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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

2. Juni 1999

3. Juni 1999: Haftantritt von Akin Birdal

Forderung: Freiheit für Menschenrechtler
Abschiebestopp: TOP auf Innenministerkonferenz
EU-Gipfel soll Initiative zur Kurdenfrage ergreifen

Anläßlich des Haftantritts für zunächst ein Jahr am morgigen 3. Juni fordern Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL und der Niedersächsische Flüchtlingsrat die neue türkische Regierung auf, die Freiheit von Akin Birdal, der bei einem Attentat vor einem Jahr schwer verletzt wurde, und anderen bereits verurteilten oder unter Anklage stehenden Menschenrechtlern sicherzustellen.

Nach Ansicht des Staatssicherheitsgerichtes soll Akin Birdal, Präsident des türkischen Menschenrechtsvereins IHD, die Bevölkerung in zwei Reden „zu Haß und Feindseligkeit durch Diskriminierung von Klasse, Rasse und Religion“ aufgestachelt haben. Die beiden Reden, die Birdal jeweils zum Internationalen Antikriegstag 1995 und 1996 in Mersin und Ankara hielt, enthalten nach Ansicht internationaler Menschenrechtsorganisationen keine Passage, die diesen Vorwurf rechtfertigt. Dieser Ansicht schloß sich zunächst auch das Berufungsgericht in Ankara an. Bei der folgenden Berufung gegen dieses Urteil verurteilte das Kassationsgericht den IHD-Präsidenten jedoch zu einem Jahr Gefängnis.

In seinen beiden Reden hatte Herr Birdal „eine friedliche Lösung für den bereits 11 Jahre andauernden Krieg gegen die Kurden“ gefordert und erklärt: „Frieden wird nicht nur eine Lösung sein, die eine Garantie für das Wohlergehen der Völker bietet, sie wird auch einen Grundstein legen für die ökonomische Entwicklung und für demokratische Erneuerung der Türkei“.

Der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, erklärte dazu: „Die Staatssicherheitsgerichte in der Türkei sind politische Gerichte, Richter und Staatsanwälte erfüllen die Befehle und Wünsche des Nationalen Sicherheitsrates und der politischen Führung.“

Der Niedersächsische Flüchtlingsrat, der zusammen mit PRO ASYL im Februar dieses Jahres eine Dokumentation über Inhaftnahme, Folter, Anklage beziehungsweise Verurteilungen und „Verschwindenlassen“ nach der Abschiebung aus Deutschland veröffentlichte, mahnt den völkerrechtlich verbrieften Schutz von Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten in der Türkei an.

„Tatsache ist, daß die Zusammenarbeit zwischen türkischen und deutschen Behörden zu einer Gefährdung abgeschobener Personen beiträgt beziehungsweise beigetragen hat“, erklärte Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat.

PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordern die Innenminister der Länder auf, einen Abschiebestopp für Kurdinnen und Kurden sowie Oppositionelle auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz am 10./11. Juni 1999 in Dresden zu setzen.

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesaußenminister seien gefordert, auf dem EU-Gipfel in Köln eine Initiative zur Einberufung einer EU-Konferenz zur Lösung der Kurdenfrage zu starten. Unverzichtbare Bestandteile einer solchen Initiative seien eine Amnestie für die politischen Gefangenen in der Türkei, die Einleitung von Maßnahmen zu nachhaltiger Demokratisierung der türkischen Gesellschaft sowie die Abschaffung der Staatssicherheitsgerichte und jener Gesetze, die Inhaftierungen von Menschen ermöglichen, deren einziges Verbrechen es ist, ein Ende des Krieges und die Einhaltung elementarster Menschenrechte zu fordern.


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