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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1992 :::
22.1.1992

Neuregelung des Asylverfahrens
AP-Meldung


Die Flüchtlingshilfeorganisation „Pro Asyl“ und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälte-Verein haben die Bonner Pläne zur Neuregelung der Asylverfahren als einen Angriff auf die Verfassung verurteilt. Der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Rudolf Seiters sei in mehreren Einzelpunkten verfassungswidrig und zur Beschleunigung der Asylverfahren völlig ungeeignet, sagte der Sprecher von „Pro Asyl“, Pfarrer Herbert Leuninger, am Mittwoch in Frankfurt.

Der Regierungsentwurf mit knapp 100 Paragraphen sehe die Einführung einer Art Sonderjustiz für Asylverfahren vor, die höchst bedenklich sei, erklärten die Sprecher beider Organisationen. Die Einsetzung obligatorischer Einzelrichter ohne Möglichkeit zur Anfechtung des Verfahrens verstoße gegen die Verfassung. Einen weiteren gravierenden Verstoß bedeute die Vorschrift, daß Asylverfahren automatisch als beendet gelten sollen, wenn sie nicht innerhalb eines Monats betrieben werden. Schließlich sei auch die geplante Einrichtung von Sammellagern und die Festsetzung eines neuen speziellen Haftgrunds für Asylbewerber unannehmbar. So solle nach dem Willen von Seiters gegen Asylbewerber, die die Sammellager ohne Genehmigung verließen, eine Haftstrafe verhängt werden.

Leuninger äußerte die Befürchtung, mit dem Gesetzentwurf solle inhaltlich und taktisch eine Grundgesetzänderung zum Asylrecht vorbereitet werden. Der Frankfurter Rechtsanwalt Helmut Bäcker vertrat die Auffassung, vor allem Mißmanagement der Behörden und Personalmangel seien verantwortlich für die lange Dauer der Asylverfahren.


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