Generic selectors
Nur exakte Ergenisse
Suchen in Titel
Suche in Inhalt
Post Type Selectors
HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1993 :::
2.8.1993

Rhein-Main Flughafen:
Abschiebung in letzter Minute verhindert


Erst in letzter Minute konnte am 30. Juli 1993 um 13.00 Uhr auf dem Rollfeld des Rhein-Main-Flughafens die rechtswidrige Abschiebung einer armenischen Familie verhindert werden. Auf Grund von Behördenfehlern saß sie bereits hilflos im startbereiten Flugzeug nach Moskau. Zuvor hatte der BGS das gesamte Bargeld der Familie beschlagnahmt, so daß die Familie in Moskau mittel- und obdachlos festgesessen hätte.

Landsleute hatten gegen 11.30 Uhr in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gelnhausen beobachtet, wie die Betroffenen in Fahrzeuge verfrachtet wurden und offensichtlich zum Flughafen gefahren werden sollten. Die verzweifelten Armenier riefen ihnen zu, sie hätten noch überhaupt keinen Asylbescheid erhalten.

Das weitere Protokoll der Ereignisse:

– 12.10 Uhr: Eingeschaltete deutsche Unterstützer erreichen eine Rechtsanwältin.

– 12.25 Uhr: Die Rechtsanwältin faxt den Eilantrag und die zugehörige Klage an das Verwaltungsgericht und versucht trotz Mittagspause, einen Richter zu erreichen.

– 12.30 Uhr: Ein Verwaltungsrichter wird erreicht. Während er die Unterlagen einsieht, ruft die Rechtsanwältin die Ausländerbehörde des Main-Kinzig-Kreises (zuständig für Gelnhausen) an und erhält die Bestätigung, daß der Asylbescheid nicht korrekt zugestellt worden war, sondern auf Grund eines Behördenfehlers wahrscheinlich als „unbekannt verzogen“ zurückgekommen war. Die Rechtsanwältin bittet die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde, sofort beim Bundesgrenzschutz anzurufen, um die Abschiebung zu stoppen, und erhält von ihr die Antwort, sie habe hierfür keine Befugnis und Vorgesetzte seien nicht zu erreichen. Die Rechtsanwältin ruft den Verwaltungsrichter an und teilt mit, daß die Behörde festgestellt habe, der Bescheid sei fehlerhaft zugestellt worden. Der Richter sagt zu, die Abschiebung vorläufig zu stoppen, wenn die Ausländerbehörde dies so bestätige.

– 12.55 Uhr: Der Richter ruft den BGS an und bestätigt anschließend der Rechtsanwältin, daß der BGS die Auskunft gegeben habe, es seien lediglich noch drei Minuten bis zum Start der Maschine. Trotzdem werde versucht, die Abschiebung noch zu stoppen.

– 13.00 Uhr: Der BGS erreicht die startbereite Maschine und holt die armenische Familie heraus. Allein die Tatsache, daß die Maschine gegenüber ihrer regulären Abflugzeit (13.00 Uhr) einige Minuten Verspätung hatte, machte diese Intervention noch möglich.

Nach Feststellungen von „Pro Asyl“ häufen sich in letzter Zeit fehlerhafte Mitteilungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge an die Ausländerbehörden über angeblich bereits abgeschlossene Asylverfahren, verbunden mit der Aufforderung abzuschieben, wobei die Betroffenen nicht die Möglichkeit erhalten, den Sachverhalt aufzuklären.

Angesichts des geschilderten Beispiels weist „Pro Asyl“ darauf hin, daß die deutschen Behörden vor dem Hintergrund der asylrechtlichen Neuregelungen zunehmend „chaotisch und unkoordiniert“ handeln. Rückfragen, die eine Korrektur von Fehlern ermöglichen, sind kaum noch üblich.

Rainer M. Hofmann,
Stellvertretender Sprecher von „Pro Asyl“


Nach oben