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30.06.1995

PRO ASYL: Dauerinhaftierung von Flüchtlingen
auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen ist rechtswidrig


Das zur Unterbringung von Flüchtlingen während des Flughafenasylverfahrens genutzte Gebäude C 182 auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen wird immer häufiger als Abschiebehaftanstalt mißbraucht. Der Bundesgrenzschutz hält dort ohne jede Rechtsgrundlage abgelehnte Asylantragsteller über Monate hinweg fest. Auf diesen Skandal machte der Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL, Heiko Kauffmann, am Freitag in Frankfurt aufmerksam.

„Der BGS mißbraucht einen für die längere Unterbringung völlig ungeeigneten Raum im Flüchtlingsgebäude des Frankfurter Flughafens faktisch als Abschiebehaftzelle“, so Kauffmann.

So sitze zur Zeit dort ein Äthiopier fest, der bereits am 2. April 1995 angekommen und am 12. Mai 1995 rechtskräftig abgelehnt worden sei. Die äthiopische Botschaft sei in diesem Fall nicht willens, einen Reisepaß auszustellen. Trotzdem werde dem Äthiopier seit Anfang April jedes Verlassen des Gebäudes C 182 verboten. Regelrechte Abschiebungshaft gemäß § 57 Ausländergesetz sei niemals angeordnet worden.

Bereits seit dem 3. März 1995 werde eine Libanese festgehalten. Nach seiner rechtskräftigen Ablehnung am 25. März 1995 habe dieser bereits mehrere Selbstmordversuche unternommen. Dennoch sei er nach ärztlicher Behandlung jeweils wieder im Gebäude C 182 untergebracht worden.

PRO ASYL macht darauf aufmerksam, daß das dauerhafte Festhalten von Menschen im Frankfurter Flughafen eine Freiheitsentziehung im Sinne des Artikel 104 Abs. 2 Grundgesetz darstellt. Grundlage einer solchen Freiheitsentziehung muß immer eine richterliche Entscheidung sein. Eine solche Entscheidung liege aber bei keinem Fall bekannt gewordener Dauerinhaftierung auf dem Flughafen vor. Auch die notwendige gesetzliche Grundlage gebe es nicht. Ähnliche Praktiken habe der Oberste Gerichtshof der Niederlande bereits im Jahre 1988 für ungesetzlich erklärt. Im Falle des Äthiopiers sei nun ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt anhängig.

Nach PRO ASYL vorliegenden Informationen sind seit 1. Juli 1993 mehrere Dutzend Menschen länger als 22 Tage, die im Asylverfahrensgesetz vorgesehene Maximaldauer für das Flughafenverfahren, inhaftiert worden.


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