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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1988 :::
31.8.1988

Respekt vor Grundgesetz und Flüchtlingen
Gegen Verfassungsänderung


„Der Respekt vor dem Grundgesetz und seinen Müttern und Vätern erfordert auch den vollen Respekt vor den Flüchtlingen“. Dies erklärte Herbert Leuninger als Sprecher von „Pro Asyl“ zum 40. Jahrestag des Zusammentretens der Parlamentarischen Versammlung am 1. September. „Artikel 16, Absatz 2, Satz 2, der den politisch Verfolgten schützt, gehört zum Kernbestand unserer Verfassung“. Er sei ohne Einschränkungen in die Verfassung aufgenommen worden. Dies sei ein Dank an die internationale Völkergemeinschaft gewesen für die Aufnahme Hunderttausender Flüchtlinge, die vor Hitler ins Ausland geflohen seien. Außerdem habe sich die Bundesrepublik damit eindeutig zum Schutz der Menschenwürde gegen jedwede Diktatur, Diskriminierung und Verfolgung bekannt.

„Wenn gerade in diesen Tagen eine gegen die Flüchtlinge gerichtete Änderung des Grundgesetzes gefordert wird, so ist dies“, meint Leuninger „ein politischer Schwächeanfall“. Ohnehin sei die mittlerweile niedrige Anerkennungsquote bei Asylbewerbern ein trauriges Kapitel von Verfassungsschwund. „Wer den Artikel 16 des Grundgesetzes aushöhlt, vergreift sich an der Verfassung!“, so „Pro Asyl“-Sprecher Herbert Leuninger.


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