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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1993 :::
14.09.1993

Bundesverfassungsgericht zugunsten einer Irakerin
BUNDESGRENZSCHUTZ MUSS EINREISE GESTATTEN
Griechenland kein sicheres Drittland


Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 13.9.1993 dem Grenzschutzamt am Flughafen Frankfurt untersagt seine vom 24.8. datierte Einreiseverweigerung gegenüber einer asylbegehrenden Irakerin zu vollziehen. Damit ist der Antragstellerin die Einreise zu gestatten. Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand sei nicht auszuschließen, daß der Frau im Falle der Rückkehr politische bzw. menschenrechtswidrige Behandlung drohen würde. Das höchste Gericht schließt auch nicht aus, daß die Irakerin im Falle einer Zurückweisung nach Griechenland von dort aus in den Irak weitergeschoben würde(AZ: 2 BvR 1938/93).

Der Bundesgrenzschutz hatte ihr die Einreise verweigert und die Zurückweisung nach Athen verfügt. Grundlage dieser Entscheidung ist das neue Asylverfahrensgesetz. Danach können Asylbewerber, die über ein sogenanntes sicheres Drittland eingereist sind, sofort zurückgewiesen werden. Diese Zurückweisung darf nach Meinung der Bundesregierung vom Gericht nicht ausgesetzt werden. Ein Asylantrag wurde nicht entgegengenommen.

Der Frankfurter Rechtsanwalt Roman Fränkel, der die Asylbewerberin vor dem Verwaltungsgericht vertrat und die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt hatte, verwies auf zuverlässige Informationen aus der griechischen Einwanderungsbehörde. Danach würde die Irakerin nach Ankunft auf dem Athener Flughafen sofort in die Türkei weitergeschoben. Ihr wäre in dem EG-Land keine Möglichkeit für ein Asylverfahren eingeräumt worden. Dies entspräche mehrfacher Praxis gegenüber irakischen Staatsangehörigen.

Für PRO ASYL hat das Urteil weitreichende Bedeutung. So gerät die Regelung, die die Einreise über Drittstaaten betrifft, gehörig ins Wanken. Es muß demnach künftig bei der Einreise geprüft werden, ob der sogenannte sichere Drittstaat für den betreffenden Asylbewerber wirklich ein solcher ist: vor allem muß der Asylbewerber Zugang zu anwaltlicher Beratung und auch zu Gerichten erhalten.

Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL


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