Afghanische Familie vor Wiedereinreise
BAYERN LEGT BERUFUNG EIN
keine aufschiebende Wirkung
Eine Stunde, nachdem das Verwaltungsgericht Regensburg die bayerischen Behörden verpflichtet hat, die kürzlich in die Tschechische Republik zurückgeschobene afghanische Familie wieder einreisen zu lassen, hat die Landesanwaltschaft als Vertreter des Freistaats Bayern beim Verwaltungsgerichtshof Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Da diese Berufung keine aufschiebende Wirkung hat, geht der Anwalt der Familie davon aus, daß seine Mandantin mit ihren drei Kindern heute Vormittag ohne Schwierigkeiten die Grenze zur Bundesrepublik passieren kann. Das Präsidium der Bayerischen Grenzpolizei hat dem Anwalt gegenüber erklärt, daß die Wiedereinreise möglich ist.
Die geflüchtete Familie wird nach dem Grenzübertritt zur Durchführung eines Asylverfahrens zur Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber nach Deggendorf gebracht. Von dort war sie vor einigen Tagen trotz eines Urteils auf vorläufigen Verbleib nach Tschechien zurückgeschoben worden. Die Begründung lautete, die Einreise sei aus einem sicheren Drittstaat erfolgt, somit bestehe kein Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland.
„Pro Asyl“ sieht in der Möglichkeit der Wiedereinreise angesichts der rigiden Philosophie der Abschottung ein Nadelöhr verbliebener Rechtsstaatlichkeit.
Herbert Leuninger, Sprecher von „Pro Asyl“