PRO ASYL Presseerklärung | Press Release
13. Januar 2004
Abschiebung einer Minderjährigen ins türkische Kinderheim?
Landkreis Celle will 16-jährige Betülya Kilic ohne Angehörige abschieben
Flüchtlingsrat: Kinderrecht wird mit Füßen getreten
Der niedersächsische Flüchtlingsrat und PRO ASYL sind entsetzt über die Drohung des Landkreis Celle, die seit acht Jahren in Deutschland lebende, mittlerweile 16-jährige Betülya Kilic zwangsweise in ein Kinderheim in die Türkei abzuschieben, falls sie sich dem auf sie ausgeübten Druck nicht beugt und „freiwillig“ ausreist. „Hier wird das Kindeswohl mit Füßen getreten“, konstatiert Norbert Grehl-Schmitt vom Vorstand des Flüchtlingsrats: „Auch der Landkreis Celle hat gemäß den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes das Wohl des Kindes zum Maßstab seines Handelns zu machen. Davon kann im vorliegenden Fall allerdings keine Rede sein.“ Die Minderjährige wurde nach dem tragischen Tod ihres Vaters, der bei einem Autounfall ums Leben kam, vorübergehend von einer Nachbarfamilie aufgenommen und im August 1996 allein nach Deutschland geschickt. Die Mutter ist seit Jahren verschwunden. Seither lebt sie bei ihren Großeltern in Wietze, die sich bereits seit über 30 Jahren in Deutschland aufhalten und die Vormundschaft für das Mädchen übernommen haben.
Fest entschlossen, Betülya nicht in der Obhut ihrer Großeltern zu lassen, lehnte der Landkreis Celle die beantragte Aufenthaltsgenehmigung ab. Stattdessen bemühte man sich nach negativem Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vergeblich, in der Türkei Verwandte ausfindig zu machen, die bereit wären, das Mädchen aufzunehmen. Die in der Türkei lebenden Geschwister des Vaters haben eine Aufnahme des Mädchens abgelehnt, da sie arm sind und selbst kaum genug für ihren Lebensunterhalt haben. Jetzt hat der Landkreis Celle den Großeltern eine letzte Frist bis Ende Januar 2004 gesetzt, um eine „freiwillige Ausreise“ zu organisieren. Danach werde die Abschiebung eingeleitet.
Auch der Landtag lehnte am 17.09.2003 eine für das Mädchen gestellte Petition nach „Sach- und Rechtslage“ ab. In der Stellungnahme des niedersächsischen Innenministeriums heißt es dazu, es werde zwar „nicht verkannt, dass es sich um eine Fallkonstellation handelt, bei der die aufgrund der rechtlichen Vorgaben getroffene Entscheidung als sehr hart empfunden werden kann.“ Es müsse jedoch auch bedacht werden, dass der Großvater „die Einreisevorschriften missachtet und die Ausländerbehörden vor vollendete Tatsachen“ gestellt habe. Die Großeltern hätten darauf hinwirken müssen, dass Betülya bei anderen Verwandten untergebracht würde.
Vollkommen unbeachtet bleibt in diesem bösen Spiel, welchen Schaden wohl die Entwicklung der Jugendlichen schon jetzt nimmt, die bei ihren Großeltern in Deutschland nicht bleiben soll und bei den Verwandten in der Türkei unerwünscht ist. Betülya hängt sehr an ihren Großeltern und hat Angst davor, erneut ihre engsten Bezugspersonen zu verlieren. Angesichts des jahrelangen Aufenthalts von Betülya in Deutschland und der gewachsenen Bindungen zu den Großeltern ist es mehr als zynisch, überhaupt darüber nachzudenken, das Mädchen aus dem Familienverband herauszureißen und in ein türkisches Heim abzuschieben. Um eine Abschiebung zu verhindern, haben die Großeltern sogar angeboten, nach Abschluss der Realschule im Juli 2006 gemeinsam mit Betülya in die Türkei zurückzukehren. So lange will die Ausländerbehörde jedoch nicht warten.
Der Fall der Betülya Kilic zeigt exemplarisch, wie wenig Kinderrechte hierzulande gelten, wenn die Ausländerbehörde durch sie den Vollzug des Ausländerrechts behindert sieht.
Dass es der Petitionsausschuss beim Hinweis auf die Sach- und Rechtslage bewenden lässt, belegt ebenso sehr die Notwendigkeit, das deutsche Ausländerrecht um eine Härtefallregelung zu ergänzen wie die Notwendigkeit, dem Wohl ausländischer Kinder und Jugendlicher den gebührenden Rang in der Rechtsordnung einzuräumen. Eine Abschiebung von Betülya in die Türkei würde das Wohl des Kindes missachten und wäre damit ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, die die Bundesregierung wohlweislich nur mit einem – völkerrechtlich fragwürdigen – Vorbehalt unterschrieben hat. PRO ASYL und der Niedersächsische Flüchtlingsrat treten ein für die volle Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sowie den Schutz und die Rechte von Flüchtlingskindern. Betülya ist zwar nicht politisch verfolgt, ihre Trennung von ihren langjährigen Bezugspersonen wäre jedoch ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, deren Maxime die Orientierung des Verwaltungshandelns am Kindeswohl vorsieht.