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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

9. Juli 2004

Beschlussfassung des Zuwanderungsgesetzes im Bundesrat

PRO ASYL warnt Innenpolitiker davor, sich zufrieden zurückzulehnen
Ungelöste Probleme nicht der Ministerialbürokratie überlassen!

PRO ASYL warnt die Innenpolitiker von Bund und Ländern davor, sich nach der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes zufrieden zurückzulehnen. Das Zuwanderungsgesetz lässt zentrale Problemfelder in der Migrations- und Asylpolitik ungelöst. Die anstehenden Ausführungsbestimmungen und Verordnungen dürfen nicht allein der Ministerialbürokratie überlassen werden. PRO ASYL fordert die rot-grüne Bundesregierung und die Länder auf, sich der Verantwortung zu stellen. Ungelöste Fragen erfordern zeitnahe Antworten. Dies sind unter anderem:

  • Arbeitsmarktzugang: Geduldete haben nach dem Zuwanderungsgesetz keinen Arbeitsmarktzugang. Die Arbeitsaufnahme soll in einer Verordnung geregelt werden. Für die 230.000 Geduldeten bedeutet die neue Rechtslage eine extreme Verunsicherung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, die Rechtsverordnung rasch zu erlassen und den Geduldeten die Beschäftigungsaufnahme zu erlauben.
  • Härtefallregelung: Die im Zuwanderungsgesetz vorgesehene Härtefallregelung muss zügig umgesetzt werden. Die Länder können schon jetzt anfangen, Härtefallkommissionen einzusetzen. Die Länderverordnungen dürfen nicht so gestrickt sein, dass Flüchtlinge und langjährig Geduldete von vornherein ausgeschlossen werden.
  • Bleiberechtsregelung: Das Zuwanderungsgesetz enthält keine Bleiberechtsregelung für die langjährig Geduldeten. Der parteiübergreifenden Einsicht, dass Menschen nicht dauerhaft geduldet werden sollen, müssen endlich politische Taten folgen. Eine Bleiberechtsregelung ist auch im Interesse der Verwaltung, um aufwendige Prüfungsverfahren nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu verhindern.
  • Fremdenfeindlichkeit und Rassismus: Die Bundesregierung muss endlich ihren internen Streit um das Antidiskriminierungsgesetz beenden. Die Umsetzungsfristen der EU-Richtlinien sind schon seit letztem Jahr abgelaufen. Antidiskriminierungspolitik ist ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus.
  • Illegalisierte: Die Politik darf das Schicksal der Illegalisierten nicht verdrängen. Kirchen und Menschenrechtsorganisationen fordern seit Jahren ein Umdenken. Auch die Unabhängige Kommission Zuwanderung unter der Leitung Rita Süßmuths hatte empfohlen, zumindest den Schulbesuch der Kinder durch eine Abschaffung der Meldepflicht der Lehrer zu ermöglichen und die Kriminalisierung der humanitären Helfer abzuschaffen.
  • Abschiebungshaft: Bereits vor sechs Jahren hatte sich Rot-Grün im Koalitionsvertrag selbst verpflichtet, zumindest die Dauer der Abschiebungshaft im Lichte der Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Menschen bis zu 1 ½ Jahren zu inhaftieren, ohne dass sie sich strafbar gemacht hätten, ist unverhältnismäßig.

Handlungsbedarf in der Migrations- und Asylpolitik besteht auch aufgrund europäischer Vorgaben. Die Europäische Union hat die erste Etappe zur Harmonisierung des Asylrechts weitgehend abgeschlossen. Nun steht der deutsche Gesetzgeber in der Pflicht, die EU-Mindeststandards ins nationale Recht umzusetzen.

Ein erster Schritt könnte die Umsetzung der Mindeststandards aus der EU-Richtlinie zu den sozialen Aufnahmebedingungen während des Asylverfahrens sein:

  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Die Mitgliedstaaten müssen die erforderliche Vertretung von unbegleiteten Minderjährigen – z.B. durch einen Vormund – sicher stellen. Die Unterbringung soll bei Verwandten des Kindes, in Pflegefamilien, in kindgerechten Einrichtungen – in dieser Reihenfolge – erfolgen. Die Richtlinie fordert eine regelmäßige Qualitätsprüfung. Die Weigerung mancher Jugendämter in Deutschland, für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge einen Vormund zu bestellen, ist nicht konform mit der Richtlinie. Darüber hinaus sind in Deutschland die Unterbringungsstandards oft nicht kindgerecht.
  • Recht auf Schulbesuch: Die Richtlinie gewährt den Zugang zu Schulen und weiterführender Bildung in ähnlicher Weise wie für Staatsangehörige. Asylsuchenden darf nicht wegen der erreichten Volljährigkeit der Zugang zu Bildung verweigert werden. In Deutschland existiert in einigen Bundesländern keine Schulpflicht für Kinder von Asylsuchenden (Beispiel Thüringen). Der Besuch von weiterführenden Schulen wird bei Volljährigkeit häufig verweigert.
  • Opfer von Folter und Gewalt: Die Richtlinie gewährt im Bedarfsfall die erforderliche Behandlung für Opfer von Folter, Vergewaltigung oder anderer schweren Gewalttaten. In Deutschland existieren keine ausreichenden Behandlungskapazitäten. Die Finanzierung von Psychotherapien und Rehamaßnahmen wird häufig durch die Sozialämter und Krankenhäuser verweigert. Außerdem wird der Zugang zur Behandlung vielfach durch die Residenzpflicht verhindert. Die derzeitige Rechtslage in Deutschland stellt die Gewährung dieser Leistungen für besonders schutzbedürftige Asylsuchende nicht sicher.
gez. Günter Burkhardt
Geschäftsführer

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