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Brüsseler Konferenz wegen massiven Menschenrechtsverletzungen in Togo

RESSOURCEN

Brüsseler Konferenz wegen massiven Menschenrechtsverletzungen in Togo (Massnahmenkatalog)

siehe auch: Abschiebungscharter nach Togo Presseerklärung vom 12. Mai 2004

Am 14. April 2004 fand ein Treffen zwischen den AKP (Afrika, Karibik, Pazifik) Staaten und der EU (Europäischen Union) statt. Das togoische Regime war vorgeladen, weil Togo den Artikel 9 des Abkommens von Cotonou bezüglich Demokratie und Menschenrechte massiv verletzt. Es wurde ein Maßnahmenkatalog verabschiedet, den das Regime innerhalb kurzer Zeit umsetzen muß.

Folgende Auflistung dokumentiert die Verpflichtungen, die das Regime unverzüglich umsetzen soll:

1.1 Mit dem Ziel die volle Achtung der demokratischen Prinzipien zu sichern, die unverzügliche Bekanntmachung einer offenen und glaubwürdigen Wiederaufnahme des nationalen Dialogs mit der traditionellen Opposition und der Zivilgesellschaft, in einem strukturierten und transparenten Rahmen.

1.2 Die Verpflichtung, unverzüglich die freie Tätigkeit jeder politischen Partei zu garantieren, geschützt vor jedem Akt der Störung, der Einschüchterung oder der Zensur.

1.3 Die Verpflichtung, dem Accord Cadre de Lomé folgend, mit der Revision des Rahmens von Wahlen fortzuschreiten, innerhalb einer Frist von 6 Monaten einen transparenten, demokratischen und für alle Parteien akzeptablen Wahlverlauf garantierend.

1.4 Die Verpflichtung allen politischen Parteien einen gerechten Zugang zu den öffentlichen Medien zu garantieren und ein ausgeglichenes System des Zugangs zu öffentlichen Mitteln, die für politische Parteien vorgesehen sind, einzuführen.

1.5 Die Verpflichtung, neue Wahlen der Legislative zu organisieren, unter transparenten Bedingungen und internationalen BeobachterInnen während aller Etappen des Prozesses, soweit möglich, zuzulassen.

1.6 Die Verpflichtung, innerhalb einer Frist von 12 Monaten Kommunalwahlen zu organisieren, unter transparenten Bedingungen und in allen Etappen BeobachterInnen akzeptierend.

1.7 Die Verpflichtung, innerhalb einer Frist von 12 Monaten die notwendigen Bedingungen dafür bereitzustellen, dass demokratisch gewählte Gemeindeversammlungen über das Mandat und die notwendigen Geldmittel verfügen, um eine wirksame und demokratisch legitimierte lokale Verwaltung zu gewährleisten.

2.1 Die Verpflichtung, in jedem Moment das Ausbleiben von außergerichtlichen Exekutionen, Folter oder anderen inhumanen und entwürdigenden Akten auf togoischem Gebiet zu garantieren, mit einbegriffen eine angemessenen Bildung der Ordnungskräfte und des gerichtlichen Systems.

2.2 Die Verpflichtung, alle politischen Gefangenen freizulassen, die klar aufgrund ihrer politischen Opposition, kritischer Äußerungen hinsichtlich der Regierung oder aufgrund anderer Gründe festgenommen wurden, die eine Haft nicht rechtfertigen. Die Liste der von dieser Maßnahme betroffenen Gefangenen sollte erstellt werden in Zusammenarbeit mit einer oder mehrerer bekannte NGOs, die kompetent in dieser Materie und von allen Parteien akzeptiert sind. Dieser Verpflichtung sollte innerhalb einer Frist, die 6 Wochen nicht überschreitet, nachgekommen werden.

2.3. Die Verpflichtung, innerhalb einer Frist von 3 Monaten alle Akten/Unterlagen offen zu legen über Personen, die in präventiver Haft oder in „provisorischer Freiheit“ sind in Hinblick auf eine Klärung ihrer Fälle übereinstimmend mit der geltenden Legislativen.

2.4 Die Verpflichtung vor dem Ende der Beratungen AnwältInnen und humanitären NGOs und Menschenrechts-NGOs, begleitet von einem Arzt ihrer Wahl, den freien Zugang zu den Gefangenen zu erlauben, an allen Inhaftierungsorten (Gefängnissen, Gendarmerie-Stationen, Polizei…), um ihnen zu gestatten, das Fehlen von Folter und anderen inhumanen Behandlungen nachzuprüfen.

2.5 Die Verpflichtung innerhalb einer Frist von 9 Monaten das Mandat und das Statut der Menschenrechtskommission noch einmal zu prüfen im Hinblick darauf, ihre wirkliche Unabhängigkeit von den Verwaltungsbehörden zu garantieren.

2.6. Die Verpflichtung mit gerichtlichen oder disziplinarischen Maßnahmen, die bewiesenen Akteure von außergerichtlichen Exekutionen, Folter und inhumanen und entwürdigenden Behandlungen zu verfolgen. Die Verpflichtung sollte auch die Abänderung des Gesetzestextes und entsprechender Vorschriften, wo nötig, beinhalten.

2.7 Die Verpflichtung, durch geeignete, später zu präzisierende Maßnahmen das Funktionieren einer unparteiischen und von der Exekutiven Macht unabhängigen Justiz sicher zu stellen. Eine Diagnose, die es erlaubt einen Handlungsplan zu erstellen, wird vor Ende der Beratungen erwartet.

3.1 Die Verpflichtung, die Gesetze von Presse und Kommunikation innerhalb einer Frist von 6 Monaten durchzusehen, um ein Niveau herbeizuführen, das internationalen Standards entsprich. Besonders wird erwartet, dass die Haftstrafen für die Delikte „Diffamierung und Ehrverletzung“, zurzeit vorgesehen im Pressegesetz, abgeschafft werden.

3.2 Die Verpflichtung, unverzüglich den Medien, NGOs und Repräsentanten der Zivilgesellschaft das Ausbleiben jeder Störung, Zensur oder Einschüchterung zu garantieren.

3.3 Die Verpflichtung, unverzüglich allen politischen Akteuren und denen der Zivilgesellschaft und jedem Bürger das Recht der freien Äußerung zu garantieren, das Recht an
Versammlungen und friedlichen Demonstrationen teilzunehmen, in der Öffentlichkeit und besonders auf nationalem Gebiet, ohne Störung, Zensur oder Einschüchterung.

3.4 Die Verpflichtung, allen Akteuren der Politik und der Zivilgesellschaft Bewegungsfreiheit zu garantieren, als Bürgern und im Rahmen der Ausübung ihrer politischen Funktionen oder der Repräsentierung der Zivilgesellschaft.

3.5. Die Verpflichtung, vor Ende der Beratungen jedem Bürger den freien Zugang zu den Informationen der Medien, einschließlich zu den Web-Sites von Oppositionsparteien, NGOs, etc… zu garantieren.

3.6. Die Verpflichtung, innerhalb einer Frist von 6 Monaten das Mandat und das Statut der Haute Autorité de L’audiovisuel et de la Communication noch einmal zu prüfen im Hinblick darauf, ihre wirkliche Unabhängigkeit von den Verwaltungsbehörden und jeder politischen Kraft zu garantieren.

4.1 Die Verpflichtung, am 1. Juni und am 1. Juli 2004 den Instanzen der EU Berichte zu liefern, die sich auf die realisierten Fortschritte in den verschiedenen Bereichen des Dialogs und auf die Vollendung der übernommenen Verpflichtung beziehen.

4.2 Die Verfügbarkeit der togoischen Autoritäten/Behörden am Dialog an Ort und Stelle teilzuhaben und eventuelle Aufgaben/Aufträge der Kommissionsfunktionäre und ihrer Präsidentschaft in Togo zu erleichtern im Rahmen des in Angriff genommenen Dialogs.


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