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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1988 :::
29.9.1988

DEUTSCHTÜMELEI ZIMMERMANNS
GEFÄHRDET FLÜCHTLINGE
Tag des Flüchtlings contra Ausländergesetz

(veröffentlicht als Gastkommentar mit dem Obertitel: „Gesetzentwurf zum Ausländerrecht“ in:
„tendenz“, Zeitschrift der Jungdemokraten, 6/88, S. 2)


Flüchtlinge bedroht

Der Entwurf für ein neues Ausländergesetz ist wesentlich bedrohlicher für Flüchtlinge als bisher angenommen. Dies ergibt eine Analyse, die die Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge „Pro Asyl“ zum Tag des Flüchtlings 1988 der Öffentlichkeit vorstellte.

Zur Sicherung der „Homogenität“ der deutschen Gesellschaft will Zimmermann die künftige Zuwanderung und das Bleiberecht von Ausländern und Flüchtlingen radikal drosseln, soweit es die EG-Freizügigkeit und sonstige grundsätzliche oder internationale Verpflichtungen erlauben.

Dies würde sich lebensbedrohend vor allem für die Flüchtlinge auswirken, die nach den mittlerweile äußerst strengen Maßstäben von Artikel 16 Grundgesetz nicht mehr als asylberechtigt anerkannt werden.

Ihnen wurde bisher nach §14 Ausländergesetz ein sogenanntes „kleines Asyl“ gewährt, wenn sie aus Kriegs- und Bürgerkriegs- und Krisengebieten stammten und ihre Abschiebung eine Bedrohung für Leib und Leben bedeuten könnte. Dieser Schutz soll künftig weitgehend entfallen.

Konventionen ausgehöhlt

Dabei scheut Zimmermann nicht einmal davor zurück, die unmittelbare Geltung internationaler Verträge trickreich auszuhöhlen. So könnten sich künftig Personen, denen bei Abschiebung Folter oder andere Menschenrechtsverletzungen drohten, sich nicht mehr auf die Genfer Flüchtlingskonvention oder die Europäische Menschenrechtskonvention berufen, weil in den deutschen Zustimmungsgesetzen zu diesen Konventionen ein ausdrücklicher Hinweis auf diesen Abschiebungsschutz fehle. „Ein Abschied von der internationalen Völkergemeinschaft!“, so Herbert Leuninger, Sprecher von „Pro Asyl“.(4)

Erheblich erschwert werden soll auch der Zugang von Flüchtlingen zum Bundesgebiet. Flüchtlinge, die keine Chance hatten, bei der Deutschen Botschaft ein Visum zu erhalten und die bei der Einreise gefälschte Papiere besitzen, müssen bereits für den Besitz solcher Dokumente und nicht nur bei ihrer Benutzung mit einer Bestrafung rechnen.(7)

Sondergesetz gegen Kinder

Während die Diskussion um das neue Ausländergesetz noch im vollen Gange ist, will die Koalition in einem Punkt bereits gesetzlich vorgreifen. Möglichst bald nämlich soll die Visumspflicht für Kinder unter 16 Jahren eingeführt werden. Damit will man vor allem verhindern, daß Kinder allein in die Bundesrepublik kommen können. 95 % der Kinder, die ohne ihre Eltern in der letzten Zeit in die Bundesrepublik eingereist sind, kamen aus Kriegs- und Krisengebieten wie Iran, Libanon, Türkei und Sri Lanka. Nach dem Haager Minderjährigenschutzabkommen müssen diese Kinder wie deutsche Kinder behandelt werden. Damit sind sie in Einrichtungen der Jugendpflege mit ihren hohen Tagessätzen unterzubringen. Dies ist Bund und Ländern zu teuer. „Lieber läßt die Bundesrepublik Kinder wie etwa im Iran als Minenhunde umkommen, als daß sie ihren internationalen Verpflichtungen nachkommt.“, urteilt Leuninger als Sprecher von „Pro Asyl“.

Zuflucht gewähren!

Im Sinne des Mottos zum TAG DES FLÜCHTLINGS „Zuflucht gewähren!“ fordert „Pro Asyl“ die politische Öffentlichkeit auf, sich dafür einzusetzen, daß der BMI-Entwurf zu einem neuen Ausländer-Aufenthaltsgesetz endgültig in der Schublade verschwindet und ein Gesetz vorbereitet wird, daß folgende zentrale Forderungen für Flüchtlinge erfüllt:

  • Erhaltung des „Kleinen Asyls“ und damit des Abschiebungsschutzes für de-facto-Flüchtlinge aus Kriegs-, Bürgerkriegs- und Krisengebieten;
  • volle Anwendung internationaler Konventionen;
  • sicheres Aufenthaltsrecht mit Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten für bisher nur geduldete Flüchtlinge;
  • Aufhebung des Visumszwanges für Flüchtlinge aus Krisenregionen;
  • Kein Visumszwang für Kinder.

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