Bonn-Bukarester Roma-Vertrag
Widerspruch zu Bonner Menschenrechtspolitik
„Der am 1. November in Kraft tretende Vertrag zwischen Bonn und Bukarest zur leichteren Abschiebung von Roma nach Rumänien ist weder mit den Zielen der KSZE noch mit den wiederholten Ankündigungen der Bundesregierung vereinbar, sich überall für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen“, erklärte Herbert Leuninger für „Pro Asyl“. Durch den völkerrechtlich einmaligen zwischenstaatlichen Akkord über die Rücknahme von Roma-Flüchtlingen auch ohne Identitätspapiere würden dieser einer Regierung ausgeliefert, die die Einhaltung der Menschenrechte nicht gewährleistet.
„Der Vertrag berücksichtigt weder die vorliegenden Informationen über die bedenklich Menschenrechtslage in Rumänien noch die internationale Kritik an den schweren und ständigen Menschenrechtsverletzungen gegenüber der nach zwei Millionen zählenden Minderheit der Roma in dem südosteuropäischen Land“, sagte Leuninger.
So liegt „Pro Asyl“ die Kopie eines Schreibens von 56 Abgeordneten des amerikanischen Repräsentanten-Hauses an den derzeitigen rumänischen Präsidenten Ion Iliescu vor. Darin wird die Aufschiebung einer Entscheidung des Kongresses über die Meistbegünstigungsklausel für das Land mit den mangelnden Fortschritten beim Demokratisierungsprozeß und einer wachsenden nationalistischen Entwicklung, die gegen Juden, Ungarn und nicht zuletzt gegen Roma gerichtet sei, begründet. Roma und Angehörige der ungarischen Minderheit, die Opfer minderheiten-feindlicher Angriffe geworden seien, würden gesetzlich und gerichtlich nicht ausreichend geschützt. Viele von ihnen kämen sogar aufgrund falscher Anschuldigungen ins Gefängnis. Der Kongreß erwartet in seinem Schreiben eine Abkehr von diesen und anderen Formen der Unterdrückung von Minderheiten.