PRO ASYL Presseerklärung | Press Release
18. Dezember 2003
Bundesgrenzschutz handelte unrechtmäßig:
Schutzsuchender Algerier ohne Asylprüfung nach Dubai zurückgewiesen
Unter Missachtung geltenden Rechtes hat der Bundesgrenzschutz am Frankfurter Flughafen einen schutzsuchenden algerischen Staatsangehörigen nach Dubai zurückgewiesen, ohne dass sein Asylbegehren an das zuständige Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge weitergeleitet worden wäre. Der Vorfall, der sich bereits Anfang Mai 2003 zugetragen hat, wurde erst jetzt bekannt, nachdem der Betroffene erneut auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen sein Asylbegehren vortrug. Zuvor war er – seinen Angaben zufolge – in Dubai monatelang inhaftiert. Die Vereinigten Arabischen Emirate, zu denen Dubai gehört, haben die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet. Das rechtswidrige Vorgehen des Bundesgrenzschutzes wurde durch ein Anhörungsprotokoll des Bundesamtes vom 3. Dezember 2003 offenbar. Dort ist die Zurückweisung vom Mai 2003 wie folgt dokumentiert: „Der Antragsteller war bereits am 5.5.2003 auf dem Flughafen Frankfurt/Main gelandet und hatte damals ein Asylbegehren geäußert. Da der Antragsteller sowohl über gültige Reisedokumente als auch ein Visum für Dubai verfügte, wurde er durch den Bundesgrenzschutz nach Dubai zurückgewiesen.“ Dem Betroffenen droht zur Zeit erneut die Abschiebung, da sein Asylantrag nunmehr vom Bundesamt als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde.
Der Hintergrund: Gemäß § 18 a Asylverfahrensgesetz werden lediglich die Asylverfahren von Ausländerinnen und Ausländern, die aus einem sicheren Herkunftsstaat oder ohne gültigen Pass bzw. Passersatz einreisen wollen, noch vor der Einreise im Transitbereich der Flughäfen durchgeführt. Dem Algerier, versehen mit gültigen Reisedokumenten, hätte somit bereits im Mai die Einreise gestattet werden müssen. Sein Asylantrag wäre durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Inland nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu behandeln gewesen. Damit stellt sich die Zurückweisung durch den Bundesgrenzschutz als offensichtlich rechtswidrig dar.
Der Algerier gibt an, nach seiner Zurückweisung nach Dubai am 8. Mai 2003 im dortigen Flughafen ein Asylbegehren geäußert zu haben. Er sei daraufhin verhört und bis zum 24. November 2003 in Gewahrsam genommen worden. Dort habe er auch einen Suizidversuch unternommen.
PRO ASYL kritisiert den Vorgang als eine stille Ausweitung des Flughafenverfahrens durch den Bundesgrenzschutz. Da der Grenzschutz ständig mit der Frage befasst ist, ob ein Asylverfahren im Flughafen durchzuführen ist oder nicht und die Bedingungen für eine Zurückweisung eindeutig nicht erfüllt waren, geht PRO ASYL davon aus, dass hier vorsätzlich gehandelt wurde. Damit ist zu befürchten, dass es weitere Fälle dieser Art gibt, die lediglich deshalb nicht dokumentiert sind, weil den Betroffenen eine Wiedereinreise in der Regel kaum gelingen dürfte.