Asylbewerber dürfen arbeiten
ARBEITSVERBOT AUFGEHOBEN
Abschreckungsmaßnahme haltlos
„Sang- und klanglos im Sommerloch versenkt hat der Deutsche Bundestag das unselige Arbeitsverbot für Asylbewerber!“ Darauf verwies Herbert Leuninger, der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“ in einer Stellungnahme zu einer erst jetzt bekannt gewordenen Gesetzesänderung.
Das im Bundesgesetzblatt veröffentlichte „Gesetz zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften“ vom 21. Juni 1991 streiche die entsprechenden Absätze 1a bis 1c im § 19 Arbeitsförderungsgesetz ersatzlos (Bundesgesetzblatt, 1991, Teil I, Seite 1306).
Danach könnten, so Leuninger, Asylbewerber ohne Wartezeiten eine Arbeitserlaubnis erhalten, würden aber als Ausländer nur nachrangig zu deutschen und diesen gleichgestellten ausländischen Arbeitssuchenden vermittelt. Nachdem nun eine entscheidende Hürde zur Arbeitsaufnahme weggefallen sei, müßten Flüchtlinge auch in Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung einbezogen werden, forderte Leuninger.
Das Arbeitsverbot, das vor 10 Jahren eingeführt worden war, um Menschen vor der Flucht in die Bundesrepublik abzuschrecken, habe sein bedenkliches Ziel, wie von allen Experten seinerzeit vorausgesagt, verfehlt, stellte „Pro Asyl“-Sprecher Leuninger fest. „Dafür hat es dem Steuerzahler Milliarden-Beträge für die Zahlung von Sozialhilfe aus der Tasche gezogen und die Asylbewerber zur Untätigkeit verdammt.
Jetzt sei der Zeitpunkt gekommen, um auch die anderen inhumanen Abschreckungsmaßnahmen wie die Unterbringung in Lagern, die Beschränkung der Freizügigkeit, Gemeinschaftsverpflegung, die Vergabe von Gutscheinen oder sogar die Kürzung der Sozialhilfe abzuschaffen, fordert „Pro Asyl“. „All diese Maßnahmen ändern nichts an den Fluchtursachen und sind eine schiere Demütigung von Menschen, die Zuflucht in Deutschland gesucht haben“, urteilt Herbert Leuninger.