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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

9. August 1999

Das Grundgesetz schützt Ehe und Familie –
nicht für Kosovo-Flüchtlinge in Deutschland?

Auf der Flucht getrennte Familien bleiben auch hierzulande getrennt
Behördenzynismus: Familienzusammenführung erst nach Rückkehr in die zerstörte Heimat

Der grundgesetzlich verbriefte Schutz von Ehe und Familie gilt für viele Kosovo-Flüchtlinge in Deutschland offensichtlich nicht. Ein Zusammenleben wird ihnen verwehrt, indem die entsprechenden Umverteilungsanträge abgelehnt oder nicht bearbeitet werden. Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL kritisiert die zugrundeliegende Verweigerungshaltung der Bundesländer.

Es sei zwar verständlich, daß während der raschen Evakuierung von etwa 15.000 Vertriebenen die familiären Bindungen der aufgenommenen Flüchtlinge aufgrund der Schnelligkeit der Aktion und logistischer Probleme nicht hinreichend berücksichtigt worden seien. Für inakzeptabel hält es dagegen PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann, daß bis heute keine Regelungsmöglichkeit für die Zusammenführung der durch die Ereignisse auseinandergerissenen Familien geschaffen wurde. Kauffmann: „Die Wiedervereinigung der Familien ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Zukunftsplanung und eine Vorbedingung für die Verarbeitung dessen, was diese Menschen erlebt haben.“

Einzelfälle machten die Behördenwillkür deutlich: So kann bis heute eine Kosovarin mit ihren vier Kindern, die dem Kontingent von Sachsen-Anhalt zugerechnet wird, nicht mit ihrem bereits seit vier Jahren im Raum Limburg gemeldeten Ehemann zusammenleben. Keine Zustimmung zum Zusammenleben mit ihrem Ehemann in Bonn erhielt in einem weiteren Fall eine Flüchtlingsfrau mit sechs Kindern, die als Bürgerkriegsvertriebene im Rahmen des Kontingentes im Kreis Limburg-Weilburg aufgenommen wurde. In beiden Fällen waren die Ehemänner als Asylsuchende gekommen. Auch aus anderen Bundesländern sind vergleichbare Fälle bekannt.

PRO ASYL betonte, daß die als Bürgerkriegsflüchtlinge eingereisten Menschen in Sachen Familienzusammenführung sogar schlechter gestellt seien als Asylbewerberinnen und Asylbewerber, bei denen zumindest die Berücksichtigung der Kernfamilie bei der Zuweisung in bestimmte Orte gesetzlich vorgeschrieben ist.

Im Hessischen Innenministerium wollte man in den konkreten Fällen nicht weiterhelfen. Im Gegenteil: Dort hieß es, daß für die Fälle der auseinandergerissenen Familien keine Regelung mehr vorgesehen sei, da die Rückkehrphase bereits begonnen habe. „Die Familienzusammenführung findet dann im Heimatland statt“, so der Referatsleiter gegenüber einem Mitarbeiter der CARITAS.

PRO ASYL-Sprecher Kauffmann bezeichnete es als einen „Feldzug der Schikanen“, mit dem den Vertriebenen ihr Recht auf Schutz von Ehe und Familie verweigert werde. Statt die freiwillige Rückkehr der Betroffenen zu akzeptieren, würden die Flüchtlinge, flankiert durch derartige Zermürbungsstrategien, zur Rückkehr gedrängt. Bund und Länder forderte Kauffmann auf, Menschenwürde und Bedürfnisse der unter deutschem Schutz stehenden kosovarischen Familien zu beachten.


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