Deutschland braucht Einwanderung
Deutschland ist ein Einwanderungsland und wird auch künftig auf Einwanderung angewiesen sein. Seit 1955 sind rund 31 Millionen ausländische Arbeitskräfte, Familienangehörige, SpätaussiedlerInnen und Flüchtlinge nach Deutschland eingereist. Heute leben 7,3 Millionen Ausländer in Deutschland. Dass Menschen nach Deutschland kommen, ist lange von den politisch Verantwortlichen nicht zur Kenntnis genommen worden. Das Festhalten am Dogma „Wir sind kein Einwanderungsland“ hatte schwerwiegende negative Folgen sowohl für die gesellschaftliche Akzeptanz der Einwanderer als auch auf deren notwendige Integration. Mittlerweile hat sich in fast allen Parteien die Feststellung durchgesetzt, dass Einwanderung stattgefunden hat und auch in Zukunft stattfinden wird. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt ausdrücklich den Paradigmenwechsel in der deutschen Einwanderungs- und Ausländerpolitik.
- Rahmenbedingungen
Nachdem sich die politische Bewertung der Einwanderung geändert hat, bedarf es nun einer Veränderung der gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Einwanderer und Flüchtlinge dürfen nicht länger als Bedrohung für einheimische Arbeitskräfte diffamiert werden. Politisch Verantwortliche, aber auch gesellschaftliche Organisationen, sollten ihre Vorbildfunktion für eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Zuwanderung wahrnehmen. Politische Parteien sollten, vor allem im Wahlkampf, alles unterlassen, was Vorbehalte und Vorurteile gegenüber Ausländern verstärkt. Einwanderungsfragen sollten nicht als Konfliktthemen, sondern als Gestaltungsaufgabe diskutiert werden.- Nichtdiskriminierungsgesetz
In ihrem Koalitionsvertrag hat die rot-grüne Bundesregierung 1998 vereinbart, ein Nichtdiskriminierungsgesetz auf den Weg zu bringen und noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2000 verpflichtet die Bundesregierung, die europäischen Vorgaben bis Mitte 2003 in nationales Recht umzusetzen. Der DGB hält es für notwendig, dabei nicht nur rechtliche Veränderungen zu verankern, sondern auch präventive Maßnahmen zur Verhinderung struktureller Benachteiligungen. - Ausländerrecht
Das aktuelle Ausländerrecht teilt Zuwanderer in unterschiedliche Gruppen mit verschiedenem Rechts- und Aufenthaltsstatus ein. Dies behindert ihre Bereitschaft zur Integration. Deshalb hält der DGB eine Veränderung des Ausländerrechts, einschließlich der Klärung der Altfälle, für notwendig. Langjährig in Deutschland lebende Ausländer, die bislang noch nicht bleibeberechtigt sind, sollten einen Daueraufenthaltsstatus erhalten. - Familiennachzug
Der DGB ist der Auffassung, dass alle Einwanderergruppen die Möglichkeit des Familiennachzugs haben sollten. Dafür ist eine europäischer Regelung notwendig, bei der u. a. unterschiedliche Bestimmungen des Nachzugsalters harmonisiert werden. - Qualifikation
Schulische und berufliche Qualifikationen, die Einwanderer in ihrem Herkunftsland erworben haben, werden in Deutschland nur selten anerkannt. Für viele Zuwanderer bedeutet dies eine gravierende Einschränkung bei Weiterbildung oder Studium. Ohne in Deutschland anerkannte Ausbildung fallen Zuwanderer beispielsweise in der Arbeitslosenstatistik unter „ungelernte Arbeitskräfte“. Der DGB hält deshalb eine weitergehende Anerkennung von Abschlüssen für notwendig.
- Nichtdiskriminierungsgesetz
- Einwanderung aus humanitären Gründen
Die Einwanderung aus humanitären Gründen ist von der Einwanderung aus ökonomischen Gründen strikt zu trennen. Der DGB setzt dafür ein, dass Deutschland seine Verpflichtungen zum Schutz vor Verfolgung und Vertreibung einhält. Das bestehende Asylrecht darf nicht verschärft werden. Außerdem sollte auch nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund anerkannt werden. - Einwanderung aus ökonomischen Gründen
Deutschland ist aus ökonomischen Gründen auf die Einwanderung von Arbeitskräften aus Drittstaaten angewiesen. Diese sollte so gestaltet werden, dass sie einer nachhaltigen Arbeitsmarktpolitik nicht zuwiderläuft. Aus sozialen Gründen hält es der DGB für notwendig, dem Abbau der Arbeitslosigkeit Vorrang vor der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte einzuräumen. Eine kurzfristige Öffnung einzelner Branchen für ausländische Arbeitskräfte verschlechtert die Chancen der einheimischen Arbeitslosen, sich durch Qualifikation wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Daher halten die Gewerkschaften grundsätzlich nur eine auf Dauer angelegte Einwanderung für vertretbar. - Steuerung der Einwanderung
Der DGB spricht sich für flexible Einwanderungsquoten, auf der Grundlage mittelfristiger Analysen über Arbeitskräftebedarf und wirtschaftliche Entwicklung aus. Die Auswahl der Einwanderer erfolgt über ein Punktesystem, das Alter, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung sowie allgemeine und berufliche Abschlüsse berücksichtigt. Für eine dauerhafte Einwanderung ist ein Planungs- und Realisierungszeitraum von drei bis vier. Jahren notwendig. - Integration der Einwanderer
Einwanderer sollen die Chance zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben in Deutschland haben. Deshalb hält der DGB eine systematisch angelegte Integrationspolitik für besonders wichtig. Die Angebote sollten sich nicht auf Neueinwanderer mit Daueraufenthaltsstatus beschränken, sondern auch Flüchtlinge und bereits hier lebende Migranten einbeziehen. Dazu muss das Angebot an Sprach- und Integrationskursen stark ausgebaut werden. Neben Sprachkenntnissen werden auch Informationen über die Gesellschaft, das Arbeits- und Wirtschaftsleben, sowie über Partizipationsmöglichkeiten vermittelt.
