Aufbruch und Erneuerung –
Deutschlands Weg ins 21. Jahrhundert
Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
und Bündnis 90/Die GRÜNEN
Bonn, 20. Oktober 1998
PRO ASYL and the Red-Green Coalition Agreements (en)
Menschenrechtsbeauftragter Poppe will „massiv“ auftreten
Der Rot-Grüne Koalitionsvertrag (Auszüge)
Die Grünen stimmten dem Koalitionsvertrag zu (FR 26.10.1998)
Auszug aus der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen
EU Initiativen
Wir setzen uns in der EU zur Stärkung der Inneren Sicherheit und zur Gewährleistung der Bürgerrechte folgende Ziele:
- Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung, sowie Ausbau von Europol unter Gewährleistung der gerichtlichen Kontrolle und der Befassungsrechte des Europäischen Parlaments.
- Harmonisierung der Asyl-, Flüchtlingsund Migrationspolitik (Schwerpunkte: Bekämpfung illegaler Einwanderung – insbesondere Schleuserkriminalität -, gerechte Lastenverteilung unter Berücksichtigung der Kommissionsvorschläge, nachhaltige Bekämpfung der Fluchtursachen).
- Schaffung einer EU- Charta der Grundrechte.
Integration
Wir setzen uns mit Nachdruck für eine gemeinsame europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik ein, die die Genfer Flüchtlingskonvention und Europäische Menschenrechtskonvention beachtet. Ziel der gemeinschaftsrechtlichen Regelung muß eine ausgewogene Verantwortungs- und Lastenverteilung sein. Während der deutschen Ratspräsidentschaft werden wir vorschlagen, die Kompetenz für alle Fragen der Flüchtlings- und Migrationspolitik bei einem Mitglied der Europäischen Kommission zu bündeln. (…) Im übrigen werden wir den Novellierungsbedarf im Ausländergesetz mit Rücksicht auf internationale Vereinbarungen überprüfen. Die bisherige Anwendung des Ausländergesetzes hat in einer geringen Zahl von Ein zelfällen zu Ergebnissen geführt, die auch
vom Gesetzgeber nicht gewollt waren. Wir werden künftig alle gesetzlichen und administrativen Möglichkeiten (§§ 32, 54, 30 Abs. 4 AuslG und die darauf bezogenen Verwaltungsvorschriften) nutzen, in solchen Fällen zu helfen. Sollte sich das geltende Recht als zu eng erweisen, werden wir eine Änderung des § 30 Abs. 2 AuslG ins Auge fassen. Die Dauer der Abschiebungshaft und des Flughafenverfahrens werden im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes überprüft. Wir wollen gemeinsam mit den Ländern eine einmalige Altfallregelung erreichen. Wir werden die Verwaltungsvorschriften mit dem Ziel der Beachtung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe überarbeiten.
Menschenrechtspolitik
Achtung und Verwirklichung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamierten und in den Menschenrechtsverträgen festgeschriebenen Menschenrechte sind Leitlinien für die gesamte internationale Politik der Bundesregierung. Die neue Bundesregierung wird sich auch hier mit Nachdruck um international abgestimmte Strategien zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und ihrer Ursachen sowie ihrer Prävention bemühen. Sie wird die bestehenden nationalen Instrumente des Menschrechtsschutzes verbessern und um wirkungsvolle internationale Instrumente bemüht sein. Sie unterstützt die Einrichtung eines unabhängigen Menschenrechtsinstitutes in Deutschland.