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PRO ASYL INFO

Frankfurter Rundschau
vom 24. Januar 2005

FLÜCHTLINGE

Ärzte sollen vor Abschiebungen genau hinsehen

PRO ASYL lobt Einigung

Ärzte-Vertreter und Nordrhein-Westfalens Innenministerium haben sich auf Kriterien zur Mitwirkung von Medizinern bei Abschiebungen verständigt.

VON WOLFGANG WAGNER (FRANKFURT A. M.)

Als erstes Bundesland gibt Nordrhein-Westfalen den Ausländerbehörden einen verbindlichen Kriterienkatalog an die Hand, der Bedenken der Ärzte Rechnung trägt.

An deren Mitwirkung bei Abschiebungen entzündet sich regelmäßig Streit: Viele Mediziner halten es für unzureichend, Flüchtlingen vor der Abschiebung nur – wie von den Behörden gewünscht – „Flugtauglichkeit“ zu bescheinigen und bestehen auf einer umfassenden ärztlichen Untersuchung. Alles andere sei „mit den ethischen Grundsätzen ärztlichen Handelns nicht vereinbar“, hatte zuletzt der Ärztetag erklärt. Das Ärzteparlament wollte auch Standeskollegen, die an Abschiebungen mitwirken, klar machen, welche ethischen Maßstäbe für sie gelten.

Nun gebe es erstmals ein Regelwerk, das es den Ärzten ermögliche, „entsprechend ihrer Sorgfaltspflicht“ zu handeln, sagte Otmar Kloiber, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer der FR. Dort ist geregelt, dass ärztliche oder psychologische Gutachter unabhängig von ihrem Auftrag den Flüchtling „in seiner gesundheitlichen Situation ganzheitlich zu betrachten“ haben. Das bedeutet: Die Behörden können zwar den Auftrag geben, nur die „Flugtauglichkeit“ zu prüfen. Der Arzt aber soll sich nicht darauf beschränken und kann sich auch über andere Gesundheitsgefahren äußern – etwa, ob die notwendige medizinische Versorgung eines Kranken im Zielland gewährleistet ist. Gemäß dem Katalog können bis zuletzt auch solche noch nicht entdeckten oder nicht ausreichend geklärten Probleme als Abschiebehindernisse geltend gemacht werden.

Für Kloiber ist das ein großer Fortschritt. Denn: Auf solche „zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse“ – wenn dem Flüchtling im Herkunftsland Gesundheitsgefahren drohen – müssen Asylbewerber eigentlich direkt nach ihrer Ankunft hinweisen. Dies sei oft schwierig, vor allem bei Traumatisierungen, meint Kloiber. Kurz vor der Abschiebung geht es den Behörden dann nur noch um „Flugtauglichkeit“. Laut Papier sind die Ausländerbehörden nun verpflichtet, neu vorgetragene „zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse“ zu prüfen und „bei Schlüssigkeit des Vortrages die Abschiebung abzubrechen“. Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe erläutert, der Arzt habe so jederzeit die Möglichkeit, eine solche Prüfung erneut anzustoßen.

Kloiber hofft, dass andere Bundesländer die Kriterien übernehmen. Dass dies viele tun, ist unwahrscheinlich. Denn eigentlich sollte eine Arbeitsgruppe aus Ärzteschaft und Innenministerkonferenz die Kriterien festlegen. Doch dies scheiterte vor allem an den unionsregierten Ländern. Mit Nordrhein-Westfalen einigten sich Ärztevertreter auf die regional begrenzte Lösung – und setzen auf Vorbildwirkung.

Pro Asyl lobt Einigung

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl hält den Katalog für einen Fortschritt, auch wenn er viele unklare Formulierungen enthalte. Es sei gelungen, die bruchlose Einbindung der organisierte Ärzteschaft in die Abschiebungen zu verhindern. Nun müssten die Landesärzekammern für die Umsetzung sorgen und den Ärzten klar machen, dass sie sich an die Begrenzung des Prüfauftrags auf „Flugtauglichkeit“ nicht halten sollten. Ärztevertreter planen eine solche „Handreichung“.


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