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PRO ASYL Presseerklärung

13. März 2003

Bundestag berät Zuwanderungsgesetz

PRO ASYL fordert: Das Fass muss neu aufgemacht werden

Angesichts der heute stattfindenden ersten Lesung des Zuwanderungsgesetzes im Bundestag spricht sich PRO ASYL dafür aus, bereits bei dieser Gelegenheit „das Fass neu aufzumachen“ und die Probleme des Gesetzes nicht in ein Vermittlungsverfahren zu verschieben. Das Zuwanderungsgesetz habe neben positiven Regelungen zahllose Mängel, die im Gesetzgebungsprozess beseitigt werden müssten.

  • Beispiel Abschaffung der Kettenduldung: Im Bundestag und in der Zuwanderungskommission war Konsens, dass sogenannte Kettenduldungen abgeschafft werden sollen. Diese erklärte Absicht löst das Zuwanderungsgesetz nicht ein. Die Hürden für eine Aufenthaltserlaubnis sind so hoch, dass viele sie nicht überwinden können.
  • Beispiel Arbeitsverbot für Bescheinigte: Viele Inhaber einer Duldung werden künftig nur noch eine sogenannte Bescheinigung erhalten. Da das Zuwanderungsgesetz für eine Arbeitserlaubnis einen Aufenthaltstitel voraussetzt und eine Bescheinigung dies nicht ist, werden Tausende bislang „Geduldeter“ ihre Arbeitsplätze verlieren und in die Sozialhilfe gedrängt werden – eine nicht nur angesichts der aktuellen Kassenlage absurde Regelung.
  • Beispiel Integration: Die gesellschaftliche Eingliederung von Geduldeten wurde hierzulande bewusst verhindert. Viele der Betroffenen leben seit Jahren in Deutschland, manche ihr ganzes Leben – ohne gesicherte Lebensperspektive. Eine großzügige Bleiberechtsregelung ist notwendiger Bestandteil einer Integrationspolitik und muss im Zuwanderungsgesetz verankert werden.
  • 35 detaillierte Verbesserungsvorschläge zum Zuwanderungsgesetz haben PRO ASYL, Wohlfahrtsverbände und Menschenrechtsorganisationen vor kurzem der Öffentlichkeit präsentiert. PRO ASYL appelliert an Politikerinnen und Politiker von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, diese Verbesserungen ins aktuelle Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Auf keinen Fall darf es im Prozess der Zuwanderungsgesetzgebung Rückschritte bei der Frage der Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung geben. PRO ASYL begrüßt, dass die Bundesrepublik Deutschland am 5. März 2003 endlich gegenüber der Europäischen Kommission ihre diesbezügliche Vorbehaltserklärung zurückgezogen hat. Der Weg ist nunmehr frei, die Anerkennung der nichtsstaatlichen Verfolgung auf EU-Ebene zu verankern


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