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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1992 :::
14.1.1992

Abschiebung in die Türkei
GRAUSAME GESETZESLOGIK
Abschiebestop für Türkei


Die Abschiebung von Kurden in die Türkei gehört zur grausamen Gesetzeslogik des Jahres 1992.“ Dies erklärte Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft von „Pro Asyl“, zu der gestrigen Abschiebung eines kurdischen Familienvaters aus Hofheim nach Istanbul.

Morgens vor sechs Uhr habe, so Leuninger nach einem Gespräch mit der Frau des abgeschobenen Kurden, die Polizei auf Veranlassung der Ausländerbehörde des Main-Taunus-Kreises Herrn U. abgeholt, dessen Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden war. Seine Frau und die dreijährige Tochter konnten vorerst bleiben. Für die Familie, deren bescheidene Unterkunft in der Nacht zum Buß- und Bettag von rechtsextremen jungen Männern angegriffen worden war, sei die Ausweisung noch bedrohlicher als die in ihre Küche geschleuderte und mit Farbe gefüllte Flasche, erklärte Leuninger

Die mit der Trennung von der Familie verbundene Ausweisung des Familienvaters nach Istanbul stoße diesen in ein soziales Niemandsland und beraube ihn jeder Möglichkeit, seine Familie zu unterstützen. Leuninger forderte die Rückkehr von Herrn U., der seit Monaten durch eigener Hände Arbeit über das notwendige Einkommen verfüge.

„“Pro Asyl“ appelliert an Bundesinnenminister Rudolf Seiters, den mit dem 31.12.1991 abgelaufenen Abschiebestopp für Kurden aus der Türkei zu verlängern, bis dort die Einhaltung der Menschen- und Minderheitenrechte gegenüber Kurden gewährleistet ist“, erklärte der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft. In der Südost-Türkei herrsche praktisch ein Bürgerkrieg, in dem Polizei und Militär brutal alle Bestrebungen selbst kultureller und politischer Selbstbestimmung unterdrückten. Für jeden Kurden sei die Türkei mittlerweile ein Besatzungsregime.


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