HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1991 :::
11.6.1991
Zur Forderung des nordrhein-westfälischen Sozialminister Heinemann:
Gesetzliche Grundlage für allgemeine erkennungsdienstliche Behandlung von Asylbewerbern schaffen
„Pro Asyl“: VERSUCH DER KRIMINALISIERUNG VON FLÜCHTLINGEN
Die Forderung von Sozialminister Heinemann nach Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die generelle erkennungsdienstliche Behandlung von Asylbewerbern wird von der Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“ als Versuch, die Flüchtlinge zu kriminalisieren, scharf zurückgewiesen.
„Die erkennungsdienstliche Behandlung ist eine Maßnahme aus der Strafprozeßordnung“, so „Pro Asyl“- Sprecher Herbert Leuninger in einer ersten Stellungnahme. Ihre wahllose Übertragung auf Flüchtlinge wäre ein aggressiver Akt der Fremdenfeindlichkeit. Er läge kaum über dem Niveau des Rechtsradikalismus, wie wir ihn derzeit in den fünf neuen Bundesländern beklagen.