Bundesverfassungsgericht:
Keine Grundsatzentscheidung
Als „Beginn einer längeren juristischen Auseinandersetzung“ bewertet „Pro Asyl“ den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts. „Pro Asyl“ verweist ausdrücklich auf die Vorläufigkeit der Entscheidung. Es gebe keinen Anlaß, das neue Asylrecht nach dem Ghana-Beschluß insgesamt als verfassungskonform zu bejubeln. Das Verfassungsgericht habe in einem Einzelfall entschieden, die Grundsatzfragen seien jedoch nicht geklärt worden. Nach wie vor sei offen, ob die Konzeption der sicheren Herkunftsländer verfassungskonform ist. Die Mehrheit der Flüchtlinge werde jedoch nicht aufgrund dieser Vorschrift, sondern wegen der Einreise über ein angebliches sicheres Drittland zurückgewiesen. Hiergegen seien die Klagen noch in Vorbereitung und noch nicht in Karlsruhe anhängig.
Im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1993 heißt es: „Bundesamt und Verwaltungsgericht wären mithin im Fall des Antragstellers auch dann zu keinem anderen Ergebnis bei der Beurteilung des Asylantrags gekommen, wenn Ghana nicht in der Liste“ der sicheren Herkunftsländer „aufgenommen worden wäre“. Das Gericht führt weiter aus, daß sich im Hinblick auf diese Vorschriften „die Verfassungsbeschwerde nicht als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist“. Der Antragsteller habe hierzu eine Reihe verfassungsrechtlicher Fragen aufgeworfen, „die sich im Eilverfahren nicht eindeutig beantworten lassen“.
Als „weltfremd“ kritisiert „Pro Asyl“ allerdings die Auffassung, daß der abgelehnte Flüchtling von seinem Heimatland aus klagen solle. Ein faires und rechtstaatliches Verfahren sei so nicht möglich. „Pro Asyl“ verweist auf die Forderung des UNHCR, daß ordentliche und sorgfältige Überprüfungsverfahren im Aufnahmeland gewährleistet sein müssen.
„Pro Asyl“ fordert, das Internierungslager am Flughafen aufzuheben. Die haftähnliche Situation ist verfassungswidrig. Menschen, die vor Gefahren für Leib und Leben fliehen, haben Anspruch auf ein faires und rechtstaatlich einwandfreies Verfahren. Dies ist bei der „Hau-Ruck“-Praxis am Frankfurter Flughafen nicht gewährleistet.
„Pro Asyl“ fordert das Bundesverfassungsgericht auf, die Situation am Frankfurter Flughafen nicht vom Schreibtisch aus zu beurteilen, sondern sich bei einem Ortstermin von den skandalösen und rechtstaatswidrigen Zuständen zu überzeugen.
Günter Burkhardt Geschäftsführer von „Pro Asyl“