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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1988 :::
11.9.1988

Aussiedler und Flüchtlinge gleichrangig behandeln!


Bonn. – Als beispielhaft bezeichnete Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge „Pro Asyl“ die politischen Aktionen der Bundesregierung zugunsten der Aussiedler. Im Gegensatz zur bisherigen Abwehrhaltung gegenüber Flüchtlingen würden bei den Aussiedlern alle Kräfte mobilisiert, um ihre durch das Grundgesetz garantierte Aufnahme zu ermöglichen. „Wir fordern“, so Leuninger auf der gestrigen Jahrestagung seiner Organisation in Bonn, „eine ähnliche Behandlung auch der Flüchtlinge.“ Es komme nur auf den politischen Willen an, bei beiden Gruppen das Grundgesetz ernst zu nehmen. Keinesfalls dürften Flüchtlinge und Aussiedler gegeneinander ausgespielt werden.

Auf der Tagung nahmen die für Asylfragen zuständigen Bundestagsabgeordneten Stellung zu aktuellen asylpolitischen Fragen. Während Regula Bott von den Grünen das Grundrecht auf Asyl als bereits ausgehöhlt bezeichnete, wandten sich Johannes Gerster (CDU), Burkhard Hirsch (FDP) und Gerd Wartenberg (SPD) einhellig gegen Forderungen der CSU, das Grundgesetz zu ändern, um die Aufnahme von Flüchtlingen zu erschweren. Hirsch vertrat die Auffassung, die Bundesrepublik sei durchaus in der Lage, mehr Flüchtlinge als bisher aufzunehmen. Für die SPD forderte Wartenberg eine Aufenthaltserlaubnis für bisher nur geduldete de-facto-Flüchtlinge, eine Arbeitserlaubnis für Asylbewerber nach einem halben Jahr, ein Abschiebungsverbot für Flüchtlinge in Krisengebiete und eine Änderung des Asylverfahrensgesetzes, wodurch die Genfer Flüchtlingskonvention wieder Grundlage der Anerkennungsverfahren für Flüchtlinge würde. Daß dieses seit 1982 nicht mehr der Fall sei, hatte die Vertreterin des Hohen Flüchtlingskommissars (UNHCR) in Bonn, Gesche Karrenbrock, in einem Grußwort deutlich kritisiert.


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