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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1993 :::
06.08.1993

Selbsttötungsversuch eines Asylbewerbers aus Afghanistan
ABSCHIEBUNG NUR „ZURÜCKWEISUNG“
Der lebensbedrohliche Unterschied


Weil ein afghanischer Asylbewerber auf dem Frankfurter Flughafen abgelehnt wurde und nicht als eingereist gilt, droht ihm die zwangsweise Rückführung. Eine juristische Haarspalterei macht den Frankfurter Flughafen einmal mehr zu einer Asylfalle für Flüchtlinge, erklärte Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge „Pro Asyl“. Mit bürokratischem Zynismus vertritt das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge auf dem Flughafen Frankfurt die Auffassung, es brauche bei einem Asylantrag, der von einem auf dem Flughafen internierten Asylbewerber gestellt wurde, nicht zu prüfen, ob allgemeine Abschiebehindernisse wie etwa Bürgerkrieg vorliegen.

Normalerweise muß in jedem Asylverfahren nicht nur geprüft werden, ob politische Verfolgung vorliegt, sondern auch, ob Abschiebehindernisse bestehen. Letzteres gelte – so das Bundesamt – aber nur für Flüchtlinge, die tatsächlich eingereist sind. Dem afghanischen Flüchtling, der inzwischen einen Selbsttötungsversuch unternommen hatte, wurde aber vom Bundesgrenzschutz die Einreise verweigert; er wurde im angeblich exterritorialen Bereich untergebracht. Daher könne er nach Afghanistan zurückgebracht werden, obwohl ihm wie jedem anderen abgelehnten afghanischen Flüchtling in dem dortigen Bürgerkrieg Gefahr für Leib und Leben droht.

Nach Auffassung von „Pro Asyl“ ist dieser Fall nicht nur ein Beweis für die menschenunwürdige Prozedur im Niemandsland des Rhein-Main-Flughafens, sondern auch für die Verfassungswidrigkeit des neuen Asylpakets. „Pro Asyl“ fordert die nachträgliche Prüfung etwa bestehender Abschiebehindernisse bei allen auf den Flughäfen festgehaltenen Asylbewerbern und die Anwendung des Abschiebeschutzes auf diese. Außerdem müsse die Flughafenregelung insgesamt aufgehoben werden.


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