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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1994 :::
20. September 1994

Zum Internationalen Tag des Kindes:
„Pro Asyl“ prangert Kinderfeindlichkeit des Bundesinnenministeriums an


Über die kontinuierliche Verschlechterung der Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen seit der Asylrechtsänderung 1993 ist „Pro Asyl“ tief besorgt. Wie der Sprecher von „Pro Asyl“, Heiko Kauffmann, erklärte, ist der Erlaß des Bundesministeriums des Innern (BMI), das im novellierten Asylrecht vorgesehene beschleunigte Flughafenverfahren künftig auch konsequent auf Minderjährige anzuwenden, „Ausdruck einer institutionellen Kinderfeindlichkeit“. Der Erlaß verstoße gegen die Kinderkonvention der Vereinten Nationen. Diese verpflichte auch die Bundesrepublik Deutschland dazu, minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen die Einreise und den Aufenthalt zu gewähren.

Das Flughafenverfahren sieht besondere Schutzmaßnahmen, die dem Kindeswohl Rechnung tragen, etwa die Einschaltung von Jugendbehörden oder Betreuungsorganisationen, nicht vor.

Statt ihrer Verpflichtung nachzukommen, die innerstaatlichen Gesetze mit den Bestimmungen der UN-Konvention in Einklang zu bringen, nimmt die Bundesrepublik die Mißachtung geltenden nationalen und internationalen Rechts in Kauf.

„Pro Asyl“ fordert den klaren und eindeutigen Handlungsauftrag vom Gesetzgeber ein, den völkerrechtlichen Geboten zum Minderjährigenschutz endlich gerecht zu werden.

Als Leitlinien nennt „Pro Asyl“:

  • Kindeswohl und Jugendwohl geht vor Ausländer- und Asylrecht;
  • Gleichstellung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in kinder- und jugendrechtlicher Hinsicht;
  • keine Anwendung der Drittstaaten- und Flughafenregelung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge;
  • Aufenthalts- und Bleiberecht für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, auch außerhalb des Asylverfahrens (nach § 32 AusIG); insbesondere die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für die Zeit des Clearingverfahrens (6 Monate);
  • eine großzügige Altfallregelung für die bereits in der Bundesrepublik lebenden Kinder und Jugendlichen, die bis zum Stichtag, 30. Juni 1993, in die BRD eingereist sind;
  • absolutes Verbot der Inhaftierung von Minderjährigen zur Sicherung der Abschiebung (nach § 57 Abs. 2 AuslG).

„Pro Asyl“ unterstützt die hessische Ministerin, Iris Blaul, in ihrem Anliegen, minderjährige Flüchtlinge weiterhin aus dem Flughafenverfahren herauszuhalten. „Pro Asyl“ fordert die Bundesländer auf, bis zu einer gemeinsamen Umsetzung der UN-Konvention, von der Abschiebung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge abzusehen.


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