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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1990 :::
15.09.1990

Bundeskabinett:
Flüchtlingskonzeption:
Fluchtursachen bekämpfen!?


„Die Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“ sieht sich in der Forderung, nicht Flüchtlinge, sondern Fluchtursachen zu bekämpfen, durch die Bundesregierung grundsätzlich bestätigt“, heißt es in einer Presseerklärung der Organisation zur „Flüchtlingskonzeption“, die das Bundeskabinett am Mittwoch verabschieden will. Nach einem „Pro Asyl“ vorliegenden Entwurf des Bundesinnenministers vom 20.8. würden zwar immer noch die unrealistischen, rechtlich und humanitär problematischen Forderungen wie weitere Verkürzung der Asylverfahren und verstärkte Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern erhoben. Vielleicht werde aber aufs Ganze hin die politische Aufmerksamkeit und Aktivität stärker als bisher auf die Fluchtursachen und ihre Bekämpfung gelenkt.

Wie ernst es der Bundesregierung aber damit sei, könne sie sofort dadurch unter Beweis stellen, daß sie mit Europarat und EG zusammen das Nato-Mitglied Türkei zur Einhaltung der Menschenrechte und zur Gewährung von Minderheitenrechten dränge. Hier müsse die diplomatische Leisetreterei, vor allem die Versorgung mit Waffen und Technik, die auch zur Unterdrückung der Kurden und anderer Minderheiten diene, endlich aufhören. Im letzten Jahr kam die zweitstärkste Gruppe von Asylbewerbern aus der Türkei.

„Pro Asyl“-Sprecher Herbert Leuninger schließt allerdings nicht aus, daß Schäuble, ähnlich wie im Vorjahr mit der Vorstellung des neuen Ausländergesetzes jetzt mit der Terminierung der Verabschiedung dieses Konzepts am 19. September, einen Coup landen will, um der Kritik an der Asylpolitik, die zum Tag des Flüchtlings am 28.9. von allen Seiten erhoben werden dürfte, den Wind aus den Segeln zu nehmen. Auch sei die Gefahr, daß trotz guter regierungsamtlicher Gedanken der gnadenlose Kampf gegen Flüchtlinge weitergehe, nicht gebannt.

Vor allem solle die Bundesregierung endlich aufhören, die mittlerweile für den Rechtsstaat Bundesrepublik absurde Anerkennungsquote von 3 % als Beweis für die Tatsache zu nehmen, daß die 97 % abgelehnten Asylbewerber einfach als Wirtschaftsflüchtlinge abgetan werden könnten. Immerhin erhalte das Konzept die Einschätzung, dass nahezu 55 % der asylsuchenden Ausländer aus nicht europäischen Ländern entweder Konventions- oder „Gewaltflüchtlinge“ seien, die nach dem Ausländergesetz nicht in ihre Heimat abgeschoben werden dürften.


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