WEIHNACHTSAPPELL VON „Pro Asyl“
„DEM KIND IN DER KRIPPE NICHT DAS STROH UNTERM HINTERN WEGZIEHEN!“
„Ein Flüchtlingskind hat kein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenen verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“. Das ist in der Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“ der Inhalt des von der Bundesregierung geplanten „Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechtes“.
Das Gesetz, bei dem der Bundesrat in einer ersten Stellungnahme an dem fraglichen Punkt Bedenken angemeldet habe, solle anfangs des neuen Jahres vom Bundestag in erster Lesung beraten werden.
Obwohl der Gesetzesentwurf in § 1 dieses Recht auf Förderung seiner Persönlichkeit jedem jungen Menschen einräume, nehme er dieses Recht und die damit verbundenen Leistungen der öffentlichen Hand im § 5 allen Ausländern, die keine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besäßen. „Dies trifft besonders auf zehn Tausende Kinder von Flüchtlingen zu, die über Jahre im Asylverfahren stehen oder nach Ablehnung ihres Asylantrags – ohne ausreisen zu müssen – nur eine Duldung erhalten“, urteilt „Pro Asyl“-Sprecher Herbert Leuninger.
Das sei nicht nur ein eklatanter Widerspruch zum § 1 des Gesetzentwurfes und dem Anspruch eines sozialen Rechtsstaates, sondern stelle auch eine Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention dar. Danach ist Flüchtlingen auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge und sonstiger Hilfeleistungen die gleiche Behandlung wie den eigenen Staatsangehörigen zu gewähren (GFK Art. 13).
„Politiker, die ein solches Gesetz machen, werden auch nicht davor zurückschrecken, dem Kind in der Krippe noch das Stroh unterm Hintern wegzuziehen“, so Herbert Leuninger.