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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1989 :::
29.11.1989

Karlsruher Asylurteil:
Aufbauspritze für Grundrecht


Als „Aufbauspritze für ein dahinsiechendes Grundrecht“ bezeichnet Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge „Pro Asyl“, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Asylrecht. Darin bewerte das oberste Verfassungsgericht Verfolgungsfeldzüge und Terrormaßnahmen von totalitären Staaten für die Asylanerkennung wesentlich anders als die vom Bundesverwaltungsgericht geprägte Rechtsprechung. Diese hatte in einer für jeden Laien unbegreiflichen Logik dazu geführt, daß Menschen, die vom Staat gefoltert oder ins Gefängnis geworfen worden waren, kein politisches Asyl erhielten, weil es sich hierbei um Maßnahmen im Rahmen eines Bürgerkrieges gehandelt habe.

Diese Auslegung sei mitverantwortlich für einen Rückgang der Anerkennungsquote und die Diffamierung vieler Asylbewerber als Wirtschaftsflüchtlinge gewesen.

„Die weit fortgeschrittene Auszehrung des Asylrechts ist mit dem Karlsruher Urteil vorerst gestoppt“, sagt Herbert Leuninger von „Pro Asyl“. Mehr Asylbewerber als bisher dürften jetzt auf ihre Anerkennung hoffen. Es wäre jetzt an der Zeit, nicht nur Urteile, in denen juristische Kapriolen geschlagen wurden, zu revidieren, sondern auch die zwielichtige Rolle des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten zu durchleuchten. Dieser habe in der Vergangenheit, gerade auf dem Hintergrund der Berliner Rechtsprechung, Tausende Widersprüche gegen Anerkennungsbescheide aus Zirndorf eingelegt. „Damit ist er einer der Hauptverantwortlichen für die unzumutbare Verlängerung der Asylverfahren“ so Leuninger. Dies sei umso absurder, als er dem Bundesinnenminister gegenüber weisungsgebunden sei und dieser in der Vergangenheit nichts intensiver betrieben habe als die Verkürzung der Asylverfahren.


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