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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1998:::

Presseerklärung vom 26. Februar 1998

Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes
voraussichtlich noch im März im Bundestag

Änderungsvorschlag des Bundesgesundheitsministeriums:
Beharren auf völkerrechtswidriger Verschärfung
„Pro Asyl“: Modellversuch zur Entrechtung und Vertreibung von Menschen

INHALT

Voraussichtlich Mitte März 1998 wird das Bundeskabinett, möglicherweise bereits Ende März der Bundestag, über die Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes beraten. Nachdem der Bundesrat bereits am 6. Februar 1998 der entsprechenden Gesetzesinitiative des Landes Berlin weitgehend zugestimmt hatte, liegt „Pro Asyl“ nun ein Änderungsvorschlag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Gesetzesentwurf vor. Das Gesundheitsministerium will nun doch, entgegen dem Beschluß des Bundesrates, Sozialleistungen all denjenigen verweigern, die illegal einreisen. Damit setzt sich die Bundesregierung in Widerspruch zum Völkerrecht. Das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen hatte zu dieser Bestimmung des Gesetzesentwurfes darauf hingewiesen, daß es Personen, die vor einer drohenden Verletzung von Leib oder Leben fliehen, regelmäßig unmöglich sei, legal in ein Zufluchtsland einzureisen. Aus diesem Grunde schließe Art. 31 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention für Flüchtlinge eine Bestrafung wegen unrechtmäßiger Einreise aus. Der Entzug von Sozialleistungen sei zumindest dann als unzulässige Bestrafung im Sinne des Art. 31 Abs. 1 GFK zu werten, wenn den Schutzsuchenden die Lebensgrundlage entzogen werde. Auch sei die unerlaubte Einreise kein Indiz für einen Mißbrauch von Sozialleistungen.

Offensichtlich als Reaktion auf die massive öffentliche Kritik findet sich im Änderungsvorschlag des Ministeriums eine Sonderregelung, die Kriegsflüchtlinge, und damit insbesondere Bosnier/innen betrifft: Ausländerinnen und Ausländer, die zum Stichtag 15. Dezember 1995 eine Duldung oder Aufenthaltsbefugnis hatten, sollen – befristet bis zum 30. Juni 1999 – nicht ihren Hilfeanspruch verlieren. Mit dieser – nach Auffassung von „Pro Asyl“ unzureichenden – Nachbesserung gibt das BMG zu erkennen, daß die bislang von einer ganzen Reihe von Politikerinnen und Politikern des Bundes und der Länder vertretene Behauptung, bosnische und andere Kriegsflüchtlinge seien von der Neuregelung überhaupt nicht betroffen, falsch war.

Heiko Kauffmann, Sprecher von „Pro Asyl“,  bewertet die BMG-Vorlage als politische Finte der Regierungskoalition: „Man versucht erstens, durch eine befristete Sonderregelung für Bosnier/innen dem breiten Widerstand von Seiten der Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsinitiativen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Zweitens bringt man die im Bundesrat nicht mehrheitsfähige und völkerrechtswidrige Regelung (Anspruchsverlust bei unerlaubter Einreise) wieder ins Gesetzgebungsverfahren hinein, um sie dann im weiteren Verlauf der Debatte generös wieder streichen zu können. Im politischen Rollenspiel wird sich die SPD dann wieder brüsten, noch Schlimmeres angeblich verhindert zu haben.“

Was die Bundesregierung mit der Novellierung insgesamt bezwecke, ergebe sich in bisher nicht dagewesener Deutlichkeit aus den Formulierungen zur Begründung des BMG-Entwurfes. Der Verlust des Anspruchs auf Geldleistungen für die vom Gesetzesentwurf erfaßten Personengruppen werde dazu führen, daß der Anspruch auf Grundleistungen in einer Gemeinschaftsunterkunft nur noch bestehe, soweit dies im Einzelfall unabweisbar geboten sei bis hin zur Reduktion dieses Anspruchs auf den Rückfahrschein ins Herkunftsland und die Reiseverpflegung. Kauffmann: „Soll dies heißen, daß die Bundesregierung zentralisierte Internierungslager für alle Menschen plant, die nach ihrer Interpretation ausreisepflichtig sind? Zumindest heißt es: Butterbrot und Fahrkarte im Regelfall, äußerstenfalls Suppe und Übernachtung im Lager, alles darüber Hinausgehende vollkommen im Ermessen und damit praktisch in der Willkür der Sozialämter. Die Sozialbehörden werden so in die Pflicht genommen, ausländerrechtliche Sachverhalte beurteilen und das Herausdrängen von Flüchtlingen aus dem Land mittels Leistungsverweigerung flankieren zu müssen.“

„Pro Asyl“ kritisiert, daß der Gesetzentwurf des Bundesrates weitgehend unter Ausschluß der Öffentlichkeit, ohne Expertenanhörung, unter Umgehung der Länderkabinette und der üblicherweise anzuhörenden Ressortministerien von den Ministerialbürokratien der Innenressorts lanciert worden sei. Auffällig gewesen sei die organisierte Desinformationspolitik gerade auch sozialdemokratisch regierter Bundesländer zur Frage, wer von der Regelung betroffen sei. Diese Vernebelungspolitik werde auch nach dem Bundesratsbeschluß fortgesetzt. So behaupte etwa die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag entgegen dem Wortlaut und wider besseres Wissen in einem Schreiben an „Pro Asyl“, es gehe insbesondere um Ausländerinnen und Ausländer, bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden könnten. Im übrigen würden durch die Gesetzesänderung den betroffenen Personengruppen nicht alle Leistungen vorenthalten.

Die Geschichte des Asylbewerberleistungsgesetzes seit 1993 zeige, so „Pro Asyl“, daß ein groß angelegter Modellversuch im Gange sei, mit dem demonstriert werde, wie Menschen aus unserem Sozialsystem herausdefiniert und ausgegrenzt werden könnten. Nachdem man Flüchtlingen Zug um Zug die Möglichkeit genommen habe, sich aus eigener Erwerbstätigkeit zu versorgen, gehe man ihnen jetzt mit sozialhilferechtlichen Mitteln an den Kragen. Regierungskoalition und große Teile der SPD verfolgten offensichtlich gemeinsam die Absicht, Ausländerinnen und Ausländern die Lebensgrundlagen zu entziehen und die daraus notwendigerweise folgende Kriminalität zum Hauptthema ihrer ansonsten inhaltslosen Dauerwahlkämpfe zu machen.


Frankfurter Rundschau vom 28.2.1998

Strafe für illegale Einreise gerügt

amnesty: Kürzungspläne verstoßen gegen Genfer Konvention

Von Ferdos Forudastan

BONN, 27. Februar. – Menschenrechtsorganisationen haben die Position des Bundesgesundheitsministeriums zur geplanten Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes kritisiert. Michael Maier-Borst, Flüchtlingsexperte von amnesty international, bezeichnete das Vorhaben des Ministeriums als „unzulässig“, Flüchtlingen die illegale Einreise vorzuhalten und ihnen deswegen keine Sozialleistungen mehr zu gewähren. Im Gespräch mit der FR wies Maier-Borst darauf hin, daß Schutzsuchende, die einen Asylantrag stellen, nicht als illegal eingestuft werden dürften. Gerade ein Flüchtling, der verfolgt werde, habe oft nicht alle für einen korrekten Grenzübertritt erforderlichen Papiere bei sich.

Maier-Borst und der Sprecher von „Pro Asyl“, Heiko Kauffmann, erinnerten daran, daß die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) es verbiete, Flüchtlinge wegen der illegalen Einreise zu bestrafen. Kauffmann urteilte, der Entzug von Sozialleistungen sei zumindest dann unzulässig, wenn den Schutzsuchenden damit die Lebensgrundlage entzogen werde.

Der Bundesrat hatte Anfang Februar eine Initiative Berlins aufgegriffen und in einem Gesetzentwurf verlangt, ganzen Gruppen von Flüchtlingen keine Sozialleistungen mehr zu gewähren. Dem scharfen Protest der Wohlfahrtsverbände und der Kirchen versucht das Bundesgesundheitsministerium in seinem Änderungsvorschlag einerseits gerecht zu werden. So fordern die Autoren, daß – anders als von der Länderkammer vorgesehen – Bürgerkriegsflüchtlinge nicht von Leistungen ausgeschlossen werden dürften, solange der Bürgerkrieg dauert. Außerdem sollen die Sozialkürzungen bis Ende Juni kommenden Jahres nicht für Schutzsuchende aus dem ehemaligen Jugoslawien gelten.

Andererseits wollen die Autoren der Stellungnahme den Vorstoß der Länderkammer noch übertreffen, indem alle Menschen, die „illegal“ über die Grenze gelangt sind, nur noch in Gemeinschaftsunterkünften versorgt werden sollen. Das bedeutet, daß diese Personen keine Sozialhilfe mehr erhalten und nicht mehr außerhalb dieser Unterkünfte leben können. Einige Gruppen von Flüchtlingen will der Entwurf sogar von diesen Unterkünften ausschließen.


„Pro Asyl“-Schreiben An die Mitglieder
der Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“

Frankfurt, den 2. März 1998

Presseerklärung vom 26. Februar 1998 zur Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

unsere o.a. Presseerklärung enthält einen Fehler, den wir bei Nachfragen der Presse zum Thema auch korrigiert haben, so daß bislang –soweit wir sehen können – korrekt berichtet worden ist.

Der Änderungsvorschlag des Bundesministeriums für Gesundheit vom 17. Februar 1998 sieht für die Leistungsberechtigten nach Nr. 1, 2 und 3 (unerlaubt Eingereiste; Personen, die eingereist sind, um Leistungen zu erlangen; Personen die aus von ihnen zu vertretenden Gründen nicht abgeschoben werden können) nicht den vollständigen Verlust des Rechtsanspruchs auf Leistungen vor, sondern sie erhalten ausschließlich Grundleistungen in Gemeinschaftsunterkünften sowie Leistungen der Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG. In der Praxis bedeutet dies, daß alle anderen Leistungen wegfallen, so insbesondere auch die Leistungen nach § 6 AsylbLG.

Leistungsberechtigte nach Nr. 4 (Personen, die nicht freiwillig ausreisen, obwohl ihrer Ausreise keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen) können auch diese Grundleistungen nur erhalten, soweit dies im Einzelfall unabweisbar geboten ist.

Damit entsteht ein weiteres Leistungsniveau unterhalb der früher als Existenzminimum geltenden Sozialhilfe:

  • Leistungsniveau 1: BSHG-Leistungen
  • Leistungsniveau 2: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungsniveau 3: Nur Grundleistungen in Gemeinschaftsunterkünften plus Krankenhilfe
  • Leistungsniveau 4: Grundleistungen in Gemeinschaftsunterkünften plus Krankenhilfe nur, soweit dies im Einzelfall unabweisbar geboten ist.

Bitte verwenden Sie bei Ihrer künftigen Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit nicht die mißverständliche Formulierung, Sozialleistungen würden all denjenigen verweigert, die illegal einreisen. Es handelt sich um eine weitere Leistungskürzung bei obligatorischer Lagerunterbringung. Insofern muß auch für diese Personengruppe von einer Reduktion, nicht von einem vollständigen Anspruchsverlust gesprochen werden.

Im übrigen bleibt es bei unserer Kritik. Eine dpa-Meldung deutet darauf hin, daß es denkbar ist, daß die Stichtagsregelung für Bürgerkriegsflüchtlinge nach der Ressort-Abstimmung wieder entfällt, das BMG also auch an dieser Stelle der verschärften Variante folgen könnte.


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