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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1991 :::
2.5.1991

ARMUTSFLÜCHTLINGE PER GESETZ?
Vorstoß gegen Bundessozialhilfegesetz


„Noch tiefer unter die Armutsgrenze drücken will Bayern die Asylbewerber und De-facto-Flüchtlinge“, kommentiert Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge „Pro Asyl“, den Vorstoß der Bayerischen Landesregierung zur Kürzung der Sozialhilfe für Flüchtlinge.

Schließlich lebten alle Sozialhilfeempfänger aufgrund zu niedriger Regelsätze bereits unter der Schwelle der Armut. Gerade bei den im letzten Jahr durch die Ministerpräsidenten beschlossenen bescheidenen Anhebungen der Sätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt sei zugegeben worden, daß die Sätze weiter angehoben werden müßten, um dem gesetzlichen Anspruch der Bedarfsdeckung zu entsprechen.

„Wenn Bayern weitere Kürzungen für Flüchtlinge will, greift es in die Substanz des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) ein, dessen Ziel es ausdrücklich war und ist, Menschen vor Armut zu schützen und ihnen ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht“, so Herbert Leuninger in einer ersten Stellungnahme.

„Es geht an der Wirklichkeit vorbei, Flüchtlingen einen geringeren Kommunikationsbedarf zu unterstellen“. Allein die notwendigen Kontakte zu Rechtsanwälten, Behörden und sozialen Einrichtungen, die Beschaffung notwendiger Dokumente für das Asylverfahren, die Verbindungen zur Heimat und zu Angehörigen ergäben einen erhöhten Bedarf an Mitteln für Telefon, Fahrkarten und Porto.


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