BAYERN SINGT FALSCH
Während die CDU gegenüber der DDR das Hohe Lied des Grundgesetzes anstimmt, sorgt die CSU mit ihrer Forderung nach der Änderung des Grundgesetzes für einen unüberhörbaren Missklang. „Man kann das Grundgesetz nicht preisen und gleichzeitig in seine Substanz eingreifen!“, so beurteilt Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“ die Initiative des Landes Bayern im Bundesrat zur Veränderung von Artikel 16 Grundgesetz.
Dieser Artikel, den die Eltern der Verfassung in den Grundrechtsteil übernommen haben, gehöre zum Besten, was die Bundesrepublik nach 1945 gesetzgeberisch hervorgebracht habe. Sie habe damit sogar einen Standard in Sachen Menschenrecht gesetzt, der von der internationalen Staatengemeinschaft erst noch einzuholen sei. „Unsere Geschichte und die gemeinsame Zukunft Deutschlands verlangen, daß dieser Pfeiler der Verfassung nicht ins Wanken gerät“, so „Pro Asyl“.