HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1992 :::
9.12.1992
Asylkompromiß
Abschied von der internationalen Rechtsgemeinschaft
Der Bonner Asylkompromiß ist der Abschied
- vom Artikel 16 als Menschenrecht.
Erstmals wurde mit dem Artikel 16 in einer Verfassung das Menschenrecht auf Asyl deklariert
- von der Genfer Flüchtlingskonvention.
Die Bundesrepublik hat förmlich dem Beschluß des Exekutivkomitees des UNHCR zugestimmt, wonach Asyl nicht allein aus dem Grund verweigert werden soll, weil der Flüchtling in einem anderen Staat hätte Asyl beantragen können.
Auch sind Länderlisten von Verfolger- oder Nichtverfolgerstaaten mit der Genfer Flüchtlingskonvention nicht vereinbar.
- von der internationalen Rechtsgemeinschaft.
Die Verlagerung der Asylgewährung auf die Nachbarstaaten ist die Aufkündigung einer gemeinsamen Schutzverpflichtung gegenüber Flüchtlingen, die durch Geld nicht kompensiert werden kann.