aus dem aktuellen Heft zum Tag des Flüchtlings von PRO ASYL
April 2005
Afghanische Flüchtlinge vor der Abschiebung?
Bernd Mesovic
Die zweimal im Jahr stattfindenden Konferenzen der Innenminister und -senatoren der Länder sind so etwas wie die Hochfeste im permanenten Überbietungswettbewerb um den Titel des rigidesten Abschiebungspolitikers. Unter den häufigsten Tagesordnungspunkten: die so genannten Rückführungsangelegenheiten. Im Visier: Flüchtlinge, die bisher noch geduldet werden. Zu den Letzteren gehören zurzeit auch noch afghanische Flüchtlinge.
Bereits die Innenministerkonferenz am 18./19. November 2004 in Lübeck hat sich jedoch den Beginn von Rückführungen nach Afghanistan auf die Fahne geschrieben. Sie bat den Bundesminister des Innern, in bevorstehenden Verhandlungen mit der afghanischen Regierung dafür Sorge zu tragen, dass bereits am 1. Mai 2005 – wie von den Bundesländern beabsichtigt – mit der Rückführung einer größeren Anzahl afghanischer Ausreisepflichtiger begonnen werden kann. Die Freie Hansestadt Hamburg, wo überproportional viele Afghanen leben, behält sich in einer Protokollnotiz ausdrücklich vor, mit Rückführungen ab dem 1. Mai 2005 zu beginnen, auch wenn die Verhandlungen mit afghanischen Regierungsvertretern dann noch nicht erfolgreich abgeschlossen sein werden.
Zunehmend üblich sind in der Innenministerkonferenz geheime, das heißt nicht zur Veröffentlichung bestimmte Beschlüsse. Zur Rückführung und weiteren Behandlung von afghanischen Flüchtlingen hat die Innenministerkonferenz einen solchen Beschluss gefasst. Veröffentlicht werden soll dieser erst, wenn feststeht, dass mit Rückführungen, (sprich: Abschiebungen) ab dem 1. Mai 2005 begonnen werden kann. Zeitgleich mit dem Beginn der Abschiebungen soll in bestimmten Ausnahmefällen ein Bleiberecht möglich werden. Die nicht veröffentlichen Regelungen hinsichtlich des Personenkreises, der ein solches Bleiberecht möglicherweise bekommt, sind in vieler Hinsicht restriktiv. Alte Menschen ohne Familie in Afghanistan, die in Deutschland Angehörige haben, müssen nachweisen, dass sie keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen werden. Flüchtlinge, die sich seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen in Deutschland aufhalten, müssen seit mehr als zwei Jahren dauerhaft beschäftigt sein. Gerade in der letzten Zeit sind aber afghanische Flüchtlinge nicht nur durch die schlechte Konjunkturlage aus bestehenden Beschäftigungsverhältnissen herausgefallen, sondern auch durch Schikanen der Ausländerbehörden. Ausgeschlossen vom Bleiberecht bleiben auch Straftäter. Die »Bagatellgrenze« liegt bei 50 Tagessätzen Geldstrafe. Dies ist wahrlich kein Sicherheitsgewinn für die deutsche Bevölkerung, werden doch bereits diejenigen ausgesiebt, die unter Verstoß gegen die Aufenthaltsbeschränkung Verwandte besucht haben oder schwarzgefahren sind. Ausgeschlossen sein soll auch, wer behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich herausgezögert oder behindert hat – eine von Ausländerbehörden gern angewendete Generalklausel.
Für die Fakten in Afghanistan hat die Innenministerkonferenz sich nicht interessiert. PRO ASYL hat in einem Schreiben an die Innenminister vom 8. November 2004 darauf hingewiesen, dass die Sicherheitslage sich, so der Lagebericht des Auswärtigen Amtes wie auch andere Quellen, landesweit nicht verbessert hat. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen militärischen und politischen Gruppen gehen in vielen Provinzen weiter. Ein funktionierendes Justizwesen fehlt weiterhin. Der Zustand weitgehender Rechtlosigkeit des Einzelnen dauert an. Die katastrophale Lage der Menschenrechte betrifft auch Regionen, die zum Einflussbereich der durch Wahlen bestätigten Karsai-Regierung gehören.

Die geplante Entwaffnung der regionalen Kriegsherren sowie der politischen und ethnischen Fraktionen kommt nur schleppend voran. Ethnische und religiöse Minderheiten sind vor Verfolgung und Binnenvertreibung genauso wenig geschützt wie in der Vergangenheit. Seit der letzten Innenministerkonferenz hat sich wenig verbessert. Präsident Karsai löst seine vor langer Zeit gegebene Absichtserklärung, die Warlords aus den Machtpositionen in Afghanistan entfernen zu wollen, nicht ein. Im Gegenteil: Im März 2005 wurde der Chef der ehemaligen Nordallianz, der Usbeken-General Dostum, zum afghanischen Generalstabschef ernannt. Er hat seine blutige Spur seit vielen Jahren in Afghanistan hinterlassen. Unter anderem war er mitverantwortlich dafür, dass Kabul Anfang der 90er Jahre weitgehend zerstört wurde. Von Menschenrechten hält er nicht viel. Dostum ist ein Fall für das Kriegsverbrechertribunal, kein Garant für Sicherheit und Demokratie in Afghanistan.
Auch der UNHCR-Vertreter in Deutschland, Stefan Berglund, hat im Vorfeld der Innenministerkonferenz betont, dass sich die Sicherheitssituation in weiten Teilen Afghanistans nicht verbessert habe. Die Versorgungs- und Menschenrechtslage sei in vielen Regionen prekär. Berglund sprach sich deshalb für eine differenzierte Bleiberechtsregelung aus: »Ich bin überzeugt, es ist sowohl im Interesse der Betroffenen als auch der Bundesrepublik Deutschland, diesen leidgeprüften Menschen endlich Rechtssicherheit zu geben.« Berglund plädierte für die Möglichkeit einer Rückkehr auf Zeit bei gleichzeitigem Erhalt des Aufenthaltsrecht in Deutschland. Viele Afghanen wären nämlich an einer Rückkehr interessiert, wenn sie erproben könnten, ob sie sich eine Existenzmöglichkeit schaffen können und im Falle eines verstärkten Wiederaufflammens bewaffneter Konflikte die Möglichkeit haben, das Land wieder zu verlassen. Berglund setzte sich auch dafür ein, langfristige Bleibemöglichkeiten für bislang geduldete Flüchtlinge zu schaffen, da aus Sicht von UNHCR eine Zwangsrückführung weiterhin nicht in Frage kommt. Dasselbe hatte PRO ASYL gefordert: Eine Politik der Förderung von freiwilliger Rückkehr und die gleichzeitige Einräumung eines großzügigen Bleiberechts für die langjährig hier Lebenden.
Sollte mit den Abschiebungen im Frühjahr begonnen werden, würden viele der Betroffenen in der Hauptstadt Kabul und ihrer Umgebung stranden. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge genügt es in seinen Entscheidungen über Asylanträge afghanischer Flüchtlinge seit langem, dass trotz der diffizilen Lage in Afghanistan die Sicherheitslage dort besser als im Rest des Landes ist. Die Region Kabul wird als Zufluchtsgebiet für fast jeden Rückkehrer angepriesen. Kabul aber, bereits überfordert mit der Aufnahme eines Großteils zurück kehrender Flüchtlinge aus den Nachbarstaaten, kann nicht Auffangbecken sein für alle Rückkehrer, die nicht an ihre Heimatorte zurück kehren können. Im Übrigen: So sicher ist Kabul nicht. Nach Medienmeldungen vom 9. März 2005 ist ein britischer Berater der afghanischen Regierung in Kabul erschossen worden. Unbekannte hatten das Feuer auf sein Fahrzeug eröffnet. Ein Sprecher der Taliban übernahm die Verantwortung.