die Rede, daß, wenn die Nationalpfarreien nicht den Sinn für Solidarität unter den Einwanderern bestärkt hätten, sich das Leben wichtiger nationaler Gruppen in der Tiefe aufgelöst hätte, und ihre Einfügung in die amerikanische Gesellschaft noch viel schwieriger gewesen wäre (a.a.O., S. 67).
Im Grunde behielt die amerikanische Kirche mit der in ihrer Geschichte unter größten Schwierigkeiten gewachsenen, von universal-kirchlichen Vorstellungen gestützten Struktur recht, die die Einheit in der Vielfalt zu verwirklichen trachtete. Die amerikanische Gesellschaft ihrerseits machte eine komplexe Entwicklung durch, deren eine Phase am besten mit der euphorischen Vorstellung vom „melting pot“ abgedeckt wird, während sich allmählich die Leitvorstellung eines kulturellen Pluralismus auf der Grundlage des politischen und sprachlichen Angloamerikanismus durchsetzt (vgl. Adams, S. 291). Horace Kallen, der Sohn eines aus Schlesien eingewanderten Rabbiners, hat bereits 1924 den Begriff des „kulturellen Pluralismus“ in die öffentliche Diskussion eingeführt (a.a.O., S. 289f.). Er prophezeite, daß sich das Autonomiestreben aller Nationalitätengruppen in Amerika verstärken werde. Wirtschaftliche und verhaltensmäßige Amerikanisierung werde eine dauerhafte Reethnisierung bewirken, und schließlich zu „a multiplicity in a unity, an orchestration of mankind“ führen. Damit stoßen wir auf die eschatologischen Vorstellungen der jüdisch/christlichen Tradition, ja auf ein Spezifikum eschatologischer Hoffnung. Genau diese eschatologischen Vorstellungen werden und müssen in der theologisch pastoralen Fragestellung der Bundesrepublik an Gewicht gewinnen, wobei mein bisheriger geschichtlicher Rekurs ein Doppeltes nahelegen könnte: Wir sollten uns in fruchtbarer Weise daran erinnern, daß wir einen gemeinsamen Erfahrungshintergrund als die Auswanderungsländer Deutschland und Italien haben, und damit gleichzeitig auch einen Erfahrungshintergrund für das, was Einwanderungsvorgänge für die Kirche und die Gesellschaft bedeuten. Zum zweiten glaube ich, daß gerade die Entwicklung der amerikanischen Gesellschaft und Kirche uns wichtige Elemente für eine pastorale Bewältigung des Einwanderungslandes Bundesrepublik vorhalten kann.
So heterogen und vielgestaltig auch die katholische Kirche in den USA ist, unterstreicht sie in diesen Tagen ihre Einheit in der gemeinsamen Wahrnehmung der Verantwortung gegenüber der amerikanischen Gesellschaft, vielleicht sogar gegenüber der Weltgesellschaft: Mit ihrem geplanten Hirtenbrief „Die Herausforderung des Friedens: Gottes Verheißung und unsere Antwort“. Eine verspottete und von Rechtsextremisten in früheren Zeiten immer wieder angegriffene Kirche widersteht der Regierung der Weltmacht USA geradezu ins Angesicht. Dennoch gibt es dort auch Kuriosa, wie ich vor einigen Jahren ein solches in Sheboygan, einer Stadt mit 50.000 Einwohnern und 50 Kirchen der verschiedensten christlichen Konfessionen und Denominationen erlebt habe. Der Ortspfarrer, bei dem ich wohne, begleitet mich zu einer slowenischen Gemeinde in direkter Nachbarschaft. Sie wird von einem polnischen Priester geleitet, wobei die Sprache der Liturgie und die Umgangssprache in dieser Gemeinde Englisch ist.
2. Kirche und Einwanderung in der Bundesrepublik
Auf unsere Verhältnisse übertragen, könnte dies in 30 Jahren vielleicht so aussehen, daß die Italienische Gemeinde, Wiesbaden von einem kroatischen Franziskaner geleitet wird, der die Gottesdienste in deutscher Sprache hält. Die Verkehrssprache bei den Gemeindeversammlungen ist ebenfalls deutsch, vielleicht wird gelegentlich noch von einem älteren Mitglied der Gemeinde das Lied „O mia bella Napoli“ angestimmt.
2.1. Die Zukunft der Missionen aus der Sicht der kirchlichen Dokumente
Diese Vorstellung ist sicher noch kurioser als das, was ich von Sheboygan her in Erinnerung habe. Es soll aber zu der in Zukunft sicher immer öfters gestellten Frage überleiten, wie lange es denn in der Bundesrepublik die Missionen bzw. Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache gibt, die auf der Arbeitswanderung basieren. Dies ist für uns alle eine ziemlich delikate Frage, auf die in gründlicher Weise theologisch und pastoral eingegangen werden müßte, und zwar so, daß es von vorneherein gemeinsame Überlegungen sind.
Zuerst möchte ich aber mit dieser Frage an die kirchlichen Dokumente und Stellungnahmen herantreten, um zu prüfen, inwieweit sie darauf eine Antwort geben. PMC („Pastoralis Migratorum Cura“) von 1969 sagt bekanntlich, „daß es zweckmäßig ist, die Auswandererseelsorge Priestern derselben Sprache zu übertragen, und zwar für die ganze Zeit, für welche die muttersprachliche Seelsorge erforderlich und vorteilhaft ist“ („per totum tempus, quod utilitas requirat“) (Nr. 11). Diese Formulierung legt keinen zeitlichen Rahmen fest, und unterscheidet sich damit in einem entscheidenden Punkt von der Apostolischen Konstitution „Exsul Familia“ (1952), bei der die Seelsorge für die „auswärts Geborenen“ (alienigenae), die sich in einem fremden Gebiete aufhalten und ihre Nachkommen ersten Grades gerader Linie, auch wenn sie die Rechte der Einbürgerung erworben haben, gilt (Nr. 32 und 40). In einem Kommentar heißt es dazu: „Die zeitliche Begrenzung macht die Auswanderergemeinde zu einer Einrichtung für den Anfang und nimmt ihr die Traditionsfestigkeit“ (Grentrup, S. 117). Dennoch glaubt der Kommentator nicht, daß die Gemeinden deshalb zu Grunde gingen, denn besonders in den Großstädten der westlichen Welt sei die Zuwanderung der Fremden ständig im Fluß. Selten, daß sich in ihnen eine fremdsprachige Kolonie vollkommen auflöse. Während die zweite Generation der Eingewanderten (für die Auswandererseelsorge) ausscheide, komme Zuwachs durch eine neueinrückende Generation. Was auf unsere Situation hin als hellsichtig bezeichnet werden könnte, war damals im Blick auf die deutschen Gemeinden im Ausland gesagt; denn in Rom und Paris, in New York und Chicago, in Rio de Janeiro und Buenos Aires werde es nach menschlicher Voraussicht immer eine deutsche Gemeinde geben.
PMC konnte und wollte die zeitliche Begrenzung der Migrantenseelsorge auf die erste und zweite Generation nicht aufrechterhalten. Die Erfahrungen in den klassischen Einwanderungsländern, die wachsende internationale Mobilität, das Traditions- und Kulturbewußtsein der verschiedensten Einwanderergruppen und schließlich die Einrichtung von Sprachen- und Nationalpfarreien ließen dies einfach wohl nicht mehr zu. So entschied sich PMC für eine zeitliche und strukturelle Offenheit in dieser Angelegenheit.
Dennoch bleibt für uns die Frage, was es denn bedeutet, die besonderen Einrichtungen der Migrantenpastoral so lange aufrecht zu erhalten, wie es die Nützlichkeit erfordert. PMC versucht, dies selbst zu erläutern, indem Kategorien für entsprechende pastorale Überlegungen angeboten werden. Danach müssen neben der Art und Weise und den rechtlichen Formen des religiösen Beistands für die Migranten die angemessene Dauer in jedem einzelnen Fall genauestens überlegt und den verschiedenen Verhältnissen angepaßt werden (Nr.12). Im einzelnen werden aufgeführt: Die Dauer der Migration; der Prozeß der Akkommodation (in der deutschen Übersetzung: Integration) in der ersten oder in den – bezeichnenderweise – folgenden Generationen; die kulturellen Unterschiede, die von der Sprache und auch von dem Ritus herkommen; der Charakter der Migration als periodische oder zeitlich begrenzte bzw. dauernde Migration; eine von kleinen Gruppen oder großen Massen; eine, die geographisch konzentriert oder gestreut ist. Nach der Aufführung dieser Kriterien wird noch einmal betont, daß der spezielle Dienst der Kirche den Erfordernissen der Migranten ständig angepaßt werden soll. Ein 1970 erschienener und von Bischof Helmut Herrmann Wittler, Osnabrück mit einem Geleitwort versehener Kommentar meint zu dieser Stelle: „Während einige Volksgruppen ihre Eigenart durch mehrere Generationen bewahren, besonders, wenn sie in bäuerlichem Milieu auf dem Lande konzentriert leben, wie einige deutsche und polnische Siedlungen in Südamerika, verlieren andere, vornehmlich in Städten englischer Sprache, ihre völkische Eigenart schon in der ersten Generation“ (Puschmann, S. 48). Auch hier ist es verständlicherweise der Rückbezug auf Erfahrungen in anderen Ländern, da die Einsichten und Kenntnisse über die Einwanderungsprozesse in der Bundesrepublik innerkirchlich kaum vorhanden waren. Vielleicht muß man hinzufügen, daß sich an diesem Kenntnis- und Reflexionsstand, zumindest was die theologischen Disziplinen angeht, kaum etwas geändert hat. Dennoch bleibt die Aufgabe der Anpassung und Weiterentwicklung einer angemessenen Pastoral der Einwanderung in der Bundesrepublik, die sicher nicht mit der flächendeckenden und fast ausschließlichen Einrichtung der Missiones cum cura animarum an ihr Ende oder ihre Erfüllung gelangt ist. Es ist ein neuer Anpassungsprozeß an die gewandelten Verhältnisse notwendig, wie es sich vor allem auch bei den Diskussionen der letzten Jahrestagung der Delegaten und der zuständigen Diözesanreferenten gezeigt hat.
2.2. Die Zukunft der Missionen aus der Sicht der Ortskirche
So wurde auf dieser Konferenz ein Vorhaben der Kirche in München bekannt, nämlich eine italienische Nationalpfarrei in Verbindung mit einer vorhandenen Ortspfarrei und ihren Strukturen zu gründen. Dies ist eine der möglichen und auch von der Gesamtkirche vorgesehenen Antworten auf eine erkannte pastorale Notwendigkeit, die sich nicht zuletzt aus dem Rahmen der von der Europäischen Gemeinschaft geschaffenen, wenn auch für die Arbeitsmigranten durchaus ambivalenten Freizügigkeit ergibt.
Dennoch kann noch nicht davon gesprochen werden, daß die Kirche des Einwanderungslandes Bundesrepublik bereits eine in die Zukunft reichende pastorale Konzeption besitze, es sei denn, man wolle einen Vorschlag des Beirates „Ausländerseelsorge“ für „Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz zur Zusammenarbeit zwischen Ortskirche und Missionen“ bereits als Element einer solchen erkennen und vorantreiben. Dieser Entwurf, der noch keinerlei kirchenamtlichen Belang hat, und sicher auch noch weiterer Diskussionen bedarf, geht von einer eschatologischen Perspektive aus, wonach die Kirche Gläubige unterschiedlicher Herkunft, Sprache, Kultur und sozialer Stellung in einer einzigen Gemeinschaft zusammenfasse. Nach dem II. Vatikanischen Konzil ist sie „Sakrament, d.h. Zeichen und Werkzeug für die innerste Vereinigung mit Gott wie für die Vereinigung der ganzen Menschheit unter sich“ („Lumen gentium“, Nr. 1). Die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik hat im Blick auf die ausländischen Arbeitnehmer und ihre Familien festgestellt: „In der innerkirchlichen Solidarität setzt die Kirche das Zeichen für die Einheit der ganzen Menschheit“ (Die ausländischen Arbeitnehmer B I). Ohne die Verantwortung der Ortsgemeinde für alle auf ihrem Gebiet wohnenden Gläubigen durch die vorhandenen Missionen mindern zu wollen, gewährleistet die Gemeinsame Synode auf dem Hintergrund der diesbezüglichen Römischen Richtlinien den Gläubigen einer anderen Muttersprache eine „religiös-kirchliche Eigenständigkeit“. Dabei wird unter den in der Gesellschaft üblichen Begriff „Integration“, der auch auf die Kirche angewendet werden kann, „nicht ein Absorption der Minderheit und Verzicht auf deren eigene kulturelle Substanz verstanden, sondern ein gegenseitiger Kommunikationsprozeß, der für beide Seiten ein Geben und Nehmen und eine beiderseitige Bereicherung bedeutet“. Dieser kulturelle Reichtum, der aus der Verschiedenheit in der Einheit kommt, macht es der Kirche auch möglich, sich zu verpflichten, für das harmonische und partnerschaftliche Zusammenleben verschiedener Nationalitäten in einem Land, einen besonderen Beitrag zu leisten, und zwar „auf lokaler und staatlicher Ebene, im Leben der Gemeinde ebenso wie in der Führung der Kirche“. Die Synode hat es daher als ihre Aufgabe angesehen, „im eigenen Bereich Modelle der Kooperation, Partnerschaft und Eingliederung zu entwickeln.“ Dies wurde vor 10 Jahren gesagt und beschlossen, und es ist sicher die Frage erlaubt, wo denn diese Modelle heutzutage in der Bundesrepublik zu finden sind.
Hierzu fehlt eine Übersicht, erst recht eine pastoral-theologische Bearbeitung mit der Möglichkeit der Koordinierung und gemeinsamer Strukturierung in den Bistümern. Dabei darf sicher davon ausgegangen werden, daß sich bereits vielfältige Formen der Kooperation herausgebildet haben, die eine neue Stufe der innerkirchlichen gegenseitigen Integration im Sinne tieferer Einheit darstellen. Eine nicht näher beschreibbare Zahl von italienischen und deutschen Gemeindemitgliedern, Priestern und pastoralen Mitarbeitern dürfte die Chancen und die Notwendigkeiten größerer spiritueller Gemeinsamkeit erkannt haben und daran mitwirken, sie zu stärken und für die Kirche und Gesellschaft fruchtbar werden zu lassen. Es wäre wichtig, daß dies bereits auf dieser Tagung erhoben und zusammengetragen wird. Es handelt sich mit Gewißheit noch nicht um eine breite Bewegung in der Kirche der Bundesrepublik. Mehr oder weniger stark vorhanden ist aber das Gefühl, daß wir miteinander in eine neue Phase der Gemeinschaft und Einheit eintreten, die sich aus der langjährigen Präsenz der Missionen in der Ortskirche ergeben, und wenigstens in einem erkennbaren Umfang zu der Frage führen, wie es denn wohl weitergehen wird. Dies sollte aber nicht als Frage an die Existenz der Gemeinden von Katholiken verstanden werden, sondern viel eher als eine Frage an die Struktur und Mentalität der Ortskirche, die verstehen lernen muß, was es heißt, eine multikulturelle Kirche in einem mehr oder weniger klassischen Einwanderungsland zu sein, und welche Aufgaben und Möglichkeiten sie gerade dadurch hat, in tieferem Sinne Kirche und damit Sakrament für die Einheit der Menschen zu sein, in jeder Stadt und vor allem auch in der Bundesrepublik Deutschland.
Daher ist es absolut nicht weit hergeholt zu überlegen, welche Erfahrungen der Kirche in den Vereinigten Staaten auch für uns nützlich sein könnten. Geht es denn hier nicht auch um die Auseinandersetzung, ob sich eine Politik der Assimilierung und des melting pot oder aber eine Integration von Minderheitenkulturen in einer von deren Existenz nicht unberührten Mehrheitskultur, wie sie sich in Deutschland entwickelt hat und unter den verschiedensten Einflüssen weiter entwickelt? In diese Auseinandersetzung, die sich durch nationalistische Tendenzen und eine auf Abdrängung eingestellte Fremdenpolitik noch verschärft hat, ist die Kirche als Sakrament für die Welt, als Modell des Zusammenlebens gefragt und herausgefordert. Ihre Antwort ist keine direkt politische, am allerwenigsten eine parteipolitische, sondern eine eminent christliche, und hierbei eine ausgesprochen eschatologische.
Die Kirche ist keine politische Organisation, obgleich ihre Existenz, ihr Glaube und ihr Handeln politische Implikationen und Auswirkungen haben, ja sogar haben sollen. Die Kirche ist aber auch kein Institut zur Förderung von Kultur und Sprache. Daran ändert nichts, daß die Kirche Kultur, Sprache, Herkunft, Nation, Volksgruppenzugehörigkeit und Tradition für sich und die Gesellschaft einen hohen Stellenwert gibt. Sie gehören zum Wesen des Menschen und der Gemeinschaft so sehr, daß die Kirche sie nicht nur in vielfacher Form respektiert und pflegt, sondern in einer besonderen Form als Menschenrechte vor der politischen Öffentlichkeit für sich und für andere einfordert.
2.3. Die Einheit der Kirche und die „Nützlichkeit“ der Missionen
Es läßt sich sogar sagen, daß die Sensibilität für die Bedeutung von Kultur und Sprache seit der Liturgiereform des II. Vatikanum in der Kirche erheblich gewachsen ist und nicht zuletzt durch die besondere Haltung des derzeitigen Papstes betont gefördert wird. Dies ist ein theologisches und kirchliches Datum, daß bei allen Überlegungen um die Rechte eingewanderter kirchlicher Minderheiten sein angemessenes Gewicht verlangt. Die Vorstellung, daß die jeweiligen Kulturen Facetten eines ungewöhnlichen Schatzes und Reichtums der Selbstverwirklichung der Menschheit sind, rührt dabei bereits in zentraler Weise an das universale, auf Einheit hin angelegte Verständnis der Kirche und ihre Rolle im eschatologischen Prozeß der Einigung der Menschheit mit Gott und untereinander. Hier liegt noch ein weites Feld für eine spezifische Kulturtheologie brach. Es verdient deswegen eine solche Betonung, weil die Rolle und Funktion spezifischer Sprachengemeinden in einer Ortskirche nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Bedarfs und der Nützlichkeit für die Migranten selbst, sondern auch für die Ortskirche bedacht werden müßte, insofern sie nicht nur der Spiegel soziologischer Bevölkerungsmischung wäre, sondern eben das sakramentale Zeichen, das die künftige Heilsgemeinschaft, die aus allen Völkern zusammengerufen wird, bereits deutbar und deutlich repräsentiert. Mit einer solchen Betrachtung entfielen u.a. Anwandlungen und Versuchungen der Ortskirche, sich selbst zum Maßstab kirchlicher Verwirklichung zu machen oder auch in der Attitüde des nur Gebenden, den Gemeinden der Katholiken anderer Muttersprache gegenüberzutreten.
Trotz des Gesagten beharre ich auf der Feststellung, daß die Kirche kein Kulturinstitut ist. Die Kirche selbst relativiert bei aller Hochschätzung von Kultur ihr Verhältnis zu den einzelnen Kulturen immer wieder im Hinblick auf ihre universale, eschatologische Sendung. Sie will an keine besondere Form menschlicher Kultur oder an besondere politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Systeme gebunden sein („Gaudium et spes“, Nr. 42). Dafür kann die Kirche wegen dieser ihrer Universalität ein ganz enges Band zwischen den verschiedenen menschlichen Gemeinschaften und Nationen bilden. Diese Einstellung ließe sich vielleicht als eschatologischer Vorbehalt gegenüber den Ansprüchen jedweder Kultur bezeichnen, die den umfassenden Auftrag der Kirche im Hinblick auf die Einheit der Menschen beeinträchtigen könnte.
Wir wissen aus der derzeitigen politischen Entwicklung gerade in der Bundesrepublik nur zu gut, daß Nation, Sprache und Kultur durchaus sowohl in regressiver als auch in aggressiver Weise eine bedenkliche Funktion übernehmen. Es hängt wohl mit Krisen und Umbrüchen zusammen, daß das „Eigene“ im Sinne der Bewahrung und Abschottung, der Abgrenzung und Fremdenangst als Regression, als Rückschritt betont wird und an sich zu respektierende Werte überpointiert, übergewichtet werden. Daraus erwächst die gefährliche und vom Humanen her bedenkliche Abwertung des Anderen als des minderwertig Fremden. Wo also im kirchlichen Bereich Kultur, Sprache und Identität im konventionellen Sinn überbewertet werden, wo sie zur Abwertung der andern führen, wo sie das Getrenntsein in der Abschottung und im Ghetto fördern, ist die eschatologische, die relativierende Anfrage und Korrektur fällig. Dann steht der pfingstliche Geist der Einheit vor allem Ungeist der Differenzierung. Die Spannung zwischen Einheit und Verschiedenheit hat letztlich eine Prärogative für die Einheit. Ich sage das gegen Tendenzen auf allen Seiten, auch gegen die vielleicht unter Ihnen aufkommenden mit dem Hinweis, wir haben es schon immer gesagt und immer gewußt: für uns zu bleiben, ist immer noch das Beste!
Nicht Bewahren und Absichern, sondern ein Geben und Nehmen als Bereicherung der Einheit! Was kann das heißen? Es vollzieht sich bereits auf der Gemeindeebene, die ja in vollgültiger Weise Kirche ist und in der die Einheit in der Vielfalt auch das Strukturprinzip ist. Soziologisch gesehen ist jede Gemeinde eine Art multikultureller Zusammensetzung. Das gilt für die Territorialgemeinde ebenso wie für die Personalgemeinde sprachlicher Herkunft. Leicht einsichtig zu machen ist dies bei der Territorialgemeinde, die vom Ansatz her mit einer gewissen statistischen Zufälligkeit gebildet wird und sich zusammensetzt aus Menschen unterschiedlichster regionaler und sozialer Herkunft, Mentalität, Bildung, politischer und geistiger Orientierung, aus den verschiedensten Altersschichten, Generationen und Persönlichkeitsbildern. Daß sich aus dieser Verschiedenheit, die durch verschiedene sprachliche und ethnische Differenzierungen noch einmal um eine Dimension erweitert wird, Gemeinde ergibt in der Einheit des gemeinsamen Geistes, ist soziologisch gesehen eine Art Wunder. Wo es nicht erfahren wird, ist die Gemeinde uniformiert, werden die heterogenen Gruppen und Individuen herausgedrängt, herrscht nur noch eine defiziente Form homogenisierter Einheit, und zwar mehr im Sinne geistiger und seelischer Gleichschaltung, ohne den vollen Reichtum der Charismen.
Ist es in der Gemeinde von Katholiken einer bestimmten Muttersprache anders? Die sprachliche Homogenität, die vielleicht den Charakter der Verkehrssprache im Sinne nationaler Einigung hat, täuscht darüber hinweg, vor allem dann, wenn sie auch noch gleichzeitig Hochsprache ist, welche dialektmäßige und mentalitäsbedingte, von den Regionen eines Landes wie Italien her geprägte Verschiedenheit in einer solchen Gemeinschaft zusammengefaßt ist. Oder täusche ich mich darüber, daß die Einheit einer solchen Gemeinde kein geringeres geistliches Ereignis ist? Auch hier ist die Einheit in der Vielfalt konstitutiv für die Kirche als Zeichen der Einheit, als Sakrament der Versöhnung von gesellschaftlich normalerweise Unversöhnten.
Was für die einzelnen Gemeinden gilt, gilt auch für den Liebesbund der Gemeinden, für das Bistum, das im Bischof zur Einheit geführt wird. Auch die Ortsgemeinden stellen hier, wenn nur an die Unterschiede von Stadt und Land gedacht wird, ein gehöriges Maß an Heterogenität dar, das immer wieder in eine größere Einheit zu integrieren ist. In diesen Kontext gehören die Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache mit möglichst vielfachen Bindungen, Kontakten und Gemeinsamkeiten.
2.4. Der Brief Casarolis und seine Perspektiven
Das, was ich zu sagen versucht habe, finde ich im wesentlichen kirchenamtlich niedergelegt und zusammengefaßt in dem Schreiben von Kardinalstaatssekretär Agostino Casaroli zum „Tag des ausländischen Mitbürgers“ 1981 (L’Osservatore Romano (D) vom 9.10.1981) .Einige Sätze daraus mögen daher auch als Zusammenfassung meiner Ausführungen dienen:
„Jede Ortskirche ist katholisch und tritt als Verwirklichung der einen Kirche Christi auf (…). Aus der katholischen Natur der Kirche, die ihre Einheit aus dem unablässigen Wirken des belebenden Geistes gewinnt und auf die Vereinigung der Menschheitsfamilie in Christus zustrebt, ergeben sich die Richtlinien für ein konkretes und wirksames pastorales Vorgehen zugunsten der Auswanderer.“ Deren erste wird so formuliert: „Es ist Pflicht der Ortskirche, die kulturelle Identität der Zuwanderer zu respektieren, ja zu fördern; denn diese bringen Werte mit, die in den jahrhundertealten Erfahrungen der jeweiligen Völker verwurzelt sind, die im Laufe der Zeit oft geniale Ausdrucksformen der Kultur, Kunst und Religion hervorgebracht haben.“ Casaroli verweist an zweiter Stelle auf den möglichen besonderen Beitrag der Einwanderer für die Aufnahmegesellschaft, wenn er schreibt: „Die Ortskirche, die diese kulturelle Identität schützt, wird deren Wert und Aufgaben auch in Bezug auf die Förderung der gesellschaftlichen Stabilität in den Aufnahmeländern zu schätzen wissen.“ Also nicht Destabilisierung, sondern Stabilisierung durch fremde Kultureinflüsse.
Dann aber hat die Ortskirche auch die Aufgabe, „die Auswanderer in das echte Geflecht der Gastgebernation und vor allem der kirchlichen Gemeinschaft, lebendig einzugliedern, indem man eine Wechselwirkung und eine Gegenüberstellung erleichtert, die es dem Phänomen der Einwanderung erlauben sollen, durch den Beitrag der verschiedenen Kulturen zu einer Bereicherung aller zu werden.“
Über das Verhalten des Einwanderers heißt es u.a.: „Er ist aufgerufen, den natürlichen Minderwertigkeitskomplex des an den Rand Gedrängten zu überwinden und auszumerzen in dem reifen Bewußtsein, daß er Träger kultureller und religiöser Werte ist, die zum Wohl der Gesellschaft im allgemeinen und der Ortskirche im Besonderen beitragen.“ „Auch wenn er zu seiner ‚Einwanderergemeinde'(!) gehört, wird er nicht umhin können, ernsthaft an der Meßfeier sowie an den kulturellen Veranstaltungen des Gastlandes teilzunehmen.“ Noch viel weiter geht die Empfehlung, „in brüderlichem Geist auch Kontakt zu den übrigen, im selben Land anwesenden Einwanderergruppen (zu) suchen, die aus anderen Völkern, Kulturen, Religionen oder anderen christlichen Konfessionen stammen.“
Im Schlußteil seines Briefes erwähnt Casaroli die Päpste seit Pius XII.: „Sie erinnerten daran, daß sich auch die Kirchen der Einwanderungsländer in dem Maße als Kirche entwickeln und reifen, in dem sie in ihren Schoß den geistigen, religiösen und kulturellen Reichtum der Zuwanderer aufnehmen und so die kirchliche Universalität erfahren.“ Ich sehe in diesem und in dem noch folgenden Zitat die Auffassung bestätigt, daß die Frage nach der Existenz von Gemeinden der Katholiken anderer Muttersprache nicht nur von der Nützlichkeit für den Migranten her gestellt und beantwortet wird, sondern auch von der Nützlichkeit für die Ortskirche selbst. So heißt es noch einmal unter dem Gesichtspunkt der Einheit und Katholizität der Kirche: „Zwischen der Ortskirche und den Einwanderergemeinden wird sich so eine Verbundenheit im Geist und in den angestrebten Zielen herstellen, welche die Wirklichkeit der Urkirche widerspiegeln: „Die Gemeinde der Gläubigen war ein Herz und eine Seele“ (Apg. 4,32).
3. Hugenottengemeinden als Beispiel?
Ganz zum Schluß möchte ich noch einem möglichen Einwand begegnen, ich hätte die von mir selbst gestellte Frage, wie lange es denn in der Bundesrepublik noch die Missionen geben wird, nicht konkret beantwortet. Das ist richtig. Ich will und kann dies auch nicht. Ich wollte einen Beitrag zu einer möglichen Antwort leisten und habe mit einem geschichtlichen Beispiel begonnen. Ich möchte auch mit einem geschichtlichen Beispiel schließen. Am vorvergangenen Wochenende fand in der Nähe von Kassel der 33. Deutsche Hugenottentag statt. Um 1700 hatte Landgraf Carl von Hessen-Kassel 4.000 Hugenotten, die als Reformierte aus Frankreich flüchten mußten, Asyl gewährt und die Ansiedlung in seinem Fürstentum gestattet. Heute gibt es noch den Hugenottenverein, der sich die Pflege der Tradition als zentrale Aufgabe gestellt hat. Auch soll der Glaube der Vorfahren verständlich gemacht werden, wobei es immer noch französisch-reformierte Gemeinden in der Bundesrepublik – so auch eine in Frankfurt – gibt. Was sie auszeichne, berichtete der Vorsitzende des Hugenottenvereins, sei ein konsequentes Presbyterium, eine „Kirche von unten“, die im Gegensatz zu den hierarchischen Amtskirchen stehe. Zahlreiche Vorträge über die Hugenottenforschung, ein deutsch-französischer Gottesdienst und ein Konzert gehörten zum Programm dieses Treffens in Bad Karlshafen, wo es bislang das einzige westdeutsche Hugenottenmuseum gibt (Frankfurter Rundschau vom 11.4.1983). Und das nach fast dreihundert Jahren gesellschaftlicher und kirchlicher Integration.
Wollen Sie dies trotz aller Verfremdung als konkrete Antwort gelten lassen?