Frankfurter Rundschau
vom 11.08.1999
Auslieferungshaft auch für anerkannte politische Flüchtlinge
Tunesischen Oppositionellen droht in Deutschland Gefängnis, weil ihr Heimatland Interpol beauftragt hat
Von Pitt von Bebenburg
FRANKFURT A. M., 10. August. Tunesische Oppositionelle müssen damit rechnen, auf Ersuchen des nordafrikanischen Staates in Deutschland verhaftet zu werden auch wenn sie in westeuropäischen Ländern als asylberechtigt anerkannt sind. Der Münchner Rechtsanwalt Hubert

Heinhold nenntaus diesem Grund „das europäische Schutzsystem lückenhaft“. Während aber andere europäische Staaten von der Verhaftung der politischen Flücht- linge absähen, greife der „lange Arm des Verfolgerstaats Tunesien“ in Deutschland zu.
Die Betroffenen müssten hierzulande damit rechnen, 40 Tage in Auslieferungshaft zuzubringen denn so lange habe Tunis Zeit, Unterlagen einzureichen. Einer Auslieferung in das Land der Verfolger werde aber ohnehin nicht stattgegeben, so dass die Haft sinnlos sei. Der jüngste Fall hatte vor kurzem Aufsehen erregt, als die Polizei mit einem großen Aufgebot in dem Rhönort Oberbernhards ein Treffen des „Vereins der Tunesischen Emigranten in Deutschland“ umstellte und die anwesenden Männer kontrollierte. Die Beamten suchten nach Rached Ghannouchi, dem Vorsitzenden der in Tunesien verbotenen islamistischen Partei EN-Nahdha, der aber nicht anwesend war. Der ehemalige Chefredakteur und Philosophieprofessor Ghannouchi lebt nach den Angaben von Anwalt Heinhold seit Jahren als Asylberechtigter in Großbritannien. Er spiele derzeit eine wichtige Rolle als Vermittler im Aussöhnungsprozess zwischen algerischen Islamisten und dem neu gewählten Präsidenten Algeriens, Abdelaziz Bouteflika. Die Fuldaer Kripo war vom Bundeskriminalamt (BKA) auf das Treffen hingewiesen worden, weil Tunesien über Interpol nach dem Parteiführer fahndet. Er wird vom Regime in Tunis bezichtigt, einer terroristischen Organisation anzugehören. Damit ist offenbar EN-Nahdha gemeint.
Deren Mitglieder werden in ihrem Heimatland „seit zehn Jahren systematisch verfolgt“, wie Amnesty International feststellt. Die Partei sei „islamistisch aber demokratisch orientiert und zum Dialog bereit“. Gewalt sei kein Mittel ihrer Politik. Der Deutschland-Sprecher der Partei, Hechmi Daouissi, nennt eine Mitgliederzahl von 40 000.
Deutsche Behörden schätzen die Lage ähnlich ein wie Menschenrechts-Organisationen, denn sie gewähren den Tunesiern regelmäßig Asyl. Es sei kein Fall eines Parteimitglieds bekannt, in dem das Asylbegehren abgelehnt worden sei, berichtet Daouissi. Anerkannte Flüchtlinge haben einen Rechtsanspruch auf Freizügigkeit. Tatsächlich kann sich auch Ghannouchi „in vielen Ländern frei bewegen“, wie Parteisprecher Daouissi erzählt. „Das Problem mit Interpol haben wir nur in Deutschland“, sagt er. Hier hätte Ghannouchi Auslieferungshaft gedroht, wäre er in die Rhön gekommen.
Fünf in Deutschland verhaftete EN-Nahdha-Mitgliedern habe er in den vergangenen Jahren beraten, berichtet Heinhold. „Die durften immer in die Staaten, die sie anerkannt hatten, zurück.“ Zuvor aber hätten die Betroffenen in Auslieferungshaft geschmort. „Dass die Deutschen das mitmachen, das ist der Skandal“, erregt sich der Ausländerrechtler.
Das BKA berichtet, dass bei eingehenden Ersuchen anderer Länder zunächst die Rechtslage geprüft werde. Bei „politischem oder terroristischem Hintergrund“ gebe es „eine Abstimmung mit der Bundesregierung“, wie ein BKA-Sprecher der FR sagte. Dabei müsse immer der Einzelfall zugrunde gelegt werden. „Wenn bei der betreffenden Person eine Asylgewährung in einem anderen Land vorliegt, ist das nicht generell ein Hinderungsgrund.“