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09.01.1995

Flughafen Rhein-Main:
Bundesinnenminister Kanther verfolgt weiter
harte Linie gegen Kinderflüchtlinge


„Der BGS hat kein Recht, Minderjährige zu arrestieren und sie dem sogenannten Flughafen-Schnellverfahren zu unterwerfen, das keinerlei Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche vorsieht.“ Dies sagte PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann am Montag in einer Stellungnahme zum Fall eines unbegleiteten pakistanischen Minderjährigen, der mehrere Tage am Frankfurter Flughafen festgehalten worden war.

In einer ungewöhnlichen abendlichen Sitzung hatte die Außenstelle des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen am Freitag gegen 20.00 Uhr über das Schicksal des der Ahmadi-Minderheit angehörenden Jugendlichen entschieden. Der ohne Eltern angekommene Junge darf nun zur Durchführung eines regulären Asylverfahrens einreisen, weil das Bundesamt über seinen Fall nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen entscheiden kann.

Der Jugendliche befand sich seit seiner Ankunft in der Obhut des BGS, der offensichtlich auf Weisung des BMI inzwischen unbegleitete Minderjährige regelmäßig in das Flughafenschnellverfahren zwingt und zu diesem Zweck im Transitbereich festhält. Im vorliegenden Fall waren sowohl das Frankfurter Jugendamt als auch ein Rechtsanwalt dagegen juristisch vorgegangen.

Heiko Kauffmann zeigte sich in seiner Stellungnahme erleichtert, daß durch die Entscheidung des Bundesamtes eine jugendhilfegerechte Unterbringung und die weitere Aufklärung des Schicksals des Jugendlichen in einer ruhigeren Atmosphäre möglich wird. Kauffmann wörtlich: „Das Bundesamt hat glücklicherweise in diesem Fall relativ unbürokratisch ins Lot gebracht, was die harte Linie des Bundesinnenministers anrichtet. Eine Einbeziehung unbegleiteter Minderjähriger in das Flughafenverfahren ist unverantwortlich und nicht mit dem Haager Minderjährigenschutzabkommen und der UN-Kinderkonvention zu vereinbaren. Die notwendige Aufklärung der Sachverhalte und eine vertretbare Unterbringung von Jugendlichen sind am Flughafen unmöglich. Kanthers Grenztruppen sind keine Betreuungsorganisation.“


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