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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1989 :::
25.8.1989

Den Dreck kehren, wo sie nicht wohnen dürfen
Zwangsarbeit für Flüchtlinge in Baden-Württemberg


„Die Planung der Landesregierung von Baden-Württemberg, Asylbewerber als Einkaufshelfer und Treppenkehrer zu verpflichten, ist eine Entwürdigung von Menschen, nur weil sie keine Deutschen sind,“ so Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge „Pro Asyl“.

Zwar sehe das Sozialhilfegesetz vor, daß Sozialhilfeempfänger zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden. Gedacht sei dies nach dem Gesetz aber für Hilfesuchende, die keine Arbeit finden könnten oder wieder an Arbeit gewöhnt werden müßten. Den Asylbewerbern sei aber die Aufnahme regulärer Arbeit verboten. Dieses Verbot und der mögliche Entzug oder die Minderung der Sozialhilfe bei Weigerung, gemeinnützige Arbeit zu verrichten, schaffe praktisch einen Arbeitszwang. „Dies widerspricht dem Verbot der Zwangsarbeit aus Artikel 12 II des Grundgesetzes“, so Leuninger mit Berufung auf eine frühere Stellungnahme des derzeitigen Richters am Europäischen Gerichtshof Manfred Zuleeg.

Für die Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“, in der sich Experten aus Flüchtlingsräten, Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen zusammengeschlossen haben, kann es nur um eine Aufhebung des fünfjährigen Arbeitsverbotes gehen, wodurch Menschen, die arbeiten wollten, normal arbeiten könnten.


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