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15.08.1996

Verwaltungsgericht Frankfurt folgt dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:
Abgelehnte Flüchtlinge dürfen nicht
unbegrenzt im Transit festgehalten werden
PRO ASYL fordert die sofortige Beendigung der
menschenrechtswidrigen Freiheitsentziehung
Deutsche Flughäfen sind für Flüchtlinge „Zonen des Elends“


Nach der gestern veröffentlichten Entscheidung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt, das am Montag einer fünfköpfigen afghanischen Familie, die sich seit längerem im Transit des Frankfurter Flughafens befand und im Asylverfahren rechtskräftig abgelehnt war, das Verlassen des Transits und damit die Einreise gestattet hatte, fordert die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL Konsequenzen. In der Begründung seiner Entscheidung bezieht sich das Gericht insbesondere auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das einen 20-tägigen Zwangsaufenthalt von somalischen Flüchtlingen auf dem Flughafen Paris-Orly als Freiheitsentziehung kritisiert und den französischen Staat zum Schadenersatz verurteilt hatte.

„Das Straßburger Urteil muß auch in Deutschland unverzüglich umgesetzt werden, damit der unwürdige und *unmenschliche Zwangsaufenthalt auf dem Flughafen entscheidend verkürzt wird“, fordert PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann. „Die deutschen Flughäfen entwickeln sich für Flüchtlinge immer mehr zu Zonen des Elends. Legt man den Maßstab der Straßburger Richter an die Verhältnisse auf dem Frankfurter Flughafen an, muß von fortgesetzten Verstössen deutscher Behörden gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gesprochen werden“.

Derzeit werden 13 Erwachsene und 4 Kinder seit mehr als 26 Tagen im Transit auf Rhein-Main festgehalten. Den „Rekord“ als Opfer exzessiver Inhaftierung hält ein Algerier, der 258 Tage im Transit verbrachte, bevor er einreisen durfte.

Das nervenzerfetzende Warten auf die Einreise oder den Vollzug der Zurückweisung führe in der beengten Situation des Transit jede Woche zu Nervenzusammenbrüchen, Einlieferung in Krankenhäuser und Psychiatrien, Suizidankündigungen und Suizidversuchen.So habe sich vorgestern ein im Asylverfahren abgelehnter Flüchtling aus Zaire im Transit verbarrikadiert mit dem Hinweis, er wolle lieber in Frankfurt sterben als in seine Heimat zurückzukehren, wo er verfolgt werde.

Einer dreiköpfigen afghanischen Familie ist vom VG Frankfurt (5. Kammer) gestern nachmittag ebenfalls die Einreise unter vergleichbaren Umständen erlaubt worden.


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