Generic selectors
Nur exakte Ergenisse
Suchen in Titel
Suche in Inhalt
Post Type Selectors
HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV MIGRATION 1984 :::

GEMEINSAME ERKLÄRUNG VON KIRCHE
UND GEWERKSCHAFT ZUM EHEGATTEN-NACHZUG

anläßlich der gemeinsamen Eröffnungsveranstaltung
zur „Woche der ausländischen Mitbürger“
am 23.9.1984 in Frankfurt/M.


Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Berlin, wonach es rechtens ist, daß das Land Baden-Württemberg Ehepartnern ausländischer Arbeitnehmer frühestens nach 3 Jahren den Nachzug gestattet, steht im Gegensatz zu grundsätzlichen Vorstellungen von Kirchen und Gewerkschaften.

Ist dabei bedacht, welche fatale Situation entstanden ist, wenn diese Sonderregelung für Ausländer bei entsprechender Anwendung auf deutsche Ehepaare als Scheidungsgrund gilt, weil nach dreijähriger Trennung das Scheitern einer Ehe unwiderlegbar vermutet wird? Wird ausländischen Ehen eine andere Qualität zugewiesen als deutschen Ehen?

Der Hinweis des Gerichts, in diesem Zeitraum könnten die Ehepartner prüfen, ob sie die Ehe im Heimatstaat führen wollen, kann eine indirekte Abdrängung von Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik haben und vielleicht sogar hier geboren sind, bedeuten.

Das Urteil wird vor allem damit begründet, daß das durch den Familiennachzug verursachte Anwachsen des Ausländeranteils an der Bevölkerung schwer zu lösende wirtschaftliche, soziale und integrationspolitische Schwierigkeiten schaffe. Dies entspricht nach den neuesten Zahlen längst nicht mehr der Realität, bedeutet im letzten aber die Rechtfertigung einer Politik, die ökonomischen Interessen den Vorrang vor Menschenrechten gibt.

Dies können Kirchen und Gewerkschaften nicht akzeptieren.

Sie fordern, vor allem für die geplante Ausländergesetzgebung, daß Ausländer, die ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik haben, auch ohne solche lange Fristen mit ihren Ehepartnern in der Bundesrepublik zusammenleben können, wie dies bereits in Hessen praktiziert wird.

GEWERKSCHAFT
DGB-Bundesvorstand
Karl-Heinz Goebels
Abt. Ausländische Arbeitnehmer
IG Metall
Ferdinand Koob,
Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes
DGB-Landesbezirk Hessen
Jochen Richert,
Vorsitzender
KIRCHE
Pax Christi,
deutsche Sektion der Internationalen Katholischen Friedensbewegung
Dr. Ansgar Koschel,
Generalsekretär
Evgl. Kirche in
Kurhessen-Waldeck
Reinhardt Hering,
Oberkirchenrat
Evgl. Kirche in
Hessen und Nassau
Hans-Martin Heusel,
Oberkirchenrat
Diakonisches Werk in
Hessen und Nassau
Heinz Günther Gasche, Pfr., Hauptgeschäftsführer
Bischöfl.Ordinariat
Mainz
Hermann Mayer,
Ordinariatsrat
Bischöfl.Ordinariat
Limburg
Herbert Leuninger,
Pfarrer

Nach oben