Generic selectors
Nur exakte Ergenisse
Suchen in Titel
Suche in Inhalt
Post Type Selectors

PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

29. August 2004

30. August 2004: Bundesweiter Aktionstag gegen Abschiebungshaft

Anlässlich des dritten bundesweiten Aktionstages gegen Abschiebungshaft werden Abschiebehaftgruppen und Initiativen am 30. August 2004 bundesweit die Existenz von Abschiebungshaftanstalten und Ausreisezentren anprangern. Für mindestens vier Menschen markiert der 30. August das tragische Ende ihrer Suche nach Schutz in Deutschland:

  • Vor 21 Jahren stürzte sich der 23jährige türkische Asylbewerber Kemal Altun aus dem Fenster des Verwaltungsgerichts in Berlin, wo ein Klageverfahren gegen seine zuvor erfolgte Anerkennung als politisch Verfolgter verhandelt wurde.
  • Am 30. August 1994 starb der Nigerianer Kola Bankole beim sechsten Abschiebungsversuch in einer Lufthansa-Maschine am Frankfurter Flughafen. Zuvor war er mit Klebeband und Klettbändern an Händen und Füßen gefesselt worden, „wie eine Wurst verpackt“, mit Skisocken und einem Rolladengurt geknebelt, vom Bundesgrenzschutz in das Flugzeug getragen und von einem Arzt mit einer Injektion „ruhiggestellt“ worden.
  • Am 30. August 1999 starb Rachid Sbaai in einer Arrestzelle der Justizvollzugsanstalt Büren an einer Rauchvergiftung. Der Raum in der JVA, in dem der Feueralarm ankam, war zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht besetzt.
  • Bei dem Versuch, aus der Abschiebungshaft zu fliehen, stürzte der 28 Jahre alte Mongole Altankhou Dagwasoundel in der Nacht zum 30. August 2000 in den Tod.

Abschiebungshaft ist ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte von Menschen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Ihr einziges „Vergehen“ besteht darin, nicht freiwillig in die Länder zurückkehren zu wollen, aus denen sie vor Verfolgung, Krieg, Armut und Perspektivlosigkeit geflohen sind.

Abschiebungshaft bedeutet:

  • Gesellschaftliche Stigmatisierung von Abschiebungshäftlingen als Kriminelle;
  • Unterwerfung unter den Alltag einer Haftanstalt;
  • Keine Verfahrens- und Rechtsberatung;
  • Ungenügende soziale Beratung und Begleitung;
  • Einschränkung der medizinischen Versorgung;
  • Kein Recht auf Hafturlaub;
  • Kein Recht auf Arbeit;
  • Kein Recht auf Bildung;
  • Retraumatisierung von Menschen, die vor Verfolgung geflohen sind.

In Deutschland beträgt die gesetzliche Höchstdauer der Abschiebungshaft 18 Monate. Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich auch nach der Osterweiterung an der Spitze aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Der alltägliche Skandal der Abschiebungshaft wird auch nach der Verabschiedung des neuen Zuwanderungsgesetzes in voller Härte bestehen bleiben. Zudem werden die bislang als Modellversuche deklarierten Ausreiseeinrichtungen, in denen Ausreisepflichtige mit massivem psychischem Druck zur „freiwilligen“ Ausreise gezwungen werden sollen, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Die Verhängung von Abschiebungshaft gegen Kinder und Jugendliche ist ein unrühmlicher Höhepunkt des Umgangs deutscher Behörden mit Ausreisepflichtigen. Häufig werden Minderjährige ohne Rücksicht auf das Kindeswohl mit Erwachsenen und erwachsenen Straftätern in regulären Justizvollzugsanstalten inhaftiert. Eine auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Betreuung findet nicht statt. Außer Deutschland leistet sich lediglich Österreich den Skandal, ausreisepflichtige Kinder und Jugendliche in Abschiebungshaft zu nehmen. Möglich wird dies, weil Deutschland noch immer einen ausländerrechtlichen Vorbehalt gegen die UN-Kinderrechtskonvention aufrecht erhält und Kinder und Jugendliche durch fragwürdige Methoden der Altersfeststellung zu Erwachsenen macht.

Anlässlich des bundesweiten Aktionstages hat PRO ASYL gemeinsam mit dem Interkulturellen Rat in Deutschland ein Flugblatt zur Situation Minderjähriger in der Abschiebungshaft erarbeitet. PRO ASYL und der Interkulturelle Rat

  • lehnen die Inhaftierung von Menschen ausschließlich zur Sicherung der vorgesehenen Abschiebung grundsätzlich ab;
  • fordern die Bundesregierung auf, die ausländerrechtlichen Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention formal zurückzuziehen;
  • stellen fest, dass die Abschiebungshaft bei Kindern und Jugendlichen grundsätzlich nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht und mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist;
  • fordern den Gesetzgeber daher auf, den Vollzug der Abschiebungshaft bei Minderjährigen grundsätzlich zu verbieten;
  • verlangen, dass die Altersfeststellung bei Heranwachsenden ohne Papiere regelmäßig nach dem Prinzip „Im Zweifel für die Minderjährigkeit“ erfolgen muss.

Eine Gesellschaft, die zulässt, dass Kinder und Jugendliche deshalb inhaftiert werden, weil sie in Deutschland unerwünscht sind, verlässt die Grundlagen des Zusammenlebens auf der Basis der Menschlichkeit und der Achtung vor dem anderen. Die Inhaftierung von Minderjährigen zur Sicherstellung ihres Abtransports ist ein Skandal, der nicht hinzunehmen ist. Der 30. August ist eine von vielen Gelegenheiten, dies den Verantwortlichen laut und deutlich zu sagen.

Torsten Jäger, Geschäftsführer Interkultureller Rat
Marei Pelzer, Referentin PRO ASYL

Nach oben