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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1994 :::
24. Januar 1994

Abschiebung nach Äthiopien
PING-PONG MIT FAMILIE BEFÜRCHTET
Lufthansa hatte Transport verweigert


Ein Ping-Pong-Spiel mit bedrohlichem Ausgang befürchtet „Pro Asyl“ für eine Familie aus Somalia, die über Äthiopien in die Bundesrepublik geflüchtet ist. Ihr Asylantrag wurde am 13.12.1993 am Frankfurter Flughafen abgelehnt. Seit dieser Zeit ist die Familie im Flughafen-Gewahrsam. Verschiedene Versuche des Frankfurter Anwalts Roman Fränkel bis zum Bundesverfassungsgericht, die Einreise über die Gerichte zu erreichen, schlugen bislang fehl. Die Ablehnungen berufen sich auf das Asylverfahrensrecht, nach dem Flüchtlinge, die sich länger als drei Monate in einem anderen Land aufgehalten haben, dort als vor Verfolgung sicher gelten. Die Familie war am 31. März 1992 aus Somalia nach Äthiopien geflüchtet, fürchtete aber dort um ihre Sicherheit und ihr Überleben.

  • Nicht gewürdigt haben die Gerichte bisher die Tatsache, daß die äthiopische Botschaft in Bonn dem Rechtsanwalt der Familie versichert hatte, Äthiopien, das sich als Transitland für Flüchtlinge betrachtet, würde die Familie nicht mehr zurücknehmen. Damit käme es, wie bereits in anderen Fällen, zu dem bedenklichen Hin- und Herschieben von Flüchtlingen zwischen den Flughäfen.
  • Eine Zurückschiebung der Familie mit zwei Kindern im Alter von fünf und sechs Jahren am vergangenen Freitag vom Flughafen Frankfurt schlug fehl. Der Flugkapitän der Lufthansa-Maschine LH 590 nach Addis Abeba lehnte den Transport der Familie ab, weil er die Reisefähigkeit der in der 27. Woche schwangeren und in Handschellen vom BGS angeschleiften Frau abgelehnt hatte.
  • Die Reisefähigkeit der Frau, die bereits zwei Früh-, bzw. Fehlgeburten hinter sich hat, war zuvor in der Uni-Klinik Frankfurt unterschiedlich beurteilt worden. Während eine Ärztin die werdende Mutter nicht für transportfähig gehalten hatte, hatte sie ein Oberarzt später als reisefähig eingestuft. Daraufhin war die Frau vom Bundesgrenzschutz wieder abgeholt und auf dem Flughafengelände bis zur vorgesehenen Zurückschiebung interniert worden. Jetzt befindet sich die Frau, seelisch und körperlich fast am Ende, erneut in der Universitätsklinik und gilt für absehbare Zeit nicht als reisefähig.

Eine Zurückschiebung des Vaters mit den beiden kleinen Kindern ohne die Mutter ist – offensichtlich auf Anweisung Bonns – für morgen vorgesehen. Der Anwalt hat hiergegen einen vierten Eilantrag beim Frankfurter Verwaltungsgericht gestellt. „Pro Asyl“ protestiert gegen die Behandlung der somalischen Familie. Die Organisation betrachtet sie als den Versuch, dem zweifelhaften Asylrecht in unverhältnismäßiger Weise und auf Kosten jeder Humanität Geltung zu verschaffen. „Der Asylstreit wird auf dem Bauch einer schwangeren Frau ausgetragen“, kommentierte Herbert Leuninger, Sprecher von „Pro Asyl“ den ganzen Vorgang. 2. Meldung vom Tage: Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat heute Mittag im Eilverfahren entschieden, daß die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung bei der somalischen Familie O. bis zu vier Wochen nach der Entbindung der Mutter befristet wird (AZ: 9G 50022/94A und E A 3-3991-93-A). Damit ist die Abschiebung der Familie nach Addis Abeba vorläufig ausgesetzt. Die Einreise wird gestattet.


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