Deutschland Asylstatistik 1999 – 1996
(Foliensatz)
10 HAUPTHERKUNFTSLÄNDER
10 HAUPTHERKUNFTSLÄNDER (ANTEILE)
ASYLENTSCHEIDUNGEN I
ASYLENTSCHEIDUNGEN II
FOLIENSATZ
BMI-Statistik 1999
Bundesministerium des Innern
Asylbewerberstatistik 1999
Asylbewerberzahlen 1999: Erneut leichter Rückgang
Im Jahr 1999 haben 95.113 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr (98.644 Asylanträge) einem leichten Rückgang um 3.531 Personen oder 3,6 %. Damit hat sich die seit 1993 andauernde Verringerung des jährlichen Zugangs von Asylbewerbern nach Deutschland fortgesetzt. Ein geringerer Zugang wurde zuletzt 1987 ( 57.379 Asylanträge) verzeichnet.
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat 1999 in 3,0 % aller insgesamt 135.504 getroffenen Entscheidungen eine Asylanerkennung ausgesprochen und in 4,5 % der Entscheidungen Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes gewährt.
Von besonderer Bedeutung für den Zugang der Asylbewerber nach Deutschland im letzten Jahr war die Situation im Kosovo. Die Anzahl der Asylanträge von jugoslawischen Staatsangehörigen hat sich im Laufe des Jahres 1999 von 2.861 im Januar über 4.811 im Juli auf 1.114 im Dezember verringert.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Otto Schily: „Der erhebliche Rückgang der Asylbewerber aus der Bundesrepublik Jugoslawien in den letzten Monaten des Jahres 1999 weist darauf hin, dass sich die Lebensverhältnisse im Kosovo weiterhin normalisieren, ungeachtet aller noch vorhandenen Schwierigkeiten. Bemerkenswert ist weiter der Rückgang der Asylbewerber aus der Türkei um fast 23 %.“
Die Zahlen im einzelnen:
- Beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge haben im Dezember 1999 7.092 Personen (Vormonat: 7.476 Personen) Asyl beantragt.Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 384 (-5,1 %) geringer. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Dezember 1998: 8.338) hat sich die Zahl der Asylbewerber im Dezember 1999 um 1.246 (-14,9 %) verringert.
- Hauptherkunftsländer im Dezember 1999 waren:
Nochmals rückläufig ist der Zugang der Asylbewerber aus der Bundesrepublik Jugoslawien. Im Dezember 1999 kamen mit 1.114 Personen 21,0 % weniger Asylbewerber aus der Bundesrepublik Jugoslawien als im November 1999 (1.410 Personen). Von diesen waren 394 (35,4 %) Kosovo-Albaner, 508 (45,6 %) Roma und 28 (2,5 %) Serben.
- Auf die Staaten Ost- und Südosteuropas einschließlich der Türkei und der europäischen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion entfielen im Dezember 1999 2.433 Asylbewerber. Das sind 34,3 % aller Asylbewerber. 3.527 Personen kamen aus Asien (49,7 %) und 846 Personen (11,9 %) aus Afrika.
- Neben den 7.092 Erstanträgen wurden im Dezember 1999 2.596 Folgeanträge beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gestellt.
- Im Dezember 1999 hat das Bundesamt über die Anträge von 14.908 Personen (Vormonat: 19.236) entschieden.Als Asylberechtigte anerkannt wurden 290 Personen (2,0%). Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes erhielten 465 Personen (3,1 %). Abgelehnt wurden die Anträge von 10.231 Personen (68,6 %). Sonstwie erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 3.922 Personen (26,3 %). Bei 152 Personen hat das Bundesamt im Dezember 1999 Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt.
Für den Zeitraum des gesamten Jahres 1999 ergeben sich folgende Zahlen:
- In der Zeit von Januar bis Dezember 1999 haben insgesamt 95.113 Personen in der Bundesrepublik Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (98.644 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um 3.531 Personen (-3,6 %).
- Die Monatsentwicklung im 2-Jahres-Vergleich verlief wie folgt:
(Durch nachträgliche Berichtigungen entsprechen die Gesamt-Jahreszahlen nicht genau den Additionen der Monatszahlen)
- Die Hauptherkunftsländer 1999 waren:
- Im gesamten Zeitraum von Januar bis Dezember 1999 hat das Bundesamt 135.504 Entscheidungen getroffen. 4.114 Personen (3,0 %) wurden als Asylberechtigte anerkannt. 6.147 Personen (4,5 %) erhielten Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes. 82.331 Asylanträge (60,8 %) wurden abgelehnt. 42.912 Anträge (31,7 %) wurden sonst wie erledigt. Bei 2.100 Personen hat das Bundesamt in der Zeit von Januar bis Dezember 1999 Abschiebehindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt.
- Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Dezember 1999 41.063 (40.339 Erstanträge und 724 durchzuführende Folgeverfahren). Zudem liegen dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 12.761 Asylfolgeanträge vor, bei denen noch nicht entschieden ist, ob ein Folgeverfahren durchgeführt wird.
- Entwicklung der Asylbewerberzahlen der Hauptherkunftsländer:Wie schon im Vorjahr kam auch 1999 mehr als jeder dritte Asylbewerber (31.451 Personen) aus der Bundesrepublik Jugoslawien. Von diesen gehörten 66,1 % der Volksgruppe der Kosovo-Albaner an. Die Asylbewerberzugänge aus der Bundesrepublik Jugoslawien haben sich in den letzten drei Jahren wie folgt entwickelt:
1997: 14.789, davon 12.538 Kosovo-Albaner (84,8%)
1998: 34.979, davon 30.794 Kosovo-Albaner (88,0 %)
1999: 31.451, davon 20.790 Kosovo-Albaner (66,1 %)Stark angestiegen ist 1999 die Zahl der Asylbewerber aus der Russischen Föderation (+ 141,5 %). Den zweithöchsten Anstieg verzeichnet Aserbaidschan mit 67,8 %, gefolgt von Armenien mit 44,2 %. Damit befinden sich erstmals drei Nachfolgestaaten der Sowjetunion unter den zehn Hauptherkunftsländern von Asylbewerbern.
Demgegenüber ist die Anzahl der Asylbewerber aus der Türkei (-22,9 %) und aus Vietnam (-18,9 %) gesunken.
BMI-Statistik 1998
Bundesministerium des Innern
Asylbewerberstatistik 1998
98.644 Personen
(Vorjahr: 104.353 Personen)
in der Bundesrepublik Deutschland Asyl beantragt.
Die Monatsentwicklung im 2-Jahres-Vergleich verlief wie folgt:
Die Hauptherkunftsländer waren:
- Im Jahr 1998 hat das Bundesamt 147.391 Entscheidungen getroffen. 5.88 3 Personen (4,0 %) wurden als Asylberechtigte anerkannt. 5.437 Personen (3,7 %) erhielten Abschiebeschutz nach A7 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes. 91.700 Asylanträge (62,2 % ) wurden abgelehnt. 44.371 Anträge (30,1 %) wurden sonst wie erledigt.
- Bei 2.537 Personen hat das Bundesamt im Jahr 1998 Abschiebehindernisse im Sinne von A7 53 des Ausländergesetzes festgestellt.
- Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Dezember 1998 36.940 (36.027 Erstanträge und 913 durchzuführende Folgeverfahren).
- Des weiteren liegen dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 8.592 Asylfolgeanträge vor, bei denen noch nicht entschieden ist, ob ein Folgeverfahren durchgeführt wird.
Entwicklung in den einzelnen Herkunftsländern
Bemerkenswert ist der starke Anstieg der Asylbewerber aus der BRep. Jugoslawien und aus Vietnam. Mehr als ein Drittel aller Asylbewerber kamen 1998 aus der BRep. Jugoslawien. Davon gehören ca. 85 % zu der Volksgruppe der Kosovo-Albaner.
Die Asylbewerberzugänge aus der BRep. Jugoslawien haben sich in d en letzten 3 Jahren wie folgt entwickelt:
Die Zahl der vietnamesischen Asylbewerber hat sich 1998 auf 2.991 Personen verdoppelt (1997: 1.494 Personen). Seit dem Jahr 1994 gehört Vietnam erstmals wieder zu den 10 stärksten Herkunftsländern.
Erfreulich ist der starke Rückgang der Asylbewerber aus dem Irak um 47,2 % auf 7.435 Personen (1997: 14.088 Personen), der Türkei um 30,2 % auf 11.754 Personen (1997: 16.840 Personen) und aus Sri Lanka um 50,3 % auf 1.982 Personen (1997: 3.989 Personen).
Abschiebungen und freiwillige Ausreise
- Die Bundesländer haben im Jahr 1998 rund 14.000 Abschiebungen ehemaliger Asylbewerber gemeldet. Da die Meldungen der Länder bisher noch nicht vollständig sind, wird sich die Zahl der Abschiebungen noch erhöhen und voraussichtlich die Zahl des Vorjahres erreichen (18.000 Abschiebungen).
- Die Zahl der kontrollierten freiwilligen Ausreisen ehemaliger Asylbewerber liegen noch nicht vor, jedoch dürften sie erfahrungsgemäß im Bereich der o.g. Abschiebezahl liegen.
- Hinzu kommt noch eine unbekannte Zahl ehemaliger Asylbewerber, die ohne staatliche Kontrolle ausgereist sind, so dass nicht bekannt ist, ob sie das Land verlassen haben oder untergetaucht sind. Eine zuverlässige Schätzung ist nicht möglich.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Otto Schily:
„Im Jahr 1998 lag die Zahl der Asylsuchenden nach der Asylrechtsänderung von 1993 erstmals unter 100.000. Damit hat sich die Lage etwas entspannt. Allerdings hat das Bundesamt für die Anerkennung Ausländischer Flüchtlinge in nur 4,0 % aller Entscheidungen eine Asylberechtigung anerkannt, in 3,7 % der Fälle wurde Abschiebeschutz nach A7 51 des Ausländergesetzes gewährt. Angesichts dieser niedrigen Anerkennungsquote ist nicht zu verkennen, dass nach wie vor der Versuch unternommen wird das Asylverfahren zu nutzen, um nach Deutschland zu kommen, ohne dass ein Verfolgungshintergrund besteht. Eine verantwortliche Politik muss dazu beizutragen, dass die Situation des Menschen in ihren Heimatländern verbessert wird. Deutschland wird deshalb während seines Vorsitzes im Rat der Europäischen Union in der ersten Jahreshälfte 1999 alles daran setzen, um zusammen mit den Partnern in Europa die Initiative zur Verminderung des Zuwanderungsdrucks aus den Herkunftsländern entscheidend voran zu bringen. Dabei sollen gegenüber einigen besonders wichtigen Herkunftsstaaten Maßnahmen aus verschiedenen Politikbereichen zusammengeführt werden.
Dem bemerkenswerten Rückgang des Asylbewerberzustroms aus dem Irak, der Türkei und Sri Lanka steht eine deutliche Zunahme der Asylbewerber aus der Bundesrepublik Jugoslawien gegenüber. Es handelt sic h dabei ganz überwiegend um Personen albanischer Volkszugehörigkeit aus dem Kosovo, die im Laufe des Jahres 1998 auf der Flucht vor Kampfhandlungen ihre Heimat verlassen haben. Diese Entwicklung und die erhebliche Zunahme der bei der illegalen Einreise aufgegriffenen Kosovo-Albaner machen erkennbar, wie wichtig eine friedliche Beilegung des Kosovo-Konflikts ist. Im Rahmen des Vorsitzes im Rat der Europäischen Union in der ersten Jahreshälfte 1999 ergibt sich daraus für Deutschland die Notwendigkeit, gemeinsam mit unseren Partnern nachdrücklich auf diejenigen einzuwirken, die für die Entstehung oder Verschärfung dieses Konflikts verantwortlich sind.
Als Land in der Mitte Europas ist Deutschland zur Verhinderung der illegalen Migration in besonderer Weise auf die Unterstützung durch seine Nachbarländer angewiesen. Dabei ist neben der Schengen-Kooperation auch das Zusammenwirken mit den östlichen Nachbarstaaten von besonderer Bedeutung. Im abgelaufenen Jahr hat sich hier insbesondere die Zusammenarbeit mit Polen zum Beispiel durch gemeinsame Grenzstreifen als sehr erfolgreich erwiesen. Polen hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um bei der Grenzsicherung den Anforderungen an eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union gerecht zu werden. Darauf aufbauend müssen weitere Schritte der konkreten Zusammenarbeit auch mit anderen Ländern ergriffen werden, um die illegale Einreise zu unterbinden. Dadurch wird auch ein wesentlicher Beitrag zur inneren Sicherheit geleistet, da die kriminelle Schleusung zu einer Haupterwerbsquelle der Organisierten Kriminalität geworden ist.“
GRAFIKEN 1998
HAUPTHERKUNFTSLÄNDER 1998

INFO: 1998 haben 98.644 Personen in der Bundesrepublik Asyl beantragt. Aus der BR YU waren es vornehmlich Kosovo-Albaner, aus der Türkei und dem Irak überwiegend Kurden.
Quelle: BMI | Grafik: PRO ASYL
HAUPTHERKUNFTSLÄNDER 1998 (ANTEILE)
INFO: Die Albaner im Kosovo erfahren sich als unterdrückte Volksgruppe in der von den Serben dominiersten Bundesrepublik Jugoslawien. In der Türkei sind die Kurden eine unterdrückte Minderheit, der die wirtschaftlichen Grundlagen in der Heimat mehr und mehr entzogen werden. Beide Volksgruppen haben durch die Arbeitsmigration nach Deutschland besondere familiäre und kulturelle Bindungen dorthin.
Quelle: BMI | Grafik: PRO ASYL
ENTSCHEIDUNGEN DES BUNDESAMTES I 1998
INFO: Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat 1998 insgesamt 147.391 Anträge bearbeitet. Darin sind auch 45.722 Folgeanträge enthalten. Der Abschiebungsschutz nach §51 wird gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Man bezeichnet ihn auch als das kleine Asyl. Bei 2.537 Personen hat das Bundesamt darüberhinaus Abschiebungshindernisse im Sinne von §53 des Ausländergesetzes festgestellt. Dies ist formell zwar keine Anerkennung als politischer Flüchtling, bietet aber einen Abschiebungsschutz.
Quelle: BMI | Grafik: PRO ASYL
ENTSCHEIDUNGEN DES BUNDESAMTES II 1998
INFO: Ohne die anderweitigen Erledigungen, die 30 % der bearbeiteten Asylanträge ausmachen, ändert sich die Anerkennungsquote deutlich. Nimmt man noch die Ablehnungen hinzu, bei denen das Bundesamt Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt hat, wird bei 13,5 % der entschiedenen Fälle eine Schutzwürdigkeit festgestellt. Das entspricht zwar bei weitem nicht der Fluchtrealität, unterscheidet sich aber von der offiziellen Quote von 4 % asylberechtigten und 3,7 % vor Abschiebung geschützten Menschen.
Quelle: BMI | Grafik: PRO ASYL
HAUPTHERKUNFTSLÄNDER 1997
INFO: 1997 haben 104.353 Personen in der Bundesrepublik Asyl beantragt. Aus der Türkei waren es überwiegend Kurden, aus der BR YU vornehmlich Kosovo-Albaner.
Quelle: BMI | Grafik: PRO ASYL
HAUPTHERKUNFTSLÄNDER 1997 (ANTEILE)
INFO: In der Türkei sind die Kurden eine unterdrückte Minderheit, der die wirtschaftlichen Grundlagen in der Heimat mehr und mehr entzogen werden. Auch die Albaner im Kosovo erfahren sich als unterdrückte Volksgruppe in der von den Serben dominiersten Bundesrepublik Jugoslawien. Beide Volksgruppen haben durch die Arbeitsmigration nach Deutschland besondere familiäre und kulturelle Bindungen dorthin.
Quelle: BMI | Grafik: PRO ASYL
ENTSCHEIDUNGEN DES BUNDESAMTES I 1997
INFO: 101 % ergeben sich durch Rundungen der Prozentsätze. – Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat insgesamt 170.801 Anträge bearbeitet. Der Abschiebungsschutz nach § 51 wird gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Man bezeichnet ihn auch als das kleine Asyl. Bei 2.768 Personen hat das Bundesamt Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt. Dies ist formell keine Anerkennung als politischer Flüchtling, bietet aber einen Abschiebungsschutz.
Quelle: BMI | Grafik: PRO ASYL
ENTSCHEIDUNGEN DES BUNDESAMTES II 1997
INFO: Ohne die anderweitigen Erledigungen, die 30 % der bearbeiteten Asylanträge ausmachen, ändert sich die Anerkennungsquote deutlich. Nimmt man noch die Ablehnungen hinzu, bei denen das Bundesamt Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt hat, wird bei 17,4 % der entschiedenen Fälle eine Schutzwürdigkeit festgestellt. Das entspricht zwar bei weitem nicht der Fluchtrealität, unterscheidet sich aber von der offiziellen Quote von 4,9 % asylberechtigten und 5,7 % vor Abschiebung geschützten Menschen.
Quelle: BMI | Grafik: PRO ASYL
HAUPTHERKUNFTSLÄNDER 1996
Quelle: BMI | Grafik: PRO ASYL
HAUPTHERKUNFTSLÄNDER 1996 (ANTEILE)
Quelle: BMI | Grafik: PRO ASYL
ENTSCHEIDUNGEN DES BUNDESAMTES 1996
Quelle: BMI | Grafik: PRO ASYL
Quelle: BMI | Grafik: PRO ASYL