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PRO ASYL Presseerklärung

15. Januar 2003

Das europäische Fingerabdrucksystem EURODAC
kommt ab heute zur Anwendung

PRO ASYL: Fortsetzung der „Europäischen Schutzlotterie“
Schily will Zugriffsmöglichkeit der Polizeien

Ab heute speisen die vierzehn EU-Mitgliedstaaten die Fingerabdrücke von Asylsuchenden und Menschen ohne Aufenthaltsstatus in ein elektronisches System mit der Bezeichnung EURODAC. Das Fingerabdrucksystem soll künftig die Feststellung, welcher Mitgliedsstaat für eine Asylprüfung zuständig ist, effizienter gestalten. Innenminister Schily feiert dies als einen Erfolg im „Kampf gegen den Asylmissbrauch“.

Aus der Sicht von PRO ASYL setzt der heutige Tag eine verfehlte europäische Asylpolitik fort. „Solange es keine europäische Regelung gibt, wer ein Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ist oder wie faire Asylverfahren aussehen, setzen technokratische Zuständigkeitsregelungen die Europäische Schutzlotterie fort“, so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL. Denn trotz aller Harmonisierungsbestrebungen existieren bis heute gravierende Unterschiede bezüglich der Anerkennungspraxis in der EU.

Sicherheitspolitiker wie Otto Schily, die EURODAC bejubeln, tragen maßgeblich dazu bei, dass die Schlüsselelemente eines Europäischen Asylsystems bis heute noch nicht beschlossen wurden.

Mit dieser Zuständigkeitsregelung wird sich künftig die Flüchtlingsaufnahme auf die südlichen EU-Mitgliedsstaaten und die Beitrittstaaten konzentrieren. Zuständig für die Asylprüfung wird maßgeblich der Staat sein, der die „Einreise verursacht“ hat. Dies führt dazu, dass diese Staaten wiederum durch verstärkte Grenzaufrüstungen und Zurückweisungen in die benachbarten Nicht-EU-Staaten sich der Flüchtlingsaufnahme entledigen. All diese Maßnahmen zielen also nicht – wie der Bundesinnenminister vorgibt – darauf ab, den so genannten „Asylmissbrauch“ zu verhindern, sondern die Inanspruchnahme des Asylrechts überhaupt.

Hinzu kommt, dass Schily die Daten aus EURODAC künftig zur europaweiten Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung zweckentfremden möchte. Damit stellt Schily mit seiner europäischen Law-and-Order–Politik Schutzsuchende unter Generalverdacht und opfert Grundrechte und den Datenschutz.


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