Unbegleitete Flüchtlingskinder
ABSCHIEBESCHUTZ NOTWENDIG
Kanther mißachtet Kindeswohl
Als Mißachtung von Kindeswohl und UN-Kinderkonvention betrachtet „Pro Asyl“ die Kritik von Bundesinnenminister Manfred Kanther am hessischen Abschiebestopp für elternlose Flüchtlingskinder.
Mit der Ratifizierung der Kinder-Konvention im Jahre 1992 ist die Bundesrepublik trotz eines Vorbehalts verpflichtet, „geeignete Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, daß ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatlichen Rechts als Flüchtling angesehen wird, angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält, die in diesem Übereinkommen oder in anderen internationalen Übereinkünften (…) festgelegt sind“ (Artikel 22).
Des weiteren verpflichtet das Übereinkommen die Vertragsstaaten dazu, den Kindern, deren Eltern oder sonstige Familienangehörige nicht ausfindig gemacht werden können, denselben Schutz zu gewähren wie jedem anderen Kind, das aus irgendeinem Grund dauernd oder vorübergehend aus seiner familiären Umgebung herausgelöst wird.
Auch nach innerdeutschem Recht geht das Wohl eines Kindes allen ordnungs- oder ausländerpolitischen Überlegungen vor. Deswegen ist es absurd, daß Kanther seinem hessischen Kollegen Gerhard Bökel den Bruch des Asylkompromisses vorhält, während er die Mißachtung geltenden nationalen und internationalen Rechts in Kauf nimmt. Eine Abschiebung, die das Wohl des Kindes nicht berücksichtigt, ist rechtswidrig. Angesichts des Flüchtlingselends von Bosnien bis Ruanda, das vor allem Kinder betrifft, betrachtet „Pro Asyl“ Kanthers Sorge um vermehrte Fluchthilfe bei einem Abschiebeschutz für Kinder als abwegig.
„Pro Asyl“ begrüßt die hessische Entscheidung, daß unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht mehr abgeschoben werden, wenn ihre Betreuung im Heimatland nicht gesichert ist. Diese Entscheidung sollte auch für ältere Jugendliche gelten, die als Minderjährige eingereist sind und keine vertretbare Rückkehrchance haben.