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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1990 :::
24.11.1990

Apartheidsmodell „Reines Wohngebiet“
Schandurteilen die Rechtsgrundlage entziehen


„Das Apartheidsmodell ‚reines Wohngebiet‘, das formalrechtlich das Mitwohnen von kranken, alten und asylsuchenden Menschen ausschließt, Papageien, Hunden und Hamstern aber nach wie vor privilegiertes Wohnrecht beläßt, muß wegen seiner menschenverachtenden Konsequenzen endlich aufgegeben werden.“

Dies forderte Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“ nach dem Urteil der 13. Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, mit dem die Belegung einer Schule in Wuppertal mit Asylbewerbern untersagt wurde (Az.: 13 L 586/90). Die wegen ähnlicher Urteile im vergangenen Jahr von der Bundesregierung in Aussicht genommene Änderung der Baunutzungsverordnung sei überfällig.

Wenn das Gericht, wie die Frankfurter Rundschau in ihrer Samstagsausgabe berichtete, die Unterbringung von Menschen, die per Gesetz in einem unsicheren Status lebten, als Nichtwohnen bezeichne und Nachbarn ein Abwehrrecht gegen Immissionen einräume, die von Asylunterkünften ausgingen, erinnere dies fatal an die Untermenschenkampagnen der Nazizeit, erklärte Herbert Leuninger in einer Stellungnahme zu dem Urteil.


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