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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

12. Februar 2004

Am Tage der Prozesseröffnung im Fall Ageeb schob der Bundesgrenzschutz
eine psychisch Kranke aus dem Krankenbett ab

PRO ASYL: Ist der BGS lernfähig in Sachen Humanität?

RESSOURCEN
FR-Dokumentation zum Thema

Am Tage der Prozesseröffnung gegen drei Beamte des Bundesgrenzschutzes wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung im Fall des Aamir Ageeb hat der BGS erneut bewiesen, dass die Polizei des Bundes ein bemerkenswert begrenztes Verständnis vom Menschenwürdegebot des Grundgesetzes hat. Am 2. Februar 2004 holten sieben Beamte des BGS im Frankfurter Markuskrankenhaus eine im Flughafenasylverfahren abgelehnte, psychisch kranke Tunesierin ab, die am nächsten Tag in Begleitung von drei Beamten nach Tunis abgeschoben wurde. Zuvor hatte der behandelnde Arzt dem BGS schriftlich mitgeteilt, dass eine Abschiebung aus medizinischer Sicht nicht verantwortbar sei. Beim BGS wurde die Frau dann nochmals von einem Amtsarzt untersucht. Trotz zuvor attestierter Suizidalität wurde die Frau hier für flugreisefähig erklärt. Im Krankenhaus spielten sich dramatische Szenen ab. Was auf dem Flug und danach geschah, ist aus seriösen Quellen nicht bekannt. Behauptungen von Ärzten des Markuskrankenhauses, Frau A. sei wohlauf in Tunesien angekommen, wertet PRO ASYL zunächst als Versuch, das berufsethische Versagen der Ärzte zu beschönigen. Diese hätten die Mitnahme ihrer Patientin niemals erlauben dürfen.

Auch die Algerierin Naima H., die sich im Mai 2000 im Transitbereich des Frankfurter Flughafens erhängt hat, war zuvor nach einem Nervenzusammenbruch mit autoaggressiven Zügen Patientin des Markuskrankenhauses gewesen.

Neben dem Versagen der Ärzte steht hier jedoch das des BGS im Mittelpunkt. „Keine Abschiebung um jeden Preis“ – so lautet die Maxime in den amtlichen Bestimmungen über Rückführungen auf dem Luftweg, die seit einigen Jahren gelten. Auch mehrere Zeugen des Bundesgrenzschutzes im Fall Ageeb haben im laufenden Prozess ausgesagt, dies sei ihre Vorgabe. Die Praxis zeigt: Der BGS ist offenbar nicht lernfähig und nimmt weiterhin extreme Risiken bei Abschiebungen in Kauf. Dies geschieht genau zu einer Zeit, in der das komplette Organisationsversagen des Bundesgrenzschutzes im Zeitraum von 1994 (Tod des nigerianischen Staatsangehörigen Kola Bankole bei einer Abschiebung aus Frankfurt) bis 1999 (Tod des Aamir Ageeb) mit jedem Prozesstag in Frankfurt deutlicher wird.

Im Frankfurter Prozess haben die Zeugen des BGS nur eine beschränkte Aussagegenehmigung ihres obersten Dienstherrn. Sie gilt bis zum Ende des Todestages von Ageeb, dem 28. Mai 1999. Vor diesem Hintergrund ist vielfach von den Medien die Frage gestellt worden, wie der BGS heute Abschiebungen durchführt. Der Vorfall im Frankfurter Markuskrankenhaus ist eine Teilantwort.

Dass inhumane Praktiken beim BGS weiterhin an der Tagesordnung sind, belegt, dass die Lehren aus dem Fall Ageeb nur unzureichend gezogen worden sind.


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