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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

21. Januar 2005

Antidiskriminierungsgesetzentwurf im Bundestag

PRO ASYL: Positives Signal
Aber: Die Abschaffung diskriminierender Gesetze ist nötig


PRO ASYL begrüßt, dass mit der Beratung des Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) im Bundestag Bewegung in ein Politikfeld kommt, bei dem Deutschlands Rückstand offensichtlich ist. Mit dem Abbau von Diskriminierungen können die Vorraussetzungen für die gesellschaftliche Teilhabe von Minderheiten verbessert werden. Das Gesetz kann einen wichtigen Baustein für eine umfassende Antidiskriminierungspolitik darstellen.

Für die in Deutschland lebenden Flüchtlinge ist der Gesetzentwurf ein partiell positives Signal. Auch sie sind besonders häufig von Diskriminierungen im Alltag betroffen – bei der Wohnungs- und Arbeitssuche oder in ihrer Freizeit. Mit dem ADG bekommen die Betroffenen die Möglichkeit, zumindest gegen diese Diskriminierungen vorzugehen. Wo allerdings der Gesetzgeber selbst die Ausgrenzung von Flüchtlingen und Migranten mit diskriminierenden Gesetzen geregelt hat, bleibt bis auf weiteres alles beim Alten.

PRO ASYL begrüßt, dass der rot-grüne Gesetzentwurf in einigen Bereichen über die Mindestanforderungen der Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union hinausgeht. Im Grundsatz sieht er einheitliche Regelungen für Diskriminierungen aufgrund der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion oder der Weltanschauung, wegen Behinderung, Alter und sexueller Orientierung vor.

Konsequent ist der Gesetzentwurf auch, in dem er für Opfer von Diskriminierung Beweislasterleichterungen vorsieht und mittelbare Diskriminierungen verhindern will.

PRO ASYL fordert den Gesetzgeber auf, den Begriff der „Rasse“ im Gesetz zu streichen und durch „ethnische Herkunft“ zu ersetzen. Der Begriff selbst ist diskriminierend, vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte nicht akzeptabel und für die Umsetzung der EU-Richtlinie auch nicht notwendig.

Nicht befriedigend ist die Ausgestaltung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Notwendig sind Anlaufstellen für Diskriminierungsopfer auf Länder- und Kommunalebene. Dafür müssen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz ist aus Sicht von PRO ASYL noch keine Antidiskriminierungspolitik. Eine solche kann sich nicht auf den privaten Bereich beschränken, sondern muss auch diskriminierende Gesetze abschaffen. Flüchtlinge und Migranten werden durch viele Gesetze und Behördenentscheidungen diskriminiert und ausgegrenzt: Lagerunterbringung und Residenzpflicht für Asylsuchende, sozialrechtliche Benachteilungen und Ausgrenzung durch das Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitsverbote für Geduldete.

Dass der diskriminierende Gesetzgeber künftig gleichzeitig vor der Diskriminierung Dritter schützen will, zeitigt makabre Widersprüche. Ein Beispiel: Ein Asylsuchender, dem aufgrund seiner ethnischen Herkunft der Zugang zur Disco verweigert wird, kann künftig möglicherweise Schadenersatz geltend machen. Gleichzeitig begeht der Betroffene eine Ordnungswidrigkeit oder im Wiederholungsfall eine Straftat, wenn die Disco außerhalb des Landkreises liegt, für den seine Aufenthaltsgestattung gilt. Diskriminierung hat viele Gesichter.

Marei Pelzer
Referentin


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