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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

June 14, 1999

15. Juni 1999: 30 Jahre Abkommen gegen
Rassendiskriminierung in Kraft

PRO ASYL kritisiert „menschenrechtliches Defizit der deutschen Politik“
Ende der strukturellen Ausgrenzung von Flüchtlingen, Antidiskriminierungsgesetz und Zugang zu individuellem Beschwerdeverfahren gefordert

Am 15. Juni 1969 – vor 30 Jahren – trat in der Bundesrepublik Deutschland das Internationale Abkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung in Kraft. Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL fordert die Bundesregierung, das Parlament und die Landesregierungen aus diesem Anlaß auf, die strukturelle Ausgrenzung von Flüchtlingen und Minderheiten durch Gesetze, Erlasse und Verwaltungsvorschriften zu beenden und die aus diesem internationalen Menschenrechtsabkommen resultierenden Verpflichtungen endlich wirksam umzusetzen.

Als Beispiele dieses „menschenrechtlichen Defizits der bundesdeutschen Politik“ nannte PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann die Ausgrenzung von Flüchtlingen aus der sozialrechtlichen und medizinischen Versorgung, die Bedingungen der Abschiebungshaft und die Praxis der Abschiebungen selbst. Dies habe zu einem schleichenden „institutionellen Rassismus“ beigetragen, der Fremdenfeindlichkeit fördere und rechtsradikale Gruppen mit „Munition“ beliefere.

Laut PRO ASYL sei es ein schweres Versäumnis der alten Bundesregierung gewesen – trotz der hohen Zahl fremdenfeindlich motivierter Straftaten und Übergriffe in Deutschland -, die massive Kritik verschiedener UN-Gremien ignoriert und deren Vorschläge und Empfehlungen nicht aufgegriffen zu haben.

So habe etwa die Kritik des UN-Sonderberichterstatters über Rassismus u.a. am Flughafenverfahren, an den Bedingungen der Abschiebungshaft und an der Praxis „bei der Rückführung sogenannter illegaler Einwanderer“ bisher zu keinen Korrekturen geführt.

Der UN-Ausschuß für die Beseitigung der Rassendiskriminierung habe der Bundesregierung 1997 die Einführung eines „umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes“ und die Einrichtung einer Institution zur Umsetzung der Antirassismuskonvention in Deutschland empfohlen.

PRO ASYL-Sprecher Kauffmann: „Nach wie vor fehlt eine umfassende Gesetzgebung zum Verbot von Diskriminierungen, wie es Artikel 2 und 5 der Konvention vorschreiben; nach wie vor ist die Besorgnis des UN-Ausschusses (im Zusammenhang mit Art. 6 der Konvention) aktuell, daß viele Flüchtlinge und Ausländer, die Opfer diskriminierender Handlungen wurden, keinen Anspruch auf Wiedergutmachung geltend machen können. Nach wie vor hat die Bundesrepublik keine Erklärung nach Art. 14 der Konvention abgegeben, welche die Voraussetzung dafür ist, daß Flüchtlinge und Angehörige von Minderheiten endlich einen Zugang zu einem individuellen Beschwerdeverfahren in Bezug auf Diskriminierungen erhalten.“

Die rot-grüne Bundesregierung habe im Koalitionsvertrag nicht nur die Überprüfung notwendiger ausländerrechtlicher Veränderungen im Lichte internationaler Vereinbarungen, sondern auch unter Punkt 10 („Minderheitenrechte“) zugesagt, ein Gesetz gegen Diskriminierung und zur Förderung der Gleichbehandlung auf den Weg zu bringen.

„Gerade im 50. Jahr der Grundrechte messen wir die Glaubwürdigkeit der rot-grünen Regierungskoalition in der Flüchtlings- und Menschenrechtspolitik daran, ob sie bisher nicht oder nur unzureichend eingelöste Normen und Menschenrechtsinstrumente wirksam umsetzt“, erklärte Kauffmann. PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf, den 30. Jahrestag des Inkrafttretens des Abkommens gegen Rassendiskriminierung zu nutzen, um ein Signal für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz und für die Abgabe einer Erklärung nach Art. 14 der Konvention zu geben!


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