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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

19. März 2004

Antirassismustag am 21. März 2004

PRO ASYL prangert Diskriminierung von geduldeten
Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt an
Wer heute über Zuwanderung redet, muss endlich die lange
hier Lebenden gleich behandeln

Anlässlich des weltweiten Antirassismustages fordert PRO ASYL die Politik dazu auf, Diskriminierungen von lange hier lebenden Flüchtlingen und ihren Kindern zu beseitigen. Wenn am Antirassismustag die nächste Verhandlungsrunde des Zuwanderungsgesetzes eingeleitet wird, muss die Diskriminierung der hier lebenden Flüchtlinge beendet werden.

Es ist ein Skandal, dass jugendliche Flüchtlinge aufgrund des restriktiven Arbeitserlaubnisrechts nicht einmal einen Ausbildungsplatz annehmen können, der ihnen konkret angeboten wird. Trotz des Lehrstellenmangels gibt es Branchen, in denen Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben. Jahr für Jahr werden z. B. in Nordrhein-Westfalen rund ein Drittel der angebotenen Berufsausbildungsplätze im Gebäudereinigerhandwerk nicht besetzt.

Kinder von Geduldeten, die sich für diese Ausbildungsplätze bewerben, haben jedoch keine Chance. Kurzfristig erteilte Duldungen führen dazu, dass sie die Plätze de facto nicht erhalten. „Welcher Unternehmer stellt denn einen Auszubildenden ein, wenn er weiß, dass er drei Monate später abgeschoben werden kann?“ fragt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Selbst im Bereich der sogenannten Qualifizierten, in dem auch die Union Bedarf für Ausnahmen vom Anwerbestopp sieht, werden Flüchtlinge diskriminiert. PRO ASYL sind Fälle bekannt, in denen die Beschäftigung nur am so genannten Nachrangigkeitsprinzip scheitert. Eine hier aufgewachsene junge Kurdin z.B. hat erfolgreich eine Ausbildung als Apothekenhelferin absolviert. Das anschließende Angebot ihres Chefs, sie zu übernehmen, konnte sie nicht annehmen, da ihr die Arbeitserlaubnis verweigert wurde. Die Betroffene lebt seit ihrem 12. Lebensjahr in Deutschland und wird nun künstlich in die Sozialhilfeabhängigkeit abgedrängt.

PRO ASYL kritisiert, dass sowohl nach dem bestehenden Zuwanderungsgesetz als auch nach dem derzeitigen Verhandlungsstand im Vermittlungsausschuss dieser skandalöse Umgang mit hier aufgewachsenen geduldeten Jugendlichen und jungen Heranwachsenden nicht beendet wird. Wer glaubwürdig für Integration und gegen Rassismus eintreten will, muss endlich diese gesetzlichen Diskriminierungen beseitigen.

Eine zentrale Voraussetzung ist für jeden Arbeitgeber, dass langjährig hier Lebende nicht nur einen gleichrangigen Arbeitsmarktzugang haben, sondern dass eine Planungs- und Kalkulationssicherheit hinsichtlich des Aufenthaltsstatus besteht. „Auch aus diesem Grunde brauchen wir eine umfassende Bleiberechtsregelung für lange hier Lebende und zwar sofort“, sagt Günter Burkhardt.


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